EEG-Novelle 2027: Solaranlagen unter 25 kW verlieren Einspeisevergütung
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Pläne bedeuten eine radikale Abkehr von der bisherigen Förderstruktur – besonders für kleine Solaranlagen.
Während die Wirtschaft die stärkere Marktorientierung begrüßt, warnen Branchenverbände und Koalitionspartner vor Investitionshindernissen. Auch ein begleitendes Netzanschlusspaket sorgt für Diskussionen.
Aus für die klassische Einspeisevergütung
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft private und gewerbliche Solaranlagen unter 25 Kilowatt Leistung. Ab 2027 soll die garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre für Neuanlagen entfallen.
Stattdessen sieht der Entwurf eine Übergangszeit von drei Jahren vor: Die Vergütung setzt sich dann aus einem Basiswert von 6,2 Cent pro Kilowattstunde sowie einem Bonus für die Direktvermarktung von 1,5 Cent zusammen. Letzterer ist auf maximal vier Jahre begrenzt.
Zusätzlich plant das Ministerium, die Einspeisung von Dachstrom auf 50 Prozent der Nennleistung zu deckeln. Ziel: Überförderung abbauen, Eigenverbrauch und Marktintegration stärken. Fachleute erwarten, dass die Wirtschaftlichkeit künftig stärker von Speichern oder Elektrofahrzeugen abhängt.
Ausbauziele bis 2032 festgelegt
Die Entwürfe enthalten konkrete Zielpfade für Ausschreibungen. Für Windkraft an Land sind 2027 und 2028 jeweils 15.000 Megawatt vorgesehen. Danach sinkt die Menge schrittweise auf 12.000 MW (2029) und schließlich auf 10.000 MW jährlich von 2030 bis 2032.
Bei Freiflächen-Solaranlagen bleibt das Volumen konstant bei 14.000 MW pro Jahr. Für Biogasanlagen sind 2027 und 2028 Ausschreibungen von jeweils 1.000 MW geplant.
Netzengpässe: Betreiber sollen zahlen
Ab 2026 entfällt die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen unter 25 kW. Stattdessen gibt es eine Übergangszahlung von 6,2 Cent/kWh und einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent/kWh – maximal vier Jahre. Wie Sie Ihre Anlage dennoch wirtschaftlich betreiben, zeigt dieser Leitfaden. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Parallel zur EEG-Novelle adressiert das Netzpaket die wachsenden Herausforderungen durch Netzengpässe. Das Ministerium plant, die Entschädigungszahlungen für den sogenannten Redispatch zu kürzen – also die Abregelung von Anlagen bei Überlastung.
Betreiber sollen künftig auf bis zu 20 Prozent ihrer Vergütung verzichten müssen, wenn ihre Anlagen abgeregelt werden. Diese Regelung gilt maximal sechs Jahre. Die Schwelle für den Redispatch-Vorbehalt wurde leicht angehoben: Eine Abregelung erfolgt erst bei einer Auslastung von 5 Prozent, statt ursprünglich geplanter 3 Prozent.
Umweltverbände und Teile der SPD kritisieren: Die Folgen eines unzureichenden Netzausbaus würden einseitig auf die Erzeuger erneuerbarer Energien verlagert.
Rechtliche Zweifel an den Plänen
Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht wirft rechtliche Fragen auf. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass pauschale Gebietsfestlegungen für Netzanschlussverweigerungen möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen. Ein Verzicht auf Entschädigungen sei nur bei echter Freiwilligkeit und Alternativoptionen zulässig.
Scharfe Kritik aus Politik und Verbänden
Die Veröffentlichung der Entwürfe hat eine intensive Debatte ausgelöst. SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer kritisierte, die vorgesehenen Übergangszahlungen böten keine ausreichende Investitionssicherheit. Der Ausbau der Erneuerbaren werde dadurch ausgebremst. Ähnlich äußerten sich Vertreter der Grünen und der Linken.
Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Heinen-Esser, bezeichnete die Anpassungen als existenzbedrohend für viele Akteure. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) befürchtet negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze.
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Zuspruch kam hingegen von der Energiewirtschaft. Der Vorstandsvorsitzende der Thüga AG, Alsheimer, begrüßte die stärkere Marktorientierung und forderte einen klaren Ordnungsrahmen, damit Netzbetreiber Anschlüsse nach effizienten Kriterien koordinieren können.
Das Ministerium hatte die Länder- und Verbändeanhörung mit einer kurzen Stellungnahmefrist von drei Werktagen eingeleitet. Zahlreiche Akteure fordern nun Nachbesserungen bei den Investitionsbedingungen und dem Netzzugang.
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