Entgelttransparenz, Frist

Entgelttransparenz: Frist verpasst, Arbeitgeber unter Druck

13.06.2026 - 09:30:46 | boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen. Arbeitgeber drohen nun Klagen und neue Berichtspflichten.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist für neues Gesetz
Entgelttransparenz - Geschäftsleute in einem modernen Büro, die auf einen Laptop-Bildschirm mit einem Diagramm schauen, das Lohndaten darstellt. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Statt bis zum 7. Juni 2026 ein nationales Gesetz vorzulegen, liegt noch nicht einmal ein Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium vor. Ressortchefin Karin Prien (CDU) steht nun unter Zugzwang.

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Mittelstand vor neuen Hürden

Die EU-Vorgabe senkt die Schwelle für Berichtspflichten drastisch. Bisher mussten nur Betriebe mit über 500 Beschäftigten zur Lohngleichheit Auskunft geben. Künftig gilt das schon ab 100 Mitarbeitern.

Die Folgen sind handfest: Arbeitgeber müssen in Stellenanzeigen konkrete Gehaltsspannen nennen. Verschwiegenheitsklauseln über das eigene Gehalt werden verboten. Und bei Verdacht auf Entgeltbenachteiligung kehrt sich die Beweislast um – der Arbeitgeber muss künftig seine Unschuld belegen. Liegen die Unterschiede bei über fünf Prozent, drohen verpflichtende Korrekturmaßnahmen.

Wirtschaft schlägt Alarm

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) kritisierte die Richtlinie am 11. Juni scharf. Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt sprach von einer „Bürokratie zur Unzeit“. Angesichts geopolitischer Spannungen und schwacher Konjunktur forderte er eine Entschärfung der Informationspflichten. Die Mittelstandsunion pflichtete bei – Vorsitzende Gitta Connemann nannte das Vorhaben ein „Paradebeispiel für europäische Überregulierung“.

SPD und Grüne lehnen Nachverhandlungen dagegen ab. Sie drängen auf eine zügige nationale Umsetzung. Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt in Deutschland bei 16 Prozent, der bereinigte bei rund sechs Prozent.

Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber

Die verpasste Frist hat direkte Konsequenzen. Rechtsexperten warnen: Beschäftigte könnten sich vor deutschen Arbeitsgerichten bereits jetzt auf die EU-Richtlinie berufen. „Die fehlende nationale Gesetzgebung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit“, sagt Ökonomin Katharina Wrohlich.

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Gleichzeitig stockt ein weiteres Vorhaben: Eine WSI-Studie vom 11. Juni zeigt, dass nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Deutschland gehört damit zu einer Gruppe von EU-Staaten, die den geforderten Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung auf 80 Prozent noch nicht vorgelegt haben.

Kumulierende Pflichten belasten Betriebe

Die Verzögerung bei der Entgelttransparenz ist nur ein Baustein. BDA-Präsident Rainer Dulger kritisierte Mitte Juni auch die geplante Nachhaltigkeitsberichterstattung als unzureichend vereinfacht. Ab 2027 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten detailliert über soziale Standards berichten.

Auf EU-Ebene wurde im Juni eine Einigung zu Omnibus IV erzielt. Die neue Kategorie der „Small Mid-Caps“ für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte bringt zwar punktuelle Erleichterungen – etwa bei der DSGVO. Doch die Wirtschaftsverbände fordern angesichts der wachsenden Transparenzpflichten ein umfassendes Belastungsmoratorium.

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