E-Rechnungspflicht, Handwerk

E-Rechnungspflicht: Handwerk drÀngt auf Verschiebung des Starts auf 2028

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der sĂ€chsische Handwerkstag verlangt mehr Vorbereitungszeit; fehlende Vorgaben und schleppende SoftwareeinfĂŒhrungen erschweren die Umstellung.

Handwerk fordert Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf 2028
Eine traditionelle Werkbank mit verschiedenen Handwerkzeugen in einer hellen Werkstatt ohne Personen oder Unterlagen. Illustration mit AI erstellt.

Das deutsche Handwerk drĂ€ngt auf einen Aufschub der gesetzlichen E-Rechnungspflicht fĂŒr Unternehmen. Nach Berichten vom 14. Oktober 2026 fordert unter anderem der sĂ€chsische Handwerksverband, den Starttermin fĂŒr die verpflichtende Ausstellung maschinenlesbarer Rechnungen bei Betrieben mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz vom Januar 2027 auf das Jahr 2028 zu verschieben.

Fehlende Leitlinien und Risiken fĂŒr Betriebe

Uwe Nostitz, PrĂ€sident des SĂ€chsischen Handwerkstages, begrĂŒndet den geforderten Aufschub mit bislang fehlenden rechtlichen sowie technischen Leitlinien. Das Fehlen dieser Vorgaben fĂŒhre in der Praxis zu erheblichen Problemen beim Austausch elektronischer Rechnungen, zu spĂŒrbarem Zeitverlust und zu Verzögerungen bei Zahlungen.

Zudem entstĂŒnden dadurch rechtliche Risiken beim Vorsteuerabzug. Als weiteren wesentlichen Kritikpunkt nannte Nostitz das Fehlen eines geregelten Korrekturprozesses fĂŒr Baurechnungen, was Handwerksbetriebe vor zusĂ€tzliche HĂŒrden stelle.

Der gesetzliche Stufenplan nach § 14 und § 27 Abs. 38 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sieht vor, dass alle Betriebe bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein mĂŒssen, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen.

Die Pflicht zur Ausstellung greift laut aktueller Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2027 fĂŒr Betriebe, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 ĂŒber 800.000 Euro liegt. SpĂ€testens ab 2028 sollen schließlich sĂ€mtliche B2B-Rechnungen im inlĂ€ndischen GeschĂ€ftsverkehr elektronisch ausgestellt werden.

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Gesetzliche Übergangsfristen und Formate

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt bundesweit eine Übergangsfrist, nach der Rechnungen weiterhin in Papierform oder als einfaches PDF versendet werden dĂŒrfen.

FĂŒr Betriebe mit einem Gesamtumsatz im Jahr 2026 von bis zu 800.000 Euro verlĂ€ngert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2027. Auch fĂŒr den EDI-Rechnungsaustausch besteht eine Frist bis Ende 2027, die unabhĂ€ngig von der Umsatzgrenze gilt. PDF-Dateien ohne eingebetteten XML-Datensatz gelten steuerrechtlich als sonstige Rechnungen und sind im B2B-Bereich ab 2028 nicht mehr zulĂ€ssig.

Als gĂŒltige E-Rechnungen sind strukturierte Formate nach der europĂ€ischen Norm EN 16931 vorgesehen, insbesondere die XRechnung sowie ZUGFeRD ab der Version 2.0.1, wobei Profile wie MINIMUM oder BASIC-WL nicht ausreichen.

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FĂŒr ZUGFeRD erschien zuletzt die Fassung 2.5.2 am 4. August 2026. Nach § 14b Abs. 1 UStG mĂŒssen elektronische Rechnungen acht Jahre lang im Originalformat aufbewahrt werden.

Ausnahmen von der Pflicht bestehen bei GeschĂ€ften mit Privatpersonen und Auslandskunden, bei steuerfreien UmsĂ€tzen nach § 4 Nr. 8–29 UStG sowie bei KleinbetrĂ€gen bis 250 Euro nach § 33 UStDV und fĂŒr Kleinunternehmer nach § 34a UStDV.

Verzögerungen bei der SoftwareeinfĂŒhrung

Dass viele Unternehmen mit der termingerechten Umstellung ringen, verdeutlichen auch Branchendaten der Plattform ERP-Pilot. Eine Auswertung von 16 aktiven Systemen im deutschsprachigen Raum ergab, dass lediglich bei drei Anbietern eine EinfĂŒhrung innerhalb von weniger als 80 Tagen vor dem Stichtag am 1. Januar 2027 denkbar ist.

WÀhrend schlankere Lösungen wie Odoo typischerweise ab vier Wochen und Microsoft Dynamics 365 Business Central ab acht Wochen implementiert werden können, beanspruchen On-Premise-Systeme wie SAP S/4HANA ab zwölf Monaten Vorlauf.

Eine Erhebung von ERP-Pilot im Zeitraum zwischen dem 14. Februar 2026 und dem 12. Oktober 2026 unter 244 Teilnehmenden zeigte zudem, dass 190 Befragte – was 78 Prozent entspricht – den operativen Start ihres Systems erst in mehr als sechs Monaten oder noch gĂ€nzlich ohne festen Termin planen.

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