Einkommensteuerreform, ZEW

Einkommensteuerreform 2027: ZEW sieht 98 Prozent der Steuerzahler benachteiligt

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 11:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Forschungsinstitute und Verbände bezweifeln, dass die geplanten Steueränderungen die kalte Progression ausgleichen und mittlere Einkommen entlasten.
Leere, architektonisch beeindruckende Flure eines historischen Parlamentsgebäudes mit natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ist der Regierungsentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 auf breite Kritik gestoßen. Bei einer öffentlichen Anhörung unter dem Vorsitz von Christian Görke (Die Linke) am 4. November 2026 bemängelten Sachverständige und Wirtschaftsverbände, dass die vorgesehenen Maßnahmen die arbeitende Mitte kaum entlasten und die kalte Progression nicht ausreichend ausgleichen.

Das Bundeskabinett hatte das Reformgesetz bereits am 2. September 2026 beschlossen, gefolgt von einer Stellungnahme des Bundesrates am 16. Oktober 2026. Eine abschließende Entscheidung des Bundestags steht noch aus.

Geplante Eckpunkte und Gegenfinanzierung der Koalition

Die Bundesregierung plant für die Jahre 2027 und 2028 eine Entlastung von insgesamt über 10 Milliarden Euro. Der Entwurf sieht vor, den steuerlichen Grundfreibetrag für das Jahr 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro und für 2028 auf 12.900 Euro anzuheben. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro auf 10.056 Euro im Jahr 2027 sowie 10.236 Euro im Jahr 2028 steigen.

Beim Kindergeld ist ein Zuwachs von monatlich 259 Euro pro Kind auf 267 Euro im Jahr 2027 und 272 Euro im Jahr 2028 avisiert. Nach Berechnungen der Bundesregierung würde eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern im Jahr 2028 über 600 Euro jährlich mehr zur Verfügung haben.

Zudem soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro angehoben werden. Dies entspricht 200 Euro mehr an berücksichtigtem Arbeitslohn, führt jedoch nicht zu einer Auszahlung. Je nach Steuersatz beträgt die Ersparnis rund 40 Euro bei 20 Prozent, 60 Euro bei 30 Prozent oder 70 Euro bei 35 Prozent pro Jahr.

Flankiert wird dies durch ein Abflachen der zweiten Progressionszone bis zu einem Betrag von 70.600 Euro. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig auf die Anlage N verzichten.

Zur Gegenfinanzierung plant der Bund mehrere Einschnitte. Bei der sogenannten Reichensteuer soll ab 250.000 Euro der bisherige Satz von 45 Prozent greifen und ab einer neuen Stufe von 280.000 Euro auf 47 Prozent angehoben werden. Beim Handwerkerbonus sinkt die steuerliche Absetzbarkeit von 20 auf 15 Prozent, wodurch sich der Höchstbetrag ab dem Zahlungsjahr 2027 von 1.200 auf 900 Euro reduziert.

Die Freistellungsgrenze beim Stundenlohn für Sonn- und Feiertagszuschläge soll auf 75 Euro festgeschrieben werden. Zudem ist ab dem 1. Januar 2027 eine Anhebung des Pauschsteuersatzes für Minijobs von 2 auf 5 Prozent des Verdienstes vorgesehen, was dem Staat laut Regierungsberechnungen rund 750 Millionen Euro im Jahr einbringen soll.

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Wirtschaftsforscher warnen vor realer Mehrbelastung

In der Ausschussanhörung zogen Forschungsinstitute die angekündigte Entlastungswirkung massiv in Zweifel. Der Bund der Steuerzahler bezifferte die realistische Entlastung am 4. November 2026 auf höchstens 7 Milliarden statt der veranschlagten 10 Milliarden Euro und rügte das Fehlen eines echten Ausgleichs der kalten Progression.

Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) durch Stefan Bach kamen zu dem Ergebnis, dass eine Entlastung der arbeitenden Mitte praktisch ausfalle.

Einer nominalen Steuersenkung von gut 7 Milliarden Euro stünden bei fünf Prozent Inflation eine Belastung durch die kalte Progression von 12,6 Milliarden Euro und eine Entwertung des Kindergeldes von 2,9 Milliarden Euro gegenüber, woraus sich eine reale Nettobelastung von 8,3 Milliarden Euro pro Jahr ergebe.

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) stellte fest, dass die Tarifentlastung für das Jahr 2028 gegenüber 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro lediglich 116 Euro betrage. Ein vollständiger Inflationsausgleich hätte hingegen 306 Euro erfordert. Für 98 Prozent der Steuerpflichtigen bleibe die geplante Entlastung hinter der Preisentwicklung zurück.

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Auch Analysen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung kamen zu dem Schluss, dass Alleinstehende und Familien bis 2028 selbst bei rein inflationsausgleichenden Einkommenssteigerungen stärker belastet würden, während bei der Angleichung von Kinderfreibetrag und Kindergeld keine Fortschritte zu verzeichnen seien.

IMK-Direktor Sebastian Dullien merkte an, dass die geringe Entlastung eine Schieflage der öffentlichen Finanzen widerspiegele, da Vermögenseinkommen, Erbschaften und Kapitaleinkünfte über Jahrzehnte entlastet worden seien, während die staatlichen Aufgaben zunahmen.

Bedenken der Verbände und fiskalische Spielräume

Kritik äußerten auch Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), stufte den Gesetzentwurf als halbherzig ein.

Die Entlastungen für untere und mittlere Einkommen seien unzureichend, während die höhere Reichensteuer erfolgreiche Personenunternehmen treffe. Der BGA forderte, Mehrbelastungen für diese Betriebe zu stoppen und Regelungen wie Thesaurierungsbegünstigung, Umwandlungen und die Körperschaftsteueroption praxisgerecht zu gestalten.

Experte Stefan Bierbrauer gab zudem zu bedenken, dass die zweite Reichensteuerstufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro, die unter Einbezug des Solidaritätszuschlags knapp 49,6 Prozent erreiche, voraussichtlich keine Mehreinnahmen einbringen werde.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte am 4. November 2026 stattdessen eine Anhebung des Grundfreibetrags auf mindestens 15.800 Euro im Jahr 2027. Demgegenüber wiesen Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) und IMK-Expertin Katja Rietzler auf die engen Haushaltsspielräume hin.

Frei erklärte, ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression für 2027 sei nicht zugesagt worden; dieser würde den Staat rund 4 Milliarden Euro kosten, davon Bund und Länder jeweils rund 1,8 Milliarden sowie die Kommunen circa 400 Millionen Euro.

Zusätzliche Bedenken äußerte das IMK hinsichtlich der geplanten schrittweisen Körperschaftsteuersenkung ab 2028: Deren Mindereinnahmen zwischen 2031 und 2036 überstiegen die vorgesehenen Zuweisungen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität an Länder und Kommunen.

Nettoauswirkungen der verschiedenen Steuer- und Sozialreformen für Familien, Alleinstehende und Verheiratete hat unter anderem Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg anhand eines Reformrechners aufgeschlüsselt.

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