Entgeltabrechnung, Regeln

Entgeltabrechnung: Neue Regeln für Pfändung und Teilarbeitsunfähigkeit

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 23:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zum Monatswechsel treten Anpassungen bei Teilarbeitsunfähigkeit und Pfändungsfreibeträgen in Kraft. Weitere Steuer- und Rentenreformen sind für 2027 geplant.

Entgeltabrechnung Juli 2026: Neue Gesetze, Pfändungsgrenzen und Reformen
Schreibtisch mit Dokumenten, Taschenrechner und Stift als Symbol für Lohnabrechnung und Personalwesen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Zum Monatsende Juli 2026 sind weitreichende Änderungen für die Entgeltabrechnung in Kraft getreten. Das Sozialgesetzbuch wurde angepasst, die Pfändungsfreigrenzen stiegen – und weitere Reformen stehen bereits vor der Tür.

Neue Regeln bei Teilarbeitsunfähigkeit und Pfändung

Seit dem 30. Juli gelten Änderungen im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), die durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angestoßen wurden. Kern der Neuerung: Zeiten der Teilarbeitsunfähigkeit fließen nun in die Berechnung des Regelentgelts ein (§ 67 SGB IX). Auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist jetzt bei Teilarbeitsunfähigkeit rechtlich verbindlich verankert (§ 167 SGB IX).

Bereits seit dem 1. Juli gelten zudem neue Pfändungsfreigrenzen. Der unpfändbare Grundbetrag stieg von 1.555 auf 1.587,40 Euro monatlich. Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro bleiben grundsätzlich unpfändbar, sofern keine Unterhaltspflichten bestehen. Für jede weitere Person erhöhen sich die Freibeträge um Pauschalen zwischen rund 332 und 597 Euro.

Einkommensteuerreform: Was ab 2027 auf Arbeitgeber zukommt

Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2027 eine umfassende Einkommensteuerreform, deren volle Wirkung ab 2028 eintreten soll. Das jährliche Entlastungsvolumen? Rund 10 Milliarden Euro. Der Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro schrittweise auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen, das Kindergeld von 259 auf 272 Euro.

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Auch bei den Pauschalbeträgen tut sich etwas: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden. Bei Minijobs ist eine Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent vorgesehen. Und: Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge sollen künftig bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro statt bisher 50 Euro gewährt werden können.

Die Rentenberechnung wird ebenfalls angepasst. Ab Januar 2027 wird die Hochrechnung der letzten Entgelte gemäß § 194 SGB VI zum Regelfall – ohne gesonderten Antrag. Das betrifft vor allem Neurentner mit schwankenden Bezügen oder kurz vor dem Renteneintritt gezahlten Boni.

BAG kippt pauschale Freistellungsklauseln

Das Bundesarbeitsgericht hat im Frühjahr 2026 ein Machtwort gesprochen: Pauschale Klauseln in Arbeitsverträgen, die den Arbeitgeber nach einer Kündigung zur einseitigen Freistellung berechtigen, sind unwirksam, sofern sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Eine Freistellung bleibt nur möglich, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers nachgewiesen werden kann.

Für Aufsehen sorgte im Juli auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig: Ein DHL-Mitarbeiter, der öffentlich Kritik an Rüstungstransporten geübt hatte, gewann gegen seine Kündigung. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen Geschäftsgeheimnisse, da die Kundenbeziehungen des Unternehmens öffentlich bekannt seien.

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Datenschutz: Neue Leitlinien zur Anonymisierung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im Juli überarbeitete Leitlinien zur Anonymisierung veröffentlicht. Unternehmen müssen das Risiko einer Re-Identifizierung künftig kontextbezogen dokumentieren. Ein neuer Perspektivenansatz beurteilt die Identifizierbarkeit aus Sicht der jeweils relevanten Stelle – das hat direkte Auswirkungen auf die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten in HR-Systemen.

Software-Markt und Digitalisierung

Gute Nachrichten für Anwender von GDI Software: Der Anbieter führt seine Produkte für Lohn, Gehalt und Baulohn entgegen früherer Ankündigungen langfristig weiter und baut sie aus. Planungssicherheit für die Gehaltsabrechnung.

Parallel schreitet die Digitalisierung auf europäischer Ebene voran: Im Rahmen der ViDA-Reform (VAT in the Digital Age) wird ab dem 1. Juli 2030 die strukturierte E-Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen zur Pflicht.

Fachkräftemangel: Remote-Stellen als Antwort

Der Bedarf an spezialisiertem Personal für die Entgeltabrechnung bleibt hoch. Unternehmen wie CEVA Logistics, SD Worx oder Acconsis suchen händeringend Fachkräfte mit Kenntnissen in SAP HR, DATEV oder Sage. Die Branche reagiert mit flexiblen Arbeitsmodellen – viele Positionen werden mittlerweile mit weitreichenden Homeoffice-Optionen oder als vollständige Remote-Stellen ausgeschrieben.

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