Entgelttransparenz: Frankreich versÀumt EU-Frist zum 7. Juni
10.06.2026 - 02:01:47 | boerse-global.de
Juni 2026 ab â doch Frankreich hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Gewerkschaften wie FO, CFDT und CGT kritisieren den Verzug scharf. Hintergrund: Frauen verdienen in der EU im Schnitt 11,1 Prozent weniger pro Stunde als MĂ€nner. In Deutschland liegt die LĂŒcke bei 15,6 Prozent.
Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou will nun einen Gesetzentwurf vorlegen. Ziel: das Verfahren bis Ende 2026 abschlieĂen. Die Richtlinie verlangt unter anderem, dass Unternehmen bei unbegrĂŒndeten Lohnunterschieden KorrekturmaĂnahmen ergreifen mĂŒssen.
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France Travail: Arbeitsvermittlung wird neu aufgestellt
Ein erster Gesetzentwurf Anfang Juni legt fest, wie Arbeitsuchende und EmpfĂ€nger des SolidaritĂ€tsgeldes (RSA) kĂŒnftig begleitet werden. Unter dem Namen âFrance Travailâ sollen die Dienste fĂŒr Arbeitsuchende neu strukturiert werden.
Die Reform folgt einem Fachbericht und zielt auf bessere Koordination der Arbeitsmarktpolitik ab. Parallel vereinfacht die Regierung Verwaltungsverfahren fĂŒr ArbeitgeberzusammenschlĂŒsse und Portage-Salarial-Unternehmen. Der Arbeitnehmerschutz bleibt erhalten.
Neuer Geburtsurlaub: Mehr Zeit fĂŒr Eltern
Ab 1. Juli 2026 gilt der neue zusÀtzliche Geburtsurlaub (CSN). Anspruch haben Eltern, deren Kind seit Jahresbeginn 2026 geboren wurde. Sie können ein bis zwei Monate freigestellt werden. Die EntschÀdigung: 70 Prozent im ersten, 60 Prozent im zweiten Monat.
ArbeitgeberverbÀnde zeigen sich besorgt. Die organisatorische Umsetzung und die Suche nach kurzfristigem Ersatz bereiten Kopfzerbrechen.
Kassationshof stÀrkt Arbeitnehmerrechte
Der französische Kassationshof (Cour de cassation) hat in den vergangenen Tagen mehrere richtungsweisende Urteile gefÀllt:
- Schutz bei Schwangerschaft: Eine KĂŒndigung ist nichtig, wenn die Schwangerschaft im KĂŒndigungsschreiben erwĂ€hnt wird. Arbeitnehmerinnen mĂŒssen ihren Arbeitgeber nicht proaktiv informieren.
- Entgeltgleichheit beim Berufseinstieg: Neu eingestellte Mitarbeiter dĂŒrfen ohne objektive GrĂŒnde nicht höher vergĂŒtet werden als langjĂ€hrige Kollegen in derselben Position.
- Recht auf Nichterreichbarkeit: Wer sich wÀhrend einer Krankmeldung spontan ins Arbeitssystem einwÀhlt, kann dem Arbeitgeber spÀter keine Verletzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit vorwerfen.
- Wettbewerbsverbote: Eine unzulĂ€ssige Wettbewerbsklausel verursacht automatisch einen Schaden â sofern der Arbeitnehmer sie eingehalten hat.
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SozialbeitrÀge: Unternehmen trifft faktische Mehrbelastung
Die Regierung friert die allgemeinen Arbeitgeberbeitragsentlastungen ein. Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) steigt zwar, die Entlastungswerte bleiben aber unverĂ€ndert. FĂŒr Unternehmen bedeutet das faktisch höhere Lohnnebenkosten.
Bei FĂŒhrungskrĂ€ften in Pauschalzeitmodellen (forfait jours) reichen monatliche Meldebögen als Nachweis der Arbeitsbelastung aus â vorausgesetzt, es gibt ein Alarmsystem fĂŒr Ăberlastungen und regelmĂ€Ăige GesprĂ€che mit der Personalabteilung.
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