Entgelttransparenz: Richtlinie gilt direkt seit Juni, Gesetz fehlt
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung steht wegen der ausbleibenden Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in der Kritik. Die Frist zur Überführung in nationales Recht endete bereits am 7. Juni 2026 – passiert ist seitdem nichts. Politiker und Fachverbände fordern nun einen zeitnahen Gesetzentwurf. Doch die Richtlinie entfaltet längst Wirkung.
Richtlinie gilt direkt – zumindest teilweise
Seit dem 8. Juni 2026 können sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in staatlich kontrollierten Unternehmen direkt auf die EU-Regeln berufen. Juristische Experten bestätigen: Die Rechte sind einklagbar, auch ohne deutsches Gesetz.
Susanne Baer, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), und Kommissionsvorsitzende Isabell Hensel betonen, dass die Einklagbarkeit bereits gegeben sei. Ziel der Richtlinie: gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit. Leistungsbezogene Vergütung bleibt zulässig, strukturelle Benachteiligung – besonders von Frauen – soll abgebaut werden. Der Gender Pay Gap in Deutschland stagniert seit 2024 bei 16 Prozent.
Neue Pflichten für Arbeitgeber
Die Richtlinie verändert den Arbeitsmarkt grundlegend. Arbeitgeber müssen künftig in Stellenanzeigen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen. Das Verbot, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen, soll verhindern, dass Diskriminierung fortgeschrieben wird.
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Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen, die Gespräche über Vergütung untersagen, verlieren ihre Wirksamkeit. Das Auskunftsrecht über Entgeltstrukturen gilt für alle Unternehmen – unabhängig von der Größe. Bei nachgewiesener Diskriminierung drohen Nachzahlungen und Schadensersatz. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Regierung auf, die Verzögerung zu beenden und die Richtlinie zügig umzusetzen.
Österreich streitet über Details
Auch im Nachbarland hakt es. Arbeitsministerin Schumann will Unternehmen ab 100 Mitarbeitern zur Berichterstattung verpflichten. Bei Verstößen sind Strafen bis 60.000 Euro im Gespräch. Doch die Koalition streitet seit zwei Monaten: Die Grünen drängen auf Tempo, ÖVP und NEOS kritisieren den Entwurf.
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SPÖ-Frauensprecherin Sabine Schatz verweist derweil auf die Pensionslücke in Österreich – sie liegt bei 39,4 Prozent. Faire Löhne im Erwerbsleben seien die Grundlage für existenzsichernde Altersvorsorge. Der „Equal Pension Day" ist für den 9. August datiert.
Brasilien zeigt, wie es geht
Während Europa über Details debattiert, liefert Brasilien ein Beispiel. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen ihre Daten bis zum 31. August für den sechsten Transparenzbericht übermitteln. Ein nationales Lohngleichheitsgesetz macht es möglich. Der globale Trend ist klar: Der Druck auf Unternehmen wächst, Entgeltstrukturen offenzulegen und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede abzubauen.
