ElektroprĂŒfung: MĂ€ngelquote bei GebĂ€udetechnik auf 35,9% gestiegen
Veröffentlicht: 01.07.2026 um 18:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Laut Baurechtsreport 2026 des TĂV-Verbands lag die MĂ€ngelquote bei sicherheitsrelevanter GebĂ€udetechnik 2025 bei 35,9 Prozent â ein neuer Höchststand. Zum Vergleich: 2020 waren es noch 26,1 Prozent, 2024 dann 26,9 Prozent.
Wer die PrĂŒffristen festlegt
Die Verantwortung fĂŒr die PrĂŒfintervalle liegt beim Arbeitgeber. Er muss die Fristen auf Basis einer individuellen GefĂ€hrdungsbeurteilung bestimmen. Die rechtliche Grundlage liefern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Paragrafen 3 und 14 sowie die Technischen Regeln fĂŒr Betriebssicherheit (TRBS 1111 und TRBS 1201).
Ziel ist es, elektrische Anlagen so instand zu halten, dass keine Gefahren entstehen. Der Arbeitgeber haftet nicht nur fĂŒr die PrĂŒfungen selbst, sondern auch fĂŒr die Dokumentation und die Auswahl qualifizierten Personals.
Die 2-Prozent-Regel als Gradmesser
In der Praxis haben sich unterschiedliche PrĂŒffristen etabliert. FĂŒr BĂŒroarbeitsplĂ€tze gelten bis zu 24 Monate, in der Produktion meist 12 Monate. Auf Baustellen sind die Intervalle wegen der höheren Belastung deutlich kĂŒrzer.
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Entscheidend fĂŒr die Anpassung ist die 2-Prozent-Regel: Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, gilt die Frist als ausreichend. Bei geringer Beanspruchung ist sogar eine VerlĂ€ngerung möglich. Steigt die Fehlerquote, mĂŒssen die Intervalle sofort verkĂŒrzt werden.
GefÀhrdungsbeurteilung ist Pflicht
Die GefĂ€hrdungsbeurteilung ist seit 1996 fĂŒr alle Arbeitgeber verpflichtend â unabhĂ€ngig von der UnternehmensgröĂe. Seit 2013 mĂŒssen auch psychische Belastungen berĂŒcksichtigt werden.
Ab zehn BeschĂ€ftigten gilt eine strikte Dokumentationspflicht nach Paragraf 6 des Arbeitsschutzgesetzes. Das systematische Vorgehen umfasst sieben Schritte: von der Festlegung der Arbeitsbereiche ĂŒber die Gefahrenermittlung bis zur WirksamkeitsprĂŒfung. Fehlt die Beurteilung, drohen im Schadensfall BuĂgelder und Haftungsrisiken.
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Sicherheit in der Höhe
Neben der ElektroprĂŒfung spielt auch der Absturzschutz eine zentrale Rolle. Die TRBS 2121 regelt den Schutz vor Absturz bei Arbeiten in der Höhe. Vorgeschrieben sind eine GefĂ€hrdungsbeurteilung und regelmĂ€Ăige Unterweisungen nach Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes.
Kollektive SchutzmaĂnahmen wie GelĂ€nder haben stets Vorrang vor persönlicher SchutzausrĂŒstung. FĂŒr die PrĂŒfung von Leitern und FahrgerĂŒsten sind befĂ€higte Personen zustĂ€ndig. Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Lösungen: Web-Anwendungen mit QR-Codes erfassen die PrĂŒfhistorie lĂŒckenlos und erinnern automatisch an anstehende Termine.
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