EEG-Reform: Feste Vergütung für kleine Solaranlagen ab 2027 weg
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein begleitendes Netzanschlusspaket verabschiedet. Zentrales Element der Neuregelung ist die Abschaffung der bisherigen festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt (kW) ab dem Jahr 2027. Damit leitet die Bundesregierung einen weitreichenden Systemwechsel in der Förderung kleinerer Solaranlagen ein.
Übergangsregelungen und Weg zur Direktvermarktung
Die Gesetzesentwürfe sehen für neue Anlagen unter der 25-kW-Grenze ab Januar 2027 einen schrittweisen Übergang vor. Statt der über 20 Jahre garantierten Vergütung soll es zunächst eine Übergangszahlung für einen Zeitraum von 36 Monaten geben. Nach Informationen aus Regierungskreisen ist für diese Phase eine Abnahme durch den Netzbetreiber zu einem Satz von 5,20 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, was unter dem bisherigen Niveau liegt.
An diese dreijährige Phase schließt sich die verpflichtende Direktvermarktung des erzeugten Stroms an. Um diesen Übergang zu unterstützen, sieht die Reform einen Direktvermarktungsbonus vor, der über einen Zeitraum von vier Jahren gezahlt werden soll. Dieser Bonus wird mit 1,5 Cent pro Kilowattstunde beziffert. Zudem wird die Einspeisung für kleine und mittlere Neuanlagen künftig auf 50 Prozent der maximalen Wirkleistung begrenzt. Damit soll ein stärkerer Anreiz für den Eigenverbrauch sowie die Nutzung von Stromspeichern und Elektroautos geschaffen werden.
Kontroversen um den Paradigmenwechsel
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnete die EEG-Reform am 29. Juli 2026 als notwendigen Paradigmenwechsel. Die Neuausrichtung sei erforderlich, um die erneuerbaren Energien stärker in den Markt zu integrieren. Unterstützung erhielt der Kurs vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der die Reform begrüßte.
Auf deutliche Kritik stießen die Pläne hingegen bei den Oppositionsparteien und Branchenverbänden. Der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak erklärte, die Gesetze würden den Ausbau der Erneuerbaren torpedieren und insbesondere Familien ausbremsen, während Großkonzerne bevorzugt würden. Der Energiepolitiker Michael Kellner warnte zudem vor den wirtschaftlichen Folgen für das Handwerk und sieht bis zu 10.000 Arbeitsplätze gefährdet.
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Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisierte die Reform als Mogelpackung und sprach von fatalen Signalen für den Klimaschutz. Der Solarverband prognostizierte infolge der sinkenden Planungssicherheit einen Rückgang der Nachfrage um bis zu zwei Drittel. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sowie verschiedene Umweltverbände schlossen sich der Kritik an.
Netzstabilität und Ausbauziele bis 2030
Hintergrund der Reform sind unter anderem die stark gestiegenen Kosten für die Stabilisierung der Stromnetze. Für das Jahr 2025 werden die sogenannten Redispatch-Kosten auf über 3 Milliarden Euro beziffert. Die Reform sieht vor, dass auch große Solarparks bei Netzengpässen stärkere Kürzungen ihrer Entschädigungen hinnehmen müssen, die bis zu 20 Prozent des Jahresertrags erreichen können.
Trotz der Einschnitte hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Aktuell liegt dieser Anteil bei knapp 60 Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die EEG-Novelle 2027 zusätzliche Ausschreibungen für Windenergie an Land im Umfang von 12 Gigawatt vor. Zudem soll der Smart-Meter-Rollout beschleunigt und bis zum Jahr 2032 abgeschlossen werden.
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Aktuelle Anpassungen der Einspeisesätze
Unabhängig von der geplanten Reform gab die Bundesnetzagentur zum 1. August 2026 eine planmäßige Senkung der aktuellen Einspeisevergütungen um ein Prozent bekannt. Für Anlagen mit Teileinspeisung bewegen sich die Sätze derzeit zwischen 5,44 und 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung liegen die Vergütungen zwischen 10,24 und 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Bestehende Anlagen sind von den Neuregelungen nicht betroffen und behalten ihre zugesagte Vergütung über den Zeitraum von 20 Jahren. Der Gesetzentwurf zur Reform wird nun im Bundestag beraten, wobei die SPD bereits weiteren Änderungsbedarf angekündigt hat.
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