EbAV-II-Richtlinie: aba warnt vor Ăberregulierung bei EU-Verhandlungen
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 13:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ende Juni 2026 hat der Rat der EuropĂ€ischen Union seine Verhandlungsposition zur ĂberprĂŒfung der sogenannten EbAV-II-Richtlinie fĂŒr Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung festgelegt.
Vor dem Hintergrund der fĂŒr den Herbst 2026 angesetzten zentralen Verhandlungen im EuropĂ€ischen Parlament warnt die deutsche Altersvorsorgebranche vor regulatorischen Fehlentwicklungen. Auf der Fachtagung âAufsichtsrecht fĂŒr EbAVâ in Bonn bezog die Arbeitsgemeinschaft fĂŒr betriebliche Altersversorgung (aba) klar Stellung zu den PlĂ€nen der europĂ€ischen Gesetzgeber.
Sorge vor Ăberregulierung und Forderung nach Mindestharmonisierung
Aus Sicht der aba sind die eigentlichen Ziele der RichtlinienĂŒberarbeitung bislang nicht erreicht. JĂŒrgen Rings betonte fĂŒr den Fachverband auf der Tagung in Bonn, dass der bewĂ€hrte EU-Mindestharmonisierungsansatz unbedingt erhalten bleiben mĂŒsse. Die aba lehnt delegierte Rechtsakte sowie zusĂ€tzliche Leitlinien der EuropĂ€ischen Aufsichtsbehörde fĂŒr das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) im Zuge der Novelle strikt ab.
Um praxisfremde Belastungen abzuwenden, verlangt der Verband vor dem Start der Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission eine fundierte FolgenabschÀtzung durch die EU-Kommission, die unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten erarbeitet werden solle.
Zudem betonte die aba, dass betriebliche Versorgungseinrichtungen eine zentrale Rolle beim Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge spielen mĂŒssten. DafĂŒr seien jedoch verlĂ€ssliche regulatorische Rahmenbedingungen unabdingbar.
Kritik an Aufsichtsmethoden und Eingriffen in Anlagestrategien
Auch an den diskutierten Instrumenten zur Risikobewertung ĂŒbten Branchenvertreter deutliche Kritik. Dr. Stefan Nellshen stellte fest, dass die aus dem Versicherungsaufsichtsrecht bekannte Solvency-II-Methodik fĂŒr Stresstests bei deutschen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht adĂ€quat sei.
Der Rat hat Ende Juni seine Verhandlungsposition zur EbAV-II-ĂberprĂŒfung festgelegt, im Herbst folgen die zentralen Verhandlungen im EuropĂ€ischen Parlament. Wer jetzt weiĂ, welche Punkte die Branche ablehnt â von delegierten Rechtsakten ĂŒber EIOPA-Leitlinien bis zur Solvency-II-Methodik fĂŒr Stresstests â kann seine Position gegenĂŒber Aufsicht und Politik rechtzeitig schĂ€rfen. Kostenlosen bAV-Leitfaden zur EbAV-II-Novelle anfordern
Gleichzeitig wies Andreas Hilka darauf hin, dass eine Steigerung der Rendite auch im Rahmen von beitragsorientierten Leistungszusagen mit Garantien (Defined-Benefit-Systemen) machbar sei. Dies lasse sich jedoch keinesfalls mit den gegenwĂ€rtig vorgeschlagenen Regulierungen auf EU-Ebene vereinbaren, da diese die HandlungsspielrĂ€ume der Einrichtungen ĂŒbermĂ€Ăig einengen wĂŒrden.
Debatte um das Gesamtkonzept und die gesetzliche Kapitalrente
Neben den europĂ€ischen Vorgaben prĂ€gten nationale VorsorgeplĂ€ne die Diskussion in Bonn, wo unter anderem auch Dr. Natalie Brall aus dem Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Marco Herrmann fĂŒr die aba referierten. Die aba forderte auf der Fachtagung ein sĂ€ulenĂŒbergreifendes Gesamtkonzept fĂŒr die Altersvorsorge in Deutschland.
Als Ausgangspunkt hierfĂŒr sollten die Empfehlungen der Alterssicherungskommission dienen. Dirk Jargstorff, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der aba, bemĂ€ngelte, dass der Blick auf das Zusammenspiel der drei SĂ€ulen der Altersversorgung bislang fehle.
Hinsichtlich der Diskussionen um eine gesetzliche Kapitalrente unterstrich Jargstorff, dass deren Auswirkungen auf bestehende betriebliche sowie private Systeme dringend berĂŒcksichtigt werden mĂŒssten. Die Lohnzusatzkosten dĂŒrften nicht weiter ansteigen.
Steigende Lohnzusatzkosten sind fĂŒr bAV-Entscheider kein abstraktes Risiko: Die Diskussion um eine gesetzliche Kapitalrente berĂŒhrt bestehende betriebliche und private Systeme unmittelbar. Der Leitfaden zeigt, welche Anrechnungs- und Opting-out-AnsĂ€tze die Branche gegenĂŒber dem BMAS vorschlĂ€gt und wie Sie Ihr Versorgungssystem darauf ausrichten. bAV-Leitfaden jetzt anfordern
GegenĂŒber dem BMAS brachte die aba konkrete VorschlĂ€ge ein: So sollten bereits bestehende BeitrĂ€ge zur betrieblichen Altersversorgung auf eine kĂŒnftige Beitragspflicht zur gesetzlichen Kapitalrente angerechnet werden.
ErgĂ€nzend schlug der Fachverband vor, Branchen mit leistungsfĂ€higen betrieblichen Versorgungssystemen ein kollektives Ausscheiden (Opting-out) ĂŒber tarifliche Ăffnungsklauseln zu ermöglichen.
