Elementarschadenversicherung: Bundesregierung plant Pflicht für Hauseigentümer
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung will Hauseigentümer künftig zur Absicherung gegen Naturkatastrophen verpflichten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil haben entsprechende Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Elementarschadenversicherung vorgelegt, wie Medien am 21. Oktober 2026 berichteten. Ziel der Initiative ist es, bestehende Absicherungslücken angesichts zunehmender Unwetterereignisse bundesweit zu schließen.
Standardisierter Schutz bei neuen und bestehenden Verträgen
Den Plänen der Bundesregierung zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen Elementarschäden künftig standardmäßig umfassen. Der Schutz soll Risiken wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie Schneedruck und Lawinen abdecken. Nicht eingeschlossen sind hingegen Schäden durch Sturmfluten sowie durch aufsteigendes Grundwasser.
Für bestehende Policen sieht das Konzept vor, dass diese um den Elementarschutz erweitert werden müssen. Sofern Versicherte auf ein entsprechendes Angebot der Assekuranz nicht reagieren, greift der Versicherungsschutz automatisch ein Jahr nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist soll jeder Hausbesitzer über eine Mindestabsicherung verfügen.
Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit bundesweit über 40 Prozent der Wohngebäude nicht gegen Elementarschäden versichert. Bundesweit besitzen lediglich 59 Prozent der Hausbesitzer einen solchen Schutz, in Mecklenburg-Vorpommern liegt der Anteil bei nur 39 Prozent. Dabei befinden sich 92,3 Prozent der Wohngebäude in der Gefährdungszone ZÜRS 1 und 0,4 Prozent in Zone 4.
Vorgaben zu Selbstbeteiligung und Mieterschutz
Für den Schadensfall sieht das Eckpunktepapier finanzielle Obergrenzen vor: Der Selbstbehalt für Eigentümer soll auf maximal 20.000 Euro begrenzt werden und zudem höchstens 10 Prozent der Versicherungsleistung betragen. Parallel dazu wird die Einführung einer günstigeren Mindestversicherung mit einem Eigenanteil von 50 Prozent des Schadens bei maximal 100.000 Euro geprüft.
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Die finanziellen Belastungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung ausschließlich von den Immobilieneigentümern getragen werden. Daher wird derzeit ein gesetzliches Verbot geprüft, diese Kosten auf Mieter umzulegen. Nach Berechnungen des Bundesjustizministeriums belaufen sich die Jahreskosten des Schutzes für ein Standard-Einfamilienhaus auf rund 100 bis 1.500 Euro.
Je nach Region und Risikozone liege der Betrag im Schnitt bei 92 bis 200 Euro. Justizministerin Hubig betonte, Hochwasser und Starkregen könnten in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut worden sei. Ein flächendeckender Versicherungsschutz sei notwendig, müsse jedoch für Eigentümer und Mieter bezahlbar bleiben.
Hohe Schäden und Kritik aus der Versicherungswirtschaft
Aus der Versicherungswirtschaft kommt verhaltener Zuspruch mit deutlichen Forderungen. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), erklärte, eine Pflicht verhindere an sich noch keinen Schaden. Er forderte stattdessen verbindliche bauliche und planerische Präventionsmaßnahmen sowie eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen.
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Nach Zahlen des GDV verursachen extreme Naturereignisse in Deutschland versicherte Schäden von durchschnittlich 2 Milliarden Euro pro Jahr. Für das Jahr 2025 bezifferte der Verband die Naturgefahrenschäden auf 2,6 Milliarden Euro, wovon 400 Millionen Euro bei 88.000 Fällen auf die Elementarversicherung entfielen. Im Jahr 2021 hatten die Gesamtschäden 18,3 Milliarden Euro erreicht, darunter 13,6 Milliarden Euro an reinen Elementarschäden.
Weiterer Zeitplan bis zum Gesetzentwurf
Nach der Vorlage der Eckpunkte durch die Ministerien sind nun die beteiligten Verbände am Zug, um Stellung zu den Plänen zu beziehen. Ein formaler Referentenentwurf der Bundesregierung wird für das erste Quartal 2027 erwartet.
