Einkommensteuer-Reform, Entscheidungen

Einkommensteuer-Reform: Entscheidungen bis Mitte Juli erwartet

05.06.2026 - 14:31:10 | boerse-global.de

Die Koalition plant eine Einkommensteuer-Reform mit Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen. Die Finanzierung ist noch offen.

Steuerreform 2026: Entlastung für kleine Einkommen geplant
Einkommensteuer-Reform - Ein Stapel Euro-Banknoten und -Münzen mit Taschenrechner, Stift und Steuerformularen auf einem Holztisch, der Finanzplanung symbolisiert. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ziel ist eine spürbare Entlastung für kleine und mittlere Einkommen. Die Entscheidungen sollen bis zur Sommerpause Mitte Juli 2026 fallen. Das bestätigten Regierungskreise.

Streit um Steuersätze und Finanzierung

Die Reform kostet zwischen 20 und 30 Milliarden Euro. Der Knackpunkt: die Progressionsstufen. Die Union will den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab 85.000 Euro greifen lassen. Der Bund der Steuerzahler fordert sogar 100.000 Euro. Aktuell liegt die Schwelle bei 69.879 Euro.

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Noch unklar ist die Finanzierung. Die SPD pocht auf eine aufkommensneutrale Gestaltung. Im Gespräch ist eine Erhöhung des Reichensteuersatzes auf 47,5 Prozent. Das DIW und Arbeitnehmervertreter bringen eine Vermögensteuer für Nettovermögen ab einer Million Euro ins Spiel. Eine weitere Option: die Mehrwertsteuer erhöhen.

Die Union lehnt eine Reform des Ehegattensplittings strikt ab. Dabei hatten Ökonomen und ehemalige Verfassungsrichter Anfang Juni 2026 an Kanzler Friedrich Merz geschrieben. Sie forderten eine Begrenzung der übertragbaren Einkommensanteile. Finanzminister Lars Klingbeil signalisierte Unterstützung. Die Mehreinnahmen könnten das Kindergeld auf 316 Euro und den Kinderfreibetrag auf 11.902 Euro erhöhen.

Gesundheitskosten und Handwerker: Das lässt sich absetzen

Für 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Steuerzahler können ihre Steuerlast durch außergewöhnliche Belastungen senken. Krankheitskosten etwa – allerdings nur, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Bei einem Single mit mehr als 51.130 Euro Einkommen liegt dieser Eigenanteil bei sieben Prozent.

Absetzbar sind ärztlich verordnete Behandlungen, Medikamente, Brillen oder Zahnersatz. Auch Fahrtkosten zum Arzt. Fitnessstudio-Kosten? Nur wenn die Übungen ärztlich verordnet sind, unter Aufsicht von Fachpersonal stattfinden und separat abgerechnet werden.

Für Rentner ergeben sich 2026 besondere Chancen. Neben Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen können sie den Behinderten-Pauschbetrag von bis zu 7.400 Euro nutzen. Auch Haushaltshilfen sind absetzbar: 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro. Handwerkerleistungen bringen ebenfalls 20 Prozent der Arbeitskosten – höchstens 1.200 Euro direkt von der Steuerschuld.

EuGH-Urteil bringt Liquiditätsvorteil für Unternehmen

Im Unternehmenssteuerrecht gibt es wichtige Entscheidungen. Der Europäische Gerichtshof entschied im Februar 2026: Der Vorsteuerabzug ist bereits im Monat der Leistungserbringung zulässig. Voraussetzung: Die Rechnung liegt vor Abgabe der Steuererklärung vor. Unternehmen sparen sich damit Liquidität.

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Grenzüberschreitend tätige Steuerzahler profitieren von einer Entscheidung des italienischen Kassationsgerichtshofs vom Mai 2026. Ein Guthaben für im Ausland gezahlte Steuern kann auch ohne vorherige Steuererklärung berücksichtigt werden. Begründung: Doppelbesteuerungsabkommen haben Vorrang vor nationalem Recht.

Weitere Urteile der letzten Monate:

  • Das Finanzgericht Düsseldorf entschied Ende März 2026: Leistungsprämien von Profifußballern aus Ausrüsterverträgen sind sonstige Einkünfte – nicht gewerblich. Voraussetzung: Sie knüpfen ausschließlich an sportliche Erfolge an.
  • Das Finanzgericht Münster präzisierte im Februar 2026 den Begriff der Einkommensminderung im Körperschaftsteuerrecht. Das hat Auswirkungen auf verdeckte Gewinnausschüttungen bei ausländischen Tochtergesellschaften.
  • Das Bundesfinanzministerium fasste im März 2026 die Grundsätze zur Umsatzsteuer bei privater Dienstwagennutzung neu.

Wer die Abgabefrist für 2024 verpasst hat, sollte sich beeilen. Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen lassen sich durch bestimmte Verfahrensweisen vermeiden. Freiwillige Steuererklärungen können bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden.

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