Elektro-Industrie: Tarifvertrag mit 2,32% Gehaltsplus ab Mai
Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) hat am 20. August 2026 die aktuellen KollektivvertrĂ€ge fĂŒr das laufende Jahr sowie detaillierte Regelungen zu MitarbeiterprĂ€mien und zum Dienstreiserecht bereitgestellt.
Diese Veröffentlichung folgt auf den formellen Abschluss der Tarifverhandlungen, die bereits Ende Mai des Jahres besiegelt wurden. Die Neuregelungen betreffen sowohl die Entlohnungsstrukturen als auch umfangreiche soziale Rahmenbedingungen fĂŒr die BeschĂ€ftigten der Branche.
Gehaltsanpassungen und neue Zulagenstrukturen
Die im Mai 2026 abgeschlossenen Verhandlungen sehen vor, dass die Ist-Löhne und Ist-GehĂ€lter rĂŒckwirkend zum 1. Mai 2026 angehoben werden. Die Erhöhung setzt sich aus einer prozentualen Komponente von 1,85 % und einem Fixbetrag in Höhe von 22 Euro zusammen.
FĂŒr TeilzeitbeschĂ€ftigte erfolgt die Auszahlung dieses Fixbetrags aliquot zu ihrer Arbeitszeit. Bei den Grundstufen der Mindestlöhne und MindestgehĂ€lter sowie bei den Lehrlingseinkommen und den ReiseaufwandsentschĂ€digungen wurde eine Steigerung von 3,0 % vereinbart. Insgesamt belĂ€uft sich die durchschnittliche Erhöhung der Entgelte damit auf 2,32 %.
Ein wesentlicher Teil der Vereinbarung betrifft die Schichtzulagen, fĂŒr die eine schrittweise Anhebung ĂŒber mehrere Jahre festgelegt wurde. Die Zulage fĂŒr die zweite Schicht betrĂ€gt ab dem 1. Mai 2026 1,187 Euro. In den kommenden Jahren ist eine weitere Staffelung vorgesehen: Ab Mai 2027 steigt der Betrag auf 1,364 Euro und ab Mai 2028 auf 1,500 Euro.
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FĂŒr die dritte Schicht sowie fĂŒr Nachtarbeit wurde der Satz ab Mai 2026 auf 3,832 Euro festgesetzt, mit einer weiteren Anhebung auf 4,000 Euro ab Mai 2027. Sonstige im Kollektivvertrag verankerte Zulagen steigen einheitlich um 3,0 %.
Regelungen fĂŒr Ăberzahlungen und wirtschaftliche Sonderklauseln
FĂŒr betrieblich ĂŒberzahlte Zulagen, die explizit im Kollektivvertrag der Elektro- und Elektronikindustrie (KVEEI) aufgefĂŒhrt sind, gilt grundsĂ€tzlich eine Erhöhung von 2,32 %. Es wurde jedoch eine Korrekturregelung fĂŒr Betriebe vereinbart, die bereits im Vorjahr eine deutliche Anpassung vorgenommen hatten. Falls diese Zulagen im Jahr 2025 um 3,0 % erhöht wurden, belĂ€uft sich die Anpassung ab dem 1. Mai 2026 auf 2,07 %.
Zudem enthÀlt der Abschluss eine Klausel zum sogenannten Leistungsvolumen in Höhe von 0,35 %. Dieses kann in Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage befinden, ausgesetzt werden. Damit soll den Betrieben in schwierigen Marktphasen eine finanzielle FlexibilitÀt ermöglicht werden.
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Erweiterung der Sozialleistungen und MitarbeiterprÀmien
Neben den finanziellen Aspekten wurden neue soziale Rahmenbedingungen in das Vertragswerk aufgenommen. Dazu zĂ€hlen die EinfĂŒhrung von Gesundheitstagen, deren Anspruch sich nach dem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Ab einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren und einem Alter von 40 Jahren haben Mitarbeiter Anspruch auf diese Leistungen; weitere Stufen sind fĂŒr BeschĂ€ftigte ab 45 sowie ab 50 Jahren vorgesehen.
ZusĂ€tzlich wurde eine Pflegewoche fĂŒr Eltern behinderter Kinder sowie die Verankerung einer Freizeitoption in den Bestimmungen aufgenommen. BezĂŒglich der MitarbeiterprĂ€mien gab der Fachverband bekannt, dass sich ein entsprechender Kollektivvertrag fĂŒr den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026 aktuell im Unterschriften-Lauf befindet.
Diese Regelungen ergĂ€nzen das Paket an MaĂnahmen, mit denen die Branche auf die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen reagiert.
