E-Rechnungspflicht: Versand für Firmen über 800.000 Euro ab 2027
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit Blick auf das Jahresende verzeichnen Steuerkanzleien eine spürbare Zunahme von Mandantenanfragen zur Umstellung auf die elektronische Rechnung. Parallel dazu werden im In- und Ausland die regulatorischen Zeitpläne und technischen Vorgaben für die verpflichtende B2B-Fakturierung weiter konkretisiert.
Übergangsfristen und Versandpflichten in Deutschland
Für Unternehmen in Deutschland gibt das Umsatzsteuergesetz (§ 27 Abs. 38 UStG) klare Übergangsregelungen vor. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums endet die allgemeine Übergangsfrist für Papier- und sonstige Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen am 31. Dezember 2026.
Für Betriebe, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 800.000 Euro nicht überstieg, gilt diese Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2027. Ebenfalls bis Ende 2027 greift eine Sonderregelung für EDI-Verfahren, sofern der Rechnungsempfänger dem Verfahren zustimmt.
Daraus ergeben sich gestaffelte Stichtage für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich:
- Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz unterliegen ab dem 1. Januar 2027 der Versandpflicht.
- Für alle übrigen B2B-Unternehmen greift diese Pflicht ab dem 1. Januar 2028.
Fahrplan für Meldesysteme und EU-weite Harmonisierung
Langfristig zielt die Umstellung auf ein einheitliches digitales Meldewesen ab. Das Bundesfinanzministerium plant die Einführung eines solchen Meldesystems zum 1. Juli 2030, wobei ein freiwilliger Pilotbetrieb bereits Anfang 2029 starten soll.
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Beim Politikfrühstück des Verbands elektronische Rechnung (VeR) am 22. September 2026 in Berlin, an dem rund 250 Personen teilnahmen, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Schrodi die Schritte hin zu diesem Meldesystem. Der stellvertretende VeR-Vorsitzende Richard Luthardt stellte dabei fest, dass die notwendigen Grundlagen und Schienen für die Umstellung gelegt seien.
Auf europäischer Ebene hatte der Rat der EU am 11. März 2025 das ViDA-Paket („VAT in the Digital Age“) als Richtlinie (EU) 2025/516 verabschiedet, die am 14. April 2025 in Kraft trat. Diese sieht vor, dass digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze ab dem 1. Juli 2030 greifen. Nationale Echtzeit-Meldesysteme müssen zudem bis zum 1. Januar 2035 vollständig an die EU-Standards angeglichen werden.
Internationale Fristenpräzisierungen am Beispiel Spanien
Auch andere EU-Staaten treiben die Umsetzung voran. In Spanien trat am 6. Oktober 2026 die Verordnung Order HAC/1028/2026 in Kraft. Sie regelt den Betrieb der öffentlichen Plattform für elektronische Rechnungen und leitet den Umsetzungszeitraum für die B2B-Pflicht nach dem Königlichen Dekret 238/2026 ein.
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Dort müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 8 Millionen Euro die B2B-E-Rechnungspflicht bis zum 6. Oktober 2027 umsetzen. Für alle übrigen spanischen Firmen und Freiberufler gilt der 6. Oktober 2028 als Frist. Bis zum 6. Oktober 2029 müssen kleinere Selbstständige und Einzelunternehmer mit Umsätzen unter 8 Millionen Euro zudem in der Lage sein, Statusinformationen zu Rechnungen zu melden.
Ergänzend kündigte das spanische Finanzministerium am 5. Oktober 2026 an, offene Vorgaben aus dem System Verifactu (Real Decreto 1007/2023) auf Oktober 2028 verschieben zu wollen, um diese mit den E-Rechnungsfristen für kleinere Unternehmen zu harmonisieren; die formale Regelung hierzu steht noch aus.
Der spanische Ökonomenrat (Consejo General de Economistas de España) setzte für den 7. Oktober 2026 eine Schulung an, um Berater praxisorientiert über Dual-Use-Software und Umstellungschecklisten zu informieren.
