Energy Sharing ab Juni: Nachbarn teilen Solarstrom jetzt legal
01.06.2026 - 21:28:27 | boerse-global.deSeit dem 1. Juni 2026 dürfen Haushalte und Firmen in Deutschland selbst erzeugten Solarstrom mit Nachbarn teilen. Die neue Regelung zum Energy Sharing macht lokale Stromnetze plötzlich richtig attraktiv.
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Was sich mit dem Energy Sharing ändert
Die frisch in Kraft getretene Gesetzesänderung erlaubt es Endverbrauchern, überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn oder lokale Geschäftspartner weiterzugeben. Voraussetzung: Die Anlagenbetreiber müssen intelligente Stromzähler installieren und formelle Liefer- sowie Nutzungsverträge mit den Empfängern abschließen.
Aktuell beschränkt sich das Teilen noch auf das jeweilige lokale Verteilnetz. Doch der Gesetzgeber hat bereits die nächste Stufe im Blick: Ab 2028 soll der Austausch netzübergreifend möglich sein.
Die Neuerung kommt nicht von ungefähr. 2025 erreichte die deutsche Solarstromproduktion mit 87,5 Terawattstunden einen neuen Rekord – das entspricht 16,8 Prozent des gesamten Strommixes. Branchenexperten sehen in den neuen Teilen-Modellen einen weiteren Schub für die Wirtschaftlichkeit dezentraler Anlagen.
Steuervorteile: Der IAB als Rendite-Booster
Für gewerbliche Investoren bleibt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach Paragraf 7g EStG das zentrale Instrument zur Steueroptimierung. Die Regelung erlaubt einen Vorabzug von 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten – und das bis zu drei Jahre vor dem tatsächlichen Kauf.
Die HĂĽrde ist ĂĽberschaubar: Wer den IAB nutzen will, darf im Vorjahr maximal 200.000 Euro Gewinn ausgewiesen haben.
Besonders lukrativ wird es in Kombination mit der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) von bis zu 40 Prozent. Rechenbeispiele aus der Branche zeigen: Bei Projekten über 150 Kilowattpeak sind Nachsteuerrenditen von bis zu 12 Prozent möglich. Konkret: Eine Investition von rund 200.000 Euro in eine 200-kWp-Anlage bringt jährlich etwa 200.000 Kilowattstunden Strom – abgesichert durch die 20-jährige EEG-Vergütung.
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Ein Warnhinweis: Wer den IAB beantragt, das Projekt aber später nicht realisiert, muss die Steuervergünstigung rückwirkend zurückzahlen – plus Verzugszinsen von 1,8 Prozent pro Jahr.
BFH-Urteile erschweren den Verkauf von Solaranlagen
Der Bundesfinanzhof hat die steuerfreie Übertragung von Solaranlagen deutlich erschwert. Zwei aktuelle Urteile (Az. V R 32/24 und V R 3/23) stellen klar: Werden nur Teilkomponenten eines Solarparks an mehrere Käufer veräußert, liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor – vor allem dann nicht, wenn der ursprüngliche Betreiber weiterhin die Vermarktung übernimmt oder den Netzzugang behält.
Bei sogenannten Kettenübertragungen kommt es laut BFH auf die Absicht des Endkäufers an, den Betrieb fortzuführen. Für den Zweitmarkt für PV-Investitionen bedeutet das: Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist Pflicht, um unerwartete Umsatzsteuer-Nachzahlungen zu vermeiden.
Finanzierung: KfW-Zinsen und neue Netzkosten
Die staatliche Förderbank KfW unterstützt PV-Projekte weiterhin mit günstigen Krediten. Im ersten Quartal 2026 lag der indikative Zinssatz für das Programm KfW 270 zwischen 3,3 und 4,2 Prozent. Möglich sind bis zu 100 Prozent Finanzierung der Investitionskosten bei Laufzeiten von bis zu 30 Jahren.
Doch die Kostenlandschaft verändert sich. Die Bundesnetzagentur arbeitet an einem neuen Netzentgeltsystem mit dem Arbeitstitel „AgNes“ , das bis Ende 2026 finalisiert werden soll. Kernpunkte: kapazitätsbasierte Preise und dynamische, zeitabhängige Netzentgelte in Engpassregionen ab 2029.
Für Solaranlagen-Betreiber mit Eigenverbrauch könnten die Grundgebühren auf bis zu 150 Euro pro Jahr steigen. Auch große Erzeugungsanlagen und Speicher sollen sich stärker an den jährlichen Netzkosten von rund 37 Milliarden Euro beteiligen. Im Gespräch ist eine 20-jährige Bestandsschutzregelung für bestehende Anlagen, um die Investitionssicherheit zu wahren.
Ausblick: Neue VergĂĽtungsmodelle ab 2027
Ab dem 17. Juli 2027 wird ein verpflichtendes Contracts-for-Difference-System (CfD) die bisherige EEG-Förderung für große Freiflächenanlagen ablösen. In der jüngsten Ausschreibungsrunde vom 1. März 2026 lag der Höchstwert für bodengebundene Anlagen bei 5,79 Cent pro Kilowattstunde.
Die Entwicklungen bei Steuerrecht, Netzentgelten und Vergütungsmodellen machen deutlich: Die Investitionsrechnung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wird zunehmend komplexer. Wer heute einsteigt, sollte nicht nur auf die Sonne schauen – sondern auch aufs Kleingedruckte.
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