Elektro-Prüfungen, Bundesregierung

Elektro-Prüfungen: Bundesregierung lockert Anforderungen, spart 600 Mio.

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 08:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant ein Entlastungspaket mit gelockerten Elektro-Prüfintervallen. Experten raten jedoch zur Vorsicht bei der Umsetzung.

Bürokratieabbau: Regierung lockert Elektro-Prüfpflichten 2026
Nahaufnahme der Hände eines Elektrikers mit Schutzhandschuhen, der mit einem Multimeter elektrische Leitungen prüft. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Es lockert die wiederkehrenden Elektro-Prüfpflichten. Das Einsparvolumen: rund 600 Millionen Euro. Ziel ist der Bürokratieabbau. Ein rechtsverbindlicher Text steht noch aus.

Lockerung nur für trockene Bereiche

Die Erleichterungen gelten wohl nur für Räume mit geringem Gefährdungspotenzial. Hochrisikobereiche wie Gastro-Küchen oder Spülküchen bleiben streng prüfpflichtig. Aufzüge und Druckbehälter sind ohnehin nicht betroffen.

Experten raten Betrieben: Behaltet bestehende Prüfintervalle zunächst bei. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt weiter beim Arbeitgeber.

Drei Stufen der Fahrlässigkeit

Unabhängig von der geplanten Lockerung bleibt die Haftung der Elektrofachkraft zentral. Juristen unterscheiden drei Stufen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fachkraft in der Regel nicht. Bei mittlerer droht eine anteilige Haftung. Grobe Fahrlässigkeit führt oft zur vollen Haftung.

Ein Verschulden liegt vor, wenn gesetzliche Vorgaben, die fünf Sicherheitsregeln oder DGUV-Vorschriften missachtet wurden. Beispiel aus der Fachliteratur: Ein übersehener schlechter Schutzleiterkontakt. Das kann zu Schadenersatz, Schmerzensgeld und sogar Strafrecht führen. Ohne lückenlose Prüfnachweise kürzen Versicherungen zudem ihre Leistungen.

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Schwere Unfälle schärfen den Blick

Mitte Juli 2026 verunglückt ein 26-jähriger Arbeiter auf einer Baustelle für eine 380-kV-Leitung in Niederbayern schwer. Ein Stahlseil springt aus der Führung – der Mann verliert seinen linken Unterarm. Die Kriminalpolizei ermittelt zur Unfallursache.

Bereits Anfang Juni 2026 kommt es in Hamburg zu einem tödlichen Unfall bei Abrissarbeiten. Der Leichenfund erfolgt erst später. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung. Offenbar meldete der Verantwortliche den Unfall nicht der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Neue Richtlinien und verschärfte Standards

Parallel zu den Lockerungsplänen werden technische Standards weiter verschärft. Im Juni 2026 veröffentlicht die DGUV die neue Information 209-015 zur sicheren Instandhaltung von Maschinen. Sie betont: Arbeitssicherheit beginnt bei der Planung und endet erst mit der kontrollierten Wiederbetriebnahme nach dokumentierter Prüfung.

Zusätzliche Haftungsrisiken bringt die Juli-Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Sie erhöht die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Wohn- und Gewerbegebäuden. Hausverwaltungen und Eigentümer haften bei Verstößen gegen Prüf-, Informations- oder Dokumentationspflichten.

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Auch für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen gibt es regulatorische Bewegung. Eine geplante Novelle der Gewerbeordnung beschleunigt Genehmigungsverfahren – wenn Planung und Errichtung durch befugte Elektrotechniker erfolgen. Wiederkehrende Prüfungen sind dann alle fünf Jahre fällig, bei besonderer Beanspruchung alle drei Jahre.

So schützen sich Fachbetriebe

Fachleute empfehlen Wartungsverträge und die strikte Einhaltung der DGUV Vorschrift 3. Die Kosten pro Gerät: etwa 3 bis 8 Euro im gewerblichen Bereich. Die Dokumentation dient nicht nur der Sicherheit, sondern vor allem der rechtlichen Absicherung.

Vorsicht ist auch bei Arbeiten im Umfeld von Freileitungen geboten. Netzbetreiber warnen vor Spannungsüberschlägen bei großen Maschinen. Mindestabstand: vier Meter. Sonst drohen lebensgefährliche Unfälle und massive Haftungsfragen.

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