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Energy Sharing ab Juni: Nachbarn teilen Solarstrom jetzt legal

Veröffentlicht: 01.06.2026 um 21:28 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue Regeln erlauben das Teilen von Solarstrom mit Nachbarn. Steuerliche Anreize und geÀnderte Netzkosten prÀgen den PV-Markt.

Energy Sharing ab Juni: Nachbarn teilen Solarstrom jetzt legal Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de
Energy Sharing ab Juni: Nachbarn teilen Solarstrom jetzt legal Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 1. Juni 2026 dĂŒrfen Haushalte und Firmen in Deutschland selbst erzeugten Solarstrom mit Nachbarn teilen. Die neue Regelung zum Energy Sharing macht lokale Stromnetze plötzlich richtig attraktiv.

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Was sich mit dem Energy Sharing Àndert

Die frisch in Kraft getretene GesetzesĂ€nderung erlaubt es Endverbrauchern, ĂŒberschĂŒssigen Solarstrom direkt an Nachbarn oder lokale GeschĂ€ftspartner weiterzugeben. Voraussetzung: Die Anlagenbetreiber mĂŒssen intelligente StromzĂ€hler installieren und formelle Liefer- sowie NutzungsvertrĂ€ge mit den EmpfĂ€ngern abschließen.

Aktuell beschrĂ€nkt sich das Teilen noch auf das jeweilige lokale Verteilnetz. Doch der Gesetzgeber hat bereits die nĂ€chste Stufe im Blick: Ab 2028 soll der Austausch netzĂŒbergreifend möglich sein.

Die Neuerung kommt nicht von ungefĂ€hr. 2025 erreichte die deutsche Solarstromproduktion mit 87,5 Terawattstunden einen neuen Rekord – das entspricht 16,8 Prozent des gesamten Strommixes. Branchenexperten sehen in den neuen Teilen-Modellen einen weiteren Schub fĂŒr die Wirtschaftlichkeit dezentraler Anlagen.

Steuervorteile: Der IAB als Rendite-Booster

FĂŒr gewerbliche Investoren bleibt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach Paragraf 7g EStG das zentrale Instrument zur Steueroptimierung. Die Regelung erlaubt einen Vorabzug von 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten – und das bis zu drei Jahre vor dem tatsĂ€chlichen Kauf.

Die HĂŒrde ist ĂŒberschaubar: Wer den IAB nutzen will, darf im Vorjahr maximal 200.000 Euro Gewinn ausgewiesen haben.

Besonders lukrativ wird es in Kombination mit der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) von bis zu 40 Prozent. Rechenbeispiele aus der Branche zeigen: Bei Projekten ĂŒber 150 Kilowattpeak sind Nachsteuerrenditen von bis zu 12 Prozent möglich. Konkret: Eine Investition von rund 200.000 Euro in eine 200-kWp-Anlage bringt jĂ€hrlich etwa 200.000 Kilowattstunden Strom – abgesichert durch die 20-jĂ€hrige EEG-VergĂŒtung.

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Ein Warnhinweis: Wer den IAB beantragt, das Projekt aber spĂ€ter nicht realisiert, muss die SteuervergĂŒnstigung rĂŒckwirkend zurĂŒckzahlen – plus Verzugszinsen von 1,8 Prozent pro Jahr.

BFH-Urteile erschweren den Verkauf von Solaranlagen

Der Bundesfinanzhof hat die steuerfreie Übertragung von Solaranlagen deutlich erschwert. Zwei aktuelle Urteile (Az. V R 32/24 und V R 3/23) stellen klar: Werden nur Teilkomponenten eines Solarparks an mehrere KĂ€ufer verĂ€ußert, liegt keine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen vor – vor allem dann nicht, wenn der ursprĂŒngliche Betreiber weiterhin die Vermarktung ĂŒbernimmt oder den Netzzugang behĂ€lt.

Bei sogenannten KettenĂŒbertragungen kommt es laut BFH auf die Absicht des EndkĂ€ufers an, den Betrieb fortzufĂŒhren. FĂŒr den Zweitmarkt fĂŒr PV-Investitionen bedeutet das: Eine sorgfĂ€ltige Vertragsgestaltung ist Pflicht, um unerwartete Umsatzsteuer-Nachzahlungen zu vermeiden.

Finanzierung: KfW-Zinsen und neue Netzkosten

Die staatliche Förderbank KfW unterstĂŒtzt PV-Projekte weiterhin mit gĂŒnstigen Krediten. Im ersten Quartal 2026 lag der indikative Zinssatz fĂŒr das Programm KfW 270 zwischen 3,3 und 4,2 Prozent. Möglich sind bis zu 100 Prozent Finanzierung der Investitionskosten bei Laufzeiten von bis zu 30 Jahren.

Doch die Kostenlandschaft verĂ€ndert sich. Die Bundesnetzagentur arbeitet an einem neuen Netzentgeltsystem mit dem Arbeitstitel „AgNes“ , das bis Ende 2026 finalisiert werden soll. Kernpunkte: kapazitĂ€tsbasierte Preise und dynamische, zeitabhĂ€ngige Netzentgelte in Engpassregionen ab 2029.

FĂŒr Solaranlagen-Betreiber mit Eigenverbrauch könnten die GrundgebĂŒhren auf bis zu 150 Euro pro Jahr steigen. Auch große Erzeugungsanlagen und Speicher sollen sich stĂ€rker an den jĂ€hrlichen Netzkosten von rund 37 Milliarden Euro beteiligen. Im GesprĂ€ch ist eine 20-jĂ€hrige Bestandsschutzregelung fĂŒr bestehende Anlagen, um die Investitionssicherheit zu wahren.

Ausblick: Neue VergĂŒtungsmodelle ab 2027

Ab dem 17. Juli 2027 wird ein verpflichtendes Contracts-for-Difference-System (CfD) die bisherige EEG-Förderung fĂŒr große FreiflĂ€chenanlagen ablösen. In der jĂŒngsten Ausschreibungsrunde vom 1. MĂ€rz 2026 lag der Höchstwert fĂŒr bodengebundene Anlagen bei 5,79 Cent pro Kilowattstunde.

Die Entwicklungen bei Steuerrecht, Netzentgelten und VergĂŒtungsmodellen machen deutlich: Die Investitionsrechnung fĂŒr Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wird zunehmend komplexer. Wer heute einsteigt, sollte nicht nur auf die Sonne schauen – sondern auch aufs Kleingedruckte.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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