E-Rechnungspflicht: Neue Regeln für Millionen Betriebe ab 2027
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 01:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die verpflichtende elektronische Rechnung im B2B-Bereich kommt – doch viele Unternehmen sind nicht bereit. Das Volumen verarbeiteter E-Rechnungen steigt zwar rasant, doch Experten warnen vor einer unzureichenden Vorbereitung, besonders im Mittelstand.
51 Millionen E-Rechnungen in sechs Monaten
Der Softwarehersteller Datev verarbeitete im ersten Halbjahr 2026 bereits mehr als 51 Millionen E-Rechnungen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 waren es 64 Millionen. Ein deutlicher Zuwachs – aber noch lange nicht genug.
Datev-Chef Robert Mayr sieht viele mittelständische Betriebe unzureichend auf die gesetzlichen Anforderungen vorbereitet. Dabei biete die Digitalisierung weit mehr als nur Pflichterfüllung: „Digitale Rechnungsdaten haben einen praktischen betriebswirtschaftlichen Nutzen", betont Mayr.
Gestaffelter Zeitplan für Unternehmen
Der Gesetzgeber führt die E-Rechnungspflicht schrittweise ein:
- Seit Januar 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen nach Norm EN 16931 empfangen können.
- Ab 1. Januar 2027: Firmen mit über 800.000 Euro Jahresumsatz müssen Rechnungen elektronisch versenden.
- Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen – unabhängig von der Größe.
Ausgenommen sind B2C-Geschäfte und grenzüberschreitende Transaktionen. Deutschland setzt auf dezentrale Übermittlung statt auf ein zentrales Clearance-Modell.
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Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Probleme beim Vorsteuerabzug und verschärfte Prüfungen durch die Finanzämter. Zudem müssen die Dokumente acht Jahre GoBD-konform aufbewahrt werden.
Welche Formate sind erlaubt?
Für die technische Umsetzung stehen verschiedene Formate bereit: XRechnung, ZUGFeRD und Peppol BIS 3.0. Reine PDFs ohne strukturierten Datensatz sind künftig nicht mehr ausreichend.
Ein kritischer Punkt: Rundungsdifferenzen. Der Steuerbetrag muss in Deutschland centgenau berechnet werden – oft entscheidet die dritte Dezimalstelle über die korrekte Rundung. Die Norm EN 16931 gibt keine einheitliche Regel vor. Experten empfehlen daher konsistente Datenpflege und Validierung vor dem Versand.
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Dass die Umstellung schnell gehen kann, zeigt ein Praxisbeispiel: Der Anbieter Schubert & Salzer erweiterte sein System innerhalb von zwei Monaten um eine Peppol-Schnittstelle. Auslöser war die E-Rechnungspflicht in Belgien, die bereits zum 1. Januar 2026 griff.
Internationaler Trend zur Digitalisierung
Deutschland ist mit der E-Rechnungspflicht nicht allein. Weltweit treiben Länder die Digitalisierung von Steuer- und Finanzprozessen voran:
In den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen große Unternehmen mit über 50 Millionen Dirham Umsatz bis Oktober 2026 einen Dienstleister wählen. In Vietnam gilt seit Juli 2026 eine Pflicht für Firmen mit mehr als einer Milliarde VND Umsatz.
Die technische Infrastruktur steht bereit – Softwareanbieter liefern zertifizierte Schnittstellen. Doch die organisatorische Anpassung bleibt die größte Herausforderung. Gerade im deutschen Mittelstand wird die Zeit bis 2027 knapp.
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