E-Rechnungspflicht, Großbritannien

E-Rechnungspflicht in Großbritannien: Ab April 2029 für alle Umsatzsteuerpflichtigen

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 22:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
HMRC und DBT legen den Umsetzungsplan fest; ein mögliches digitales Berichtswesen wird noch geprüft.
Ein minimalistisches, unbesetztes Büro mit Blick auf die Londoner Skyline bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die britische Steuer- und Zollbehörde HMRC und das Wirtschaftsministerium DBT haben am 28. Oktober 2026 einen verbindlichen Fahrplan für die flächendeckende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vorgelegt.

Ab dem 1. April 2029 müssen alle im Vereinigten Königreich umsatzsteuerpflichtigen Personen Umsatzsteuerrechnungen elektronisch ausstellen und empfangen, sofern keine spezifische Ausnahme greift. Die Regelung erfasst Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisationen, Personengesellschaften, Scottish Partnerships, Einzelunternehmer sowie öffentliche Stellen gleichermaßen.

Umfassender Geltungsbereich ohne Größenstaffelung

Der vorgelegte Plan sieht keine Übergangsfristen oder Erleichterungen nach Unternehmensgröße vor. Als elektronische Rechnungen gelten ausschließlich strukturierte Datenformate. Unstrukturierte Dokumente wie PDFs, Word-Dateien, JPEG-Bilder, HTML-Dokumente, Scans, Rechnungsanhänge per E-Mail sowie Faxe genügen den künftigen Anforderungen ausdrücklich nicht.

In den Geltungsbereich fallen steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen zwischen im Vereinigten Königreich umsatzsteuerlich registrierten Parteien, für die bereits eine Rechnungspflicht besteht. Nicht ansässige Steuerpflichtige werden dabei wie inländische Unternehmen behandelt.

Ausgenommen von der Verpflichtung bleiben Rechnungen an Endverbraucher, Geschäfte mit nicht umsatzsteuerregistrierten Lieferanten sowie grenzüberschreitende Transaktionen, wobei die Nutzung strukturierter E-Rechnungen in diesen Fällen freiwillig möglich bleibt.

Mögliche Ausnahmen von der Pflicht will die Regierung eng definieren. Diese sollen sich vor allem an bereits bestehenden Kriterien für digital ausgeschlossene Steuerzahler im Rahmen von Making Tax Digital orientieren. Genaue Details dazu sollen bis April 2028 feststehen.

Peppol-Infrastruktur und gesetzlicher Zeitplan

Als Kernrahmen für die Interoperabilität setzen HMRC und DBT auf den internationalen Standard Peppol. Der Austausch soll über zertifizierte Access Points erfolgen. Die Rolle der nationalen UK-Peppol-Authority, die bisher bei NHS Supply Chain lag, soll künftig HMRC übernehmen. Das System setzt auf ein dezentrales Übertragungsmodell, bei dem die Steuerbehörde keine direkten Rechnungskopien im Zuge des Versands erhält.

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Für die gesetzliche Verankerung soll die Primärgesetzgebung im Rahmen der Finance Bill 2026 auf den Weg gebracht werden. Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung wird das Gesetz im Frühjahr 2027 erwartet. Im selben Zeitraum soll eine öffentliche technische Konsultation zu Standards und Zertifizierungen starten.

Leitlinien für Electronic Data Interchange folgen im Herbst 2027. Bis April 2028 planen die Behörden die Festlegung von Standards, Ausschlüssen und Softwareanforderungen sowie die Aktualisierung der Verwaltungshinweise. Tests zur Einsatzbereitschaft sind für Sommer 2028 vorgesehen, bevor die Infrastruktur im Winter 2028 betriebsbereit sein soll.

Wirtschaftliche Entlastung und Prüfung künftigen Reportings

Die Behörden begründen den Schritt mit erheblichen Effizienzgewinnen. Laut der Roadmap kosten Zahlungsverzögerungen die britische Wirtschaft jährlich GBP 11 Mrd. Kleinunternehmen wendeten im Schnitt 86 Stunden pro Jahr für das Mahnwesen auf.

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Durch die Umstellung auf E-Invoicing könnten kleinste Unternehmen laut Branchenforschung 5 Std. 40 Min. pro Woche einsparen. Zudem zeigten Erfahrungen von NHS Shared Business Services, dass elektronische Rechnungen 26 Tage schneller beglichen werden als Dokumente auf Papier oder per E-Mail.

In der ersten Phase bleibt die E-Rechnungspflicht ohne eine automatisierte Meldung an die Steuerverwaltung. Parallel zur Roadmap hat HMRC am 28. Oktober 2026 jedoch eine separate Konsultation zu einem möglichen künftigen digitalen Berichtswesen eingeleitet. Diese läuft bis zum 20. Januar 2027 und prüft, ob ausgewählte Rechnungsdaten später für definierte Zwecke geteilt werden könnten. Eine Entscheidung über eine Pflicht zur Datenübermittlung oder ein konkretes Meldesystem ist bislang nicht gefallen.

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