LĂ€ngere Fristen bei Schlussabrechnungen fĂŒr Corona-Hilfen
14.03.2024 - 21:28:50 | dpa.deAuf die FristverlĂ€ngerung einigten sich Bund und LĂ€nder bei einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz mit den Organisationen der Berufe, die fĂŒr die PrĂŒfung zustĂ€ndig sind. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Zu den prĂŒfenden Dritten gehören Steuerberater, WirtschaftsprĂŒfer und RechtsanwĂ€lte.
"Damit geben wir den prĂŒfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen fĂŒr die Unternehmen einzureichen", sagte der bayerische Wirtschaftsminister und Vorsitzende der Konferenz, Hubert Aiwanger, laut Mitteilung.
"Viele kleine und mittelstĂ€ndische Unternehmen werden nun aufatmen", hieĂ es seitens der Berufsorganisationen. "DarĂŒber hinaus wurde es dringend Zeit, dass auch der PrĂŒfprozess vereinfacht wird." Den Angaben nach wird nun unter anderem von standardisierten Katalogabfragen abgesehen.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und SelbststĂ€ndige, die wegen der Pandemie viel weniger Umsatz machten, nach Ministeriumsangaben mit mehr als 63 Milliarden Euro an Bundesmitteln unterstĂŒtzt. Damit die Antragstellenden die Mittel schnell erhielten, wurde das Geld demnach meist auf Prognosebasis vorlĂ€ufig bewilligt. Daher sind die Schlussabrechnungen notwendig, um die ursprĂŒnglich beantragten ZuschĂŒsse mit denen, die den Antragstellenden tatsĂ€chlich zustehen, abzugleichen. Das kann laut Ministerium je nach gewĂ€hlten Programmen zu einer BestĂ€tigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder RĂŒckzahlung fĂŒhren.
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