Einzelhandel, ILO

Einzelhandel: ILO fordert Mitsprache bei neuer Technik und digitalen Systemen

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 18:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der internationale Empfehlungsrahmen behandelt digitale Risiken, psychosoziale Belastungen und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Handel.
Ein modernes, aufgeräumtes Lagerhaus mit hohen Regalen und natürlichem Lichteinfall in einer industriellen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Auf einer Fachtagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf haben Vertreter von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsame Schlussfolgerungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Einzelhandel verabschiedet.

Die Vereinbarungen, die während der verhandlungen vom 28. September bis zum 2. Oktober 2026 getroffen wurden, zielen insbesondere darauf ab, Beschäftigte bei der Einführung neuer Technologien frühzeitig und wirksam einzubinden. Die Beschlüsse betreffen neben dem klassischen Einzelhandel auch Beschäftigte in Lagern und in der Distribution.

Mitspracherecht bei technologischen Umbrüchen

Im Mittelpunkt des verabschiedeten Papiers steht die Vorgabe, dass Arbeitnehmer konsultiert werden müssen, sobald technologische Veränderungen Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben können. Laut Absatz 15 der Schlussfolgerungen wird der Wortlaut des ILO-Übereinkommens Nr. 155 aus dem Jahr 1981 erstmals ausdrücklich auf die Einführung digitaler Systeme angewandt.

Die Gewerkschaftsorganisation UNI Global, welche die Arbeitnehmerdelegation unter der Leitung ihres Sprechers David Bliss von der australischen Gewerkschaft SDA anführte, wertete diese Verknüpfung als wegweisenden Präzedenzfall für die Behandlung künstlicher Intelligenz innerhalb der ILO-Normen.

Das Rahmenwerk betont, dass Prävention das zentrale Element des Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagements bilden müsse. Dies schließe strukturierte Risikobewertungen sowie die Einhaltung einer klaren Hierarchie von Schutzmaßnahmen ein.

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Psychosoziale Risiken und digitale Überwachung

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf der stärkeren Berücksichtigung psychosozialer Belastungen. Als kritische Risikobereiche identifizierten die Verhandlungspartner unter anderem eine steigende Arbeitsintensität, unzureichende Personalbesetzung und verdichtete Arbeitszeitgestaltungen. Zudem rückten die zunehmende Vernetzung, digitale Überwachung sowie der Schutz der Privatsphäre und von Personaldaten in den Fokus.

Auch mögliche Verzerrungen durch automatisierte Systeme und Algorithmen wurden als potenzielle Gefährdungen für die Belegschaften festgehalten. Die Vereinbarungen betonen in diesem Zusammenhang den Grundsatz von Gleichheit und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz.

Schutz vor Kundenübergriffen und klimatischen Belastungen

Neben technischen Systemen adressiert das Abschlussdokument weitere arbeitsbedingte Herausforderungen des Sektors. Ein zentrales Thema bilden Gewalt und Belästigung durch Dritte, insbesondere durch Kundinnen und Kunden. Zudem fordert der Text die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Perspektiven bei Schutzkonzepten, da der Einzelhandel durch einen traditionell hohen Frauenanteil geprägt ist.

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Auch die Folgen von extremem Wetter für die Arbeitsbedingungen, der Ausbau der staatlichen Arbeitsaufsicht, eine präzisere Datenerhebung über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie eine verlässliche soziale Absicherung wurden in den Katalog aufgenommen.

Verbindlichkeit und weitere Verfahrensschritte

Bei den in Genf verabschiedeten Schlussfolgerungen handelt es sich um einen internationalen Empfehlungsrahmen und nicht um unmittelbar geltendes Recht. Die Ergebnisse der Tagung sollen im März 2027 dem ILO-Verwaltungsrat vorgelegt werden, um über die weitere Umsetzung und Verankerung in der internationalen Arbeitsorganisation zu beraten.

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