ePA-Zugriff: BetriebsÀrzte fordern 90 Tage statt der geltenden drei
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 03:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie deutschen arbeitsmedizinischen VerbĂ€nde drĂ€ngen auf weitreichende Nachbesserungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. AnlĂ€sslich der parlamentischen Beratungen zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GeDIG) im Deutschen Bundestag fordern die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbststĂ€ndiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher BetriebsĂ€rzte (BsAfB) sowie der Verband Deutscher Betriebs- und WerksĂ€rzte (VDBW) die vollstĂ€ndige Gleichstellung der ĂŒber 9.000 BetriebsĂ€rztinnen und BetriebsĂ€rzte beim Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Dies geht aus einem Bericht auf dem Fachportal vdbw.de vom 15.10.2026 hervor.
Forderung nach gleichen Zugriffs-, Lese- und Schreibrechten
Nach Ansicht der drei Fachorganisationen mĂŒssen Betriebsmediziner bei den technischen und rechtlichen Berechtigungen mit der kurativen Versorgung gleichgestellt werden.
Konkret fordern DGAUM, BsAfB und VDBW eine umfassende Gleichberechtigung bei Zugriffs-, Schreib- und Leserechten innerhalb der elektronischen Akte. Dies schlieĂe ein, dass Arbeitsmediziner sĂ€mtliche relevanten Erkenntnisse ohne behindernde Sonderregelungen direkt in die ePA einbringen können.
Zudem sprechen sich die VerbĂ€nde fĂŒr die EinfĂŒhrung einer sogenannten Opt-out-Regelung beim Zugriff durch den betriebsĂ€rztlichen Dienst aus. Ein solches Verfahren wĂŒrde den bĂŒrokratischen Aufwand verringern und eine lĂŒckenlose Erfassung sicherstellen, solange Patientinnen und Patienten dem Zugriff nicht ausdrĂŒcklich widersprechen.
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Deutliche VerlÀngerung der geltenden Fristen angestrebt
Ein weiterer zentraler Punkt der gemeinsamen Initiative betrifft das bestehende Zeitfenster fĂŒr den Akteneinsichtsprozess. DGAUM, BsAfB und VDBW fordern eine deutliche VerlĂ€ngerung der ePA-Zugriffsfrist. Diese liegt derzeit bei lediglich drei Tagen und solle nach den Vorstellungen der VerbĂ€nde auf 90 Tage ausgedehnt werden.
Die aktuelle Dreitagesfrist bilde arbeitsmedizinische AblĂ€ufe in den Betrieben nur unzureichend ab, da Untersuchungen, Nachverfolgungen und Dokumentationsschritte hĂ€ufig ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum erfolgen.
Das Potenzial der betrieblichen PrÀvention nutzen
Ihre Forderungen untermauern die drei VerbĂ€nde mit der herausragenden Rolle des Arbeitsschutzes und der arbeitsmedizinischen Vorsorge fĂŒr die Gesamtbevölkerung. Die Arbeitswelt stelle mit rund 46 Millionen ErwerbstĂ€tigen das gröĂte zusammenhĂ€ngende PrĂ€ventionssetting in Deutschland dar.
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Werde den BetriebsĂ€rzten der vollwertige und unkomplizierte Zugriff auf die ePA verwehrt, bleibe ein zentraler Hebel fĂŒr die betriebliche und volksgesundheitliche PrĂ€vention ungenutzt. Die arbeitsmedizinischen Organisationen drĂ€ngen die Gesetzgeber daher, die entsprechenden Anpassungen im Rahmen des laufenden parlamentischen Verfahrens zum GeDIG verbindlich festzuschreiben.
