Entfernungspauschale, Cent

Entfernungspauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Pauschalen und Pflichten prägen die Reisekostenabrechnung 2026. Betriebe ohne Vorsteuerabzug und Pendler müssen besondere Regelungen beachten.

Reisekosten 2026: Steuerliche Regeln für Betriebe und Arbeitnehmer
Schreibtisch mit Laptop, Taschenrechner und Reisekostenbelegen für die betriebliche Abrechnung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die korrekte Abrechnung von Reisekosten bleibt eine steuerliche Herausforderung. Besonders für Betriebe ohne Vorsteuerabzug und angesichts neuer gesetzlicher Änderungen gibt es einiges zu beachten.

Wenn der Vorsteuerabzug fehlt

Kleinunternehmer und andere Betriebe ohne Vorsteuerabzugsberechtigung müssen Reisekosten anders behandeln. Sie verbuchen die gesamten Kosten inklusive Umsatzsteuer als Betriebsausgaben. Eine Hotelrechnung über 119 Euro brutto landet also komplett im Aufwand. Spezielle Software hilft inzwischen, diese Besonderheiten automatisch zu berücksichtigen.

Arbeitgebern empfehlen Experten, schriftliche Reiserichtlinien festzulegen. Das schafft Transparenz bei Rechten und Pflichten. Reisezeiten gelten übrigens nur dann als Arbeitszeit, wenn während der Fahrt tatsächlich gearbeitet wird. Bei Auslandseinsätzen ist eine A1-Bescheinigung Pflicht.

Pauschalen und Werbungskosten: Was 2026 gilt

Die allgemeine Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 Euro. Beim Verpflegungsmehraufwand sind 14 Euro ab acht Stunden Abwesenheit drin, bei vollen 24 Stunden 28 Euro. Arbeitsmittel bis 952 Euro sind sofort absetzbar.

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro. Die Pendlerpauschale: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Steuererstattung lag 2021 bei rund 1.172 Euro.

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Politischer Hintergrund: Reisekosten im Bundestag

Dass Reisekosten auch die Politik beschäftigen, zeigt ein aktueller Fall. Nach dem Rücktritt des Unionsfraktionsvorsitzenden steht am 29. Juli 2026 die Neuwahl an. Abgeordnete, die aus dem Ausland zur Sondersitzung anreisen, müssen ihre Kosten selbst tragen. Ein Verfassungsrechtler betonte: Neue Minister brauchen vor ihrer Amtsausübung die Vereidigung im Bundestag – das machte die kostspielige Sondersitzung nötig.

Entfernungspauschale: Einheitlicher Satz ab 2026

Ab 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Für Pendler ohne eigenen Pkw bleibt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro. Bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs entfällt diese Deckelung. Geringverdiener können zeitlich unbegrenzt von der Mobilitätsprämie profitieren.

Bereits Mitte 2025 wurde die Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen auf 100.000 Euro angehoben. Das erweitert die Anwendung der 0,25-Prozent-Regelung.

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Steuerreform 2027/2028: Milliardenentlastung geplant

Die Bundesregierung plant eine umfassende Einkommensteuerreform mit jährlich rund 10 Milliarden Euro Entlastung. Ziel: kleine und mittlere Einkommen stärken. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, das Kindergeld auf 272 Euro monatlich. Der Arbeitnehmerpauschbetrag klettert auf 1.430 Euro.

Der Spitzensteuersatz greift dann ab 70.600 Euro. Für sehr hohe Einkommen ab 280.000 Euro ist ein neuer Satz von 47 Prozent vorgesehen.

Schärfere Regeln gegen Steuerkriminalität

Parallel zu den Entlastungen verschärft der Staat die Gangart. Ein Aktionsplan sieht vor:

  • Elektronische Registrierkassen: Ab 2028 Pflicht für Betriebe mit über 100.000 Euro Umsatz
  • Aufbewahrungspflichten: Frist für Unterlagen steigt auf 15 Jahre
  • Strafrecht: Bis zu 15 Jahre Haft für Steuerhinterziehung
  • Beweislastumkehr: Zoll kann Vermögen 180 Tage ohne Verurteilung beschlagnahmen

Die Belegvorlagepflicht wurde bereits vor Jahren durch die Belegvorhaltepflicht ersetzt. Dennoch: In bestimmten Fällen ist die direkte Einreichung beim Finanzamt weiter sinnvoll. Ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom April 2015 stellt zudem klar: Für den Vorsteuerabzug reicht die postalische Erreichbarkeit eines Unternehmens – ein teils widersprüchlicher Beschluss zum Bundesfinanzhof.

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