Entgelttransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist – Verfahren droht
10.06.2026 - 06:18:56 | boerse-global.de
Juni 2026 abgelaufen – und Deutschland hat sie verpasst. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwies auf noch nötige Abstimmungen. Für Unternehmen entsteht damit eine Phase der Rechtsunsicherheit.
Die Richtlinie wurde bereits im Mai 2023 auf EU-Ebene beschlossen. Ihr Ziel: die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern schließen. Der Handlungsbedarf ist enorm. Während der Bruttostundenlohn von Frauen in der EU im Schnitt 11,1 Prozent unter dem der Männer liegt, beträgt der Unterschied in Deutschland 15,6 Prozent.
Vertragsverletzungsverfahren droht
Weil Deutschland die Frist verpasst hat, könnte die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Die möglichen Sanktionen reichen von Pauschalzahlungen bis zu täglichen Zwangsgeldern.
Für Unternehmen kommt erschwerend hinzu: Ab dem 8. Juni 2026 könnte die Richtlinie als Referenzrahmen dienen. Das betrifft vor allem zwei Punkte: die Pflicht zur Angabe von Entgeltspannen in Stellenausschreibungen und das Verbot, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen.
Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) forderte zwar eine Rücknahme der Richtlinie – wegen mangelnder praktischer Umsetzbarkeit. Gleichzeitig empfiehlt er Unternehmen eine frühzeitige Vorbereitung. Das Risiko für Equal-Pay-Klagen steigt.
Homeoffice: Gericht zieht Grenzen
Neben der Entgelttransparenz sorgt ein weiteres Thema fĂĽr Diskussionen: die Ausgestaltung von Homeoffice-Regelungen. Das Arbeitsgericht DĂĽsseldorf hat am 11. Februar 2026 klare Grenzen aufgezeigt.
Das Gericht verneinte zwar einen generellen Anspruch auf Homeoffice. Gleichzeitig erklärte es eine Weisung des Arbeitgebers zur Präsenzpflicht für unwirksam. Im konkreten Fall fehlte ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der angeordneten Präsenz und dem Ziel, Kommunikationsdefizite zu beheben.
Die Bedeutung flexibler Arbeitsmodelle bleibt hoch. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2025 rund 25 Prozent der Beschäftigten in Deutschland gelegentlich im Homeoffice. Die rechtssichere Gestaltung solcher Modelle erfordert eine präzise Abstimmung zwischen betrieblichen Erfordernissen und Arbeitnehmerrechten.
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Kündigungswelle bei Führungskräften
Im Bereich des Kündigungsrechts nehmen Beratungsbedarfe zu. Die Zahl der arbeitslosen Führungskräfte in Deutschland stieg 2025 um 14 Prozent auf durchschnittlich 49.000 Personen. Nils Schmidt vom Verband Die Führungskräfte (DFK) berichtet von einer Rekordzahl an Beratungsfällen.
Bei Trennungsprozessen gilt für Führungskräfte häufig eine Abfindung von einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als realistisch.
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Eine Studie von HR WORKS aus dem April 2026 zeigt zudem: Die Qualität von Kündigungsprozessen ist oft mangelhaft. 63 Prozent der befragten Entlassenen gaben an, dass das Trennungsgespräch maximal zehn Minuten dauerte. Mehr als die Hälfte empfand das Gespräch als rein formal. Nur 42 Prozent erhielten eine nachvollziehbare Erklärung für die Kündigung.
Betriebe suchen spezialisierte Juristen
Die steigende Komplexität gesetzlicher Vorgaben treibt den Bedarf an spezialisierten Wirtschaftsjuristen. Unternehmen wie die Mercedes-Benz-Tochter MBition suchen aktuell verstärkt Experten für Arbeitsrecht und Betriebsratsbeziehungen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Beratung in kollektivrechtlichen Fragen und die Verhandlung mit Betriebsräten.
Ein weiteres Thema rückt in den Fokus: der Krankenstand. 2025 lag er bis November bei durchschnittlich 17 Tagen – ein deutlicher Anstieg gegenüber 13 Tagen im Jahr 2021. Studien der Pronova BKK und Umfragen von Yougov deuten darauf hin, dass ein signifikanter Teil der Krankmeldungen ohne tatsächliche Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Arbeitgeber leiten deshalb zunehmend rechtliche Prüfschritte bei wiederholten Fällen ein.
