Enteignungsverbot, Bundesregierung

Enteignungsverbot: Bundesregierung plant Gesetz gegen Vergesellschaftung

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 19:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung bereitet ein Verbot der Vergesellschaftung privater MietbestÀnde vor, doch Verfassungsrechtler bezweifeln dessen Bestand.

Bundesregierung plant Gesetz gegen Vergesellschaftung von MietbestÀnden
Fassaden eines Berliner Wohnblocks in einer ruhigen, bewölkten Nachmittagssituation. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die ÜberfĂŒhrung von MietwohnungsbestĂ€nden privater Konzerne in Gemeineigentum durch ein neues Bundesgesetz dauerhaft zu unterbinden.

Ein entsprechender Beschluss des Koalitionsausschusses von Union und SPD datiert bereits auf den 2. Juli 2026. Ziel der Initiative ist es insbesondere, entsprechende Bestrebungen im Land Berlin rechtlich zu verhindern. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor, die Bundesregierung bereitet jedoch die entsprechenden Schritte vor.

Bundeskanzler Merz forciert zĂŒgige Gesetzgebung

Bundeskanzler Friedrich Merz kĂŒndigte eine rasche Verabschiedung des Vorhabens an. Das geplante Gesetz solle unmissverstĂ€ndlich klarstellen, dass die Enteignung privaten Eigentums in der Bundesrepublik nicht zulĂ€ssig sei.

Laut dem Bundeskanzler liegen erste EntwĂŒrfe bereits vor, ĂŒber die das Kabinett zeitnah entscheiden werde. Merz betonte dabei die Signalwirkung an internationale Investoren und versicherte, dass privates Eigentum vor staatlichem Zugriff geschĂŒtzt bleibe.

FĂŒr die Ausarbeitung des Entwurfs zeichnet das von Bundesinnenminister Dobrindt gefĂŒhrte Ministerium verantwortlich. Erste TextentwĂŒrfe seien bereits zwischen dem Justiz- und dem Innenministerium abgestimmt worden. Innerhalb der Koalition gab es in der Vergangenheit jedoch differenzierte Stimmen: So merkte die SPD-Justizministerin Hubig Ende Juli 2026 an, dass ein pauschales Verbot durch den Bund rechtlich vermutlich nicht einfach umsetzbar sei.

Verfassungsrechtliche HĂŒrden und politische Kontroversen

Die rechtliche Auseinandersetzung konzentriert sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden ermöglicht, jedoch seit der GrĂŒndung der Bundesrepublik nie angewandt wurde.

Da die Vergesellschaftung in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fĂ€llt, darf der Bund nur unter bestimmten Voraussetzungen tĂ€tig werden – etwa zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit.

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Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Vergesellschaftung privater MietwohnungsbestĂ€nde per Bundesgesetz auszuschließen. Ein Entwurf liegt noch nicht vor, und ob ein pauschales Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hĂ€tte, ist unter Juristen umstritten. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die Rechtslage zu Artikel 15 GG ein und zeigt, welche Schutzschritte Bestandshalter jetzt prĂŒfen können. Kostenlosen Leitfaden zur Vergesellschaftung anfordern

Juristen Ă€ußerten auf dem Verfassungsblog bereits Bedenken, wonach eine reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Eine fĂŒr eine GrundgesetzĂ€nderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wird von der Bundesregierung offenbar nicht angestrebt.

Politische UnterstĂŒtzung erfĂ€hrt das Vorhaben von CSU-GeneralsekretĂ€r Martin Huber. Er forderte eine schnellstmögliche Umsetzung und kritisierte die PlĂ€ne der Linken als Gefahr fĂŒr den Wohnungsmarkt und private Investitionen. Huber bezeichnete die Bestrebungen als ein Vorhaben, das horrende Kosten verursache und keine neue Wohnung schaffe.

DemgegenĂŒber stehen die Forderungen der Linken. Die Bundesvorsitzende Schwerdtner bekrĂ€ftigte nach dem Wahlsieg ihrer Partei in Berlin die PlĂ€ne zur Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen.

Die Spitzenkandidatin Elif Eralp verwies auf den erfolgreichen Volksentscheid aus dem Jahr 2021 und erklĂ€rte, dass die Enteignung gegen EntschĂ€digung ein zentraler Punkt möglicher Koalitionsverhandlungen sein mĂŒsse. WĂ€hrend die Berliner SPD solche Maßnahmen im Wahlkampf als nicht finanzierbar ablehnte, signalisierten die GrĂŒnen UnterstĂŒtzung fĂŒr das Anliegen.

Wirtschaftliche Folgen und EinschÀtzung der Ratingagenturen

Vertreter der Immobilienwirtschaft warnen vor den Folgen der anhaltenden Debatte. BFW-PrĂ€sident Dirk Salewski beobachtete einen ausgeprĂ€gten Attentismus und gab an, dass Investitionen vermehrt in andere europĂ€ische GroßstĂ€dte wie Warschau flössen statt nach Berlin.

Auch der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), Tim-Oliver MĂŒller, gab zu bedenken, dass fĂŒr die Vergesellschaftung aufgewendete Mittel im Wohnungsneubau fehlen wĂŒrden.

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Die anhaltende Vergesellschaftungsdebatte fĂŒhrt laut Branchenvertretern zu ausgeprĂ€gtem Attentismus: Investitionen fließen zunehmend nach Warschau statt nach Berlin, und die Ratingagentur Scope sieht bei betroffenen Wohnungsunternehmen steigende Refinanzierungskosten. Unser Leitfaden bĂŒndelt die wirtschaftlichen Folgen fĂŒr Bestandshalter und liefert eine Checkliste zum Investitionsschutz. Checkliste zum Investitionsschutz jetzt sichern

Die Ratingagentur Scope sieht in den PlĂ€nen der Linken aktuell keine unmittelbare Bedrohung fĂŒr Berlins Top-BonitĂ€tsnote AAA, die Ende Juli 2026 bestĂ€tigt wurde. Entscheidend seien die konkrete Finanzierung möglicher EntschĂ€digungen und die Auswirkungen auf den Haushalt.

Allerdings warnte Scope davor, dass eine Vergesellschaftung negative Folgen fĂŒr die betroffenen Wohnungsunternehmen haben könnte. Steigende Refinanzierungskosten und eine sinkende AttraktivitĂ€t fĂŒr private Investoren könnten die Wahrnehmung Deutschlands als Finanzstandort langfristig beeintrĂ€chtigen.

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