EEG-Reform, Solarförderung

EEG-Reform: Solarförderung endet ab 2027 für kleine Anlagen

Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 12:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante EEG-Reform sieht das Aus für feste Einspeisevergütungen bei neuen Solaranlagen vor. Verbände warnen vor massiven Arbeitsplatzverlusten.

EEG-Reform 2027: Ende der Solarförderung und heftige Kritik
Arbeiter montieren Solarmodule in einer Produktionshalle, im Hintergrund Maschinen und elektronische Komponenten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Entwürfe für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und ein begleitendes Netzpaket gingen am 17. Juli an Länder und Verbände. Jetzt warnen Wirtschaftsverbände und Opposition vor massiven Folgen.

Schwindende Förderung für neue Solaranlagen

Kernpunkt der Reform: Das schrittweise Ende der festen Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027. Für Anlagen unter 50 Kilowatt (kW) ist eine Übergangsfrist geplant. Sie erhalten maximal 36 Monate eine garantierte Vergütung – etwa 1 Cent pro Kilowattstunde unter den bisherigen Werten. Danach folgt der Wechsel in die Direktvermarktung, gefördert mit einem Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde über vier Jahre.

Die Verschärfung kommt in den Folgejahren: Ab 2028 gilt die Übergangszahlung nur noch für Anlagen unter 25 kW, ab 2029 sinkt die Grenze auf 7 kW. Ab 2030 entfällt die Übergangsvergütung komplett – Neuanlagen müssen dann vollständig in die Direktvermarktung. Zudem soll die Einspeisegrenze auf 50 Prozent der installierten Leistung sinken.

Branche warnt vor Jobverlusten

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisierte die Pläne am 18. Juli scharf. „Das Vorhaben ist aus der Zeit gefallen", sagte Hauptgeschäftsführer Körnig. Zehntausende Arbeitsplätze seien gefährdet, Investitionen in Milliardenhöhe könnten ausbleiben.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) schlägt Alarm. Präsidentin Heinen-Esser betont: Die Branche beschäftigt über 436.000 Menschen und repräsentiert ein Investitionsvolumen von rund 37 Milliarden Euro. „Die neuen Regelungen schaffen keine verlässlichen Bedingungen, sondern provozieren neue Unsicherheit."

Die Kritik kommt auch aus der Politik. Die Grünen bezeichnen die Vorlage als Bremse für den Ausbau der Erneuerbaren. Die Linke warnt: Die Wirtschaftlichkeit kleinerer Anlagen wie Balkonkraftwerke werde gefährdet.

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Anpassungen bei Netzengpässen

Das Paket adressiert auch die Redispatch-Kosten – derzeit jährlich rund 3 Milliarden Euro. Reiche strebt deutliche Einsparungen an. Im nachgebesserten Entwurf vom 17. Juli wurde die geplante Streichung von Kompensationszahlungen bei Netzengpässen abgeschwächt. Statt eines kompletten Wegfalls sollen die Entschädigungen für neue Anlagen nun reduziert werden.

Vorgesehen ist eine Spitzenkappung: Abregelungen bis zu einer Quote von über 5 Prozent werden nicht vergütet. Diese Regelung ist auf maximal sechs Jahre befristet und auf höchstens 20 Prozent des erzeugten Stroms begrenzt.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Vorlage grundsätzlich. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) kritisieren dagegen: Die Folgen eines unzureichenden Netzausbaus würden auf die Erzeuger erneuerbarer Energien abgewälzt.

Politischer Zeitplan

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Trotz massiver Kritik hält das Wirtschaftsministerium am 80-Prozent-Ökostromziel bis 2030 fest. Parallel dazu wurde das Ausbauziel für Biomasse auf 9,5 Gigawatt bis 2035 angehoben. Für Windkraft sind für 2027 und 2028 jeweils 5 Gigawatt sowie 2 Gigawatt für 2029 geplant.

Die aktuelle Fassung ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen – insbesondere mit Finanzminister Klingbeil und Umweltminister Schneider. Länder und Verbände haben bis zum 22. Juli Zeit für Stellungnahmen. Der Kabinettsbeschluss ist für den 29. Juli vorgesehen.

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