EmpCo-Richtlinie, Regeln

EmpCo-Richtlinie: Neue Regeln für Green Claims ab 27. September

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 20:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Ende September 2026 gelten strengere EU-Vorgaben für Umweltwerbung. Ein Workshop in der Region A³ erläutert die neuen Anforderungen zur Vermeidung von Greenwashing.

EU-Richtlinie EmpCo: Workshop bereitet Unternehmen auf Greenwashing-Regeln vor
Eine Lupe liegt auf Dokumenten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einem modernen Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ökologische Werbeaussagen in der Europäischen Union stehen vor einer tiefgreifenden Zäsur. Um Unternehmen auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten, organisieren das Institut für Umweltkompetenz (IZU) und der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) am 16. September 2026 einen spezialisierten Workshop in der Region A³. Die Veranstaltung, die für den Zeitraum von 09:00 bis 14:00 Uhr angesetzt ist, widmet sich den neuen Anforderungen der sogenannten EmpCo-Richtlinie. Im Fokus stehen dabei Strategien zur Vermeidung von Greenwashing und die korrekte Gestaltung von Umweltaussagen, sogenannten Green Claims.

Der dringliche Charakter dieses fachlichen Austauschs ergibt sich aus dem knappen Zeitplan der europäischen Gesetzgebung. Die EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2024/825, bekannt unter dem Kürzel EmpCo, entfaltet ab dem 27. September 2026 ihre volle Wirkung. Ab diesem Stichtag müssen Unternehmen sicherstellen, dass sämtliche werblichen Angaben zu Umweltaspekten den verschärften Kriterien entsprechen. Dies betrifft nicht nur klassische Werbeanzeigen, sondern erstreckt sich über die gesamte externe Kommunikation – von physischen Produktverpackungen bis hin zu digitalen Inhalten auf Webseiten.

Die Neuregelung sieht vor, dass allgemeine und vage Begriffe künftig untersagt sind, sofern sie nicht durch anerkannte Zertifizierungen oder detaillierte wissenschaftliche Belege untermauert werden können. Attribute wie „grün“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht mehr ohne Weiteres als pauschale Prädikate verwendet werden. Diese Verschärfung trifft branchenübergreifend auf Resonanz und betrifft etwa auch den Immobiliensektor. Hier müssen künftig auch Aussagen zur ökologischen Qualität von Gebäuden präzise belegt werden, da vage Beschreibungen den neuen Transparenzanforderungen nicht mehr genügen.

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Wie weitreichend die Konsequenzen für die operative Gestaltung von Produkten sind, lässt sich bereits an aktuellen Marktbewegungen ablesen. Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat bereits damit begonnen, auf die veränderte Rechtslage zu reagieren. Das Unternehmen überklebt auf seinen Verpackungen bisherige Hinweise auf zertifizierten Kakao und ersetzt diese Informationen durch eine Angabe der Grammatur. Solche Schritte verdeutlichen, dass Unternehmen bereits vor dem offiziellen Geltungsbeginn der Richtlinie im September ihre Kennzeichnungspraktiken revidieren, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Die Europäische Union verfolgt mit der Richtlinie 2024/825 das Ziel, das Vertrauen der Verbraucher in ökologische Aussagen zu stärken und einen fairen Wettbewerb zu fördern. Branchenanalysten weisen darauf hin, dass die Umstellung für viele Betriebe einen erheblichen administrativen Aufwand bedeutet. Neben der Überprüfung bestehender Werbematerialien müssen oft neue interne Prozesse zur Verifizierung von Umweltaussagen etabliert werden. Der Workshop in der Region A³ soll hierzu eine praxisnahe Plattform bieten, um Detailfragen zur Implementierung zu klären und Unternehmen Orientierungshilfen für die finale Phase der Umstellung zu geben.

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