Ermittlungen, Siegelungsverfahren

Ermittlungen: Siegelungsverfahren blockieren Zugriff auf Jahre

07.06.2026 - 07:30:32 | boerse-global.de

Die GeschĂ€ftsprĂŒfungskommission will eine nationale Erhebung zu versiegelten DatentrĂ€gern in Strafverfahren durchfĂŒhren.

GPK plant Übersicht zu Siegelungsverfahren bei Ermittlungen
Ermittlungen - Ein Richterhammer ruht auf Rechtsdokumenten, mit verschwommenen digitalen GerĂ€ten im Hintergrund, was juristische Verzögerungen symbolisiert. 07.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Hintergrund sind Berichte der Bundesanwaltschaft: Der Zugriff auf Handys und Laptops wird in sensiblen FĂ€llen ĂŒber Jahre blockiert.

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Jahrelange Wartezeiten bei Terror- und GeldwÀscheverdacht

Im Fall eines TerrorverdÀchtigen in Winterthur können Ermittler derzeit nicht auf sichergestellte GerÀte zugreifen. Die Siegelung der meisten elektronischen DatentrÀger wurde verlangt, ein Antrag auf Entsiegelung musste gestellt werden. Nun wartet die Behörde auf einen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts.

Selbst bei Terrorverdacht oder Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit gibt es keine Ausnahmeregelungen, betont Bundesanwalt Stefan BlĂ€ttler.

Die Verfahrensdauer ist erheblich. In einem Fall zur Pressearbeit eines Bundesrats zogen sich die Ermittlungen ĂŒber zweieinhalb Jahre. Bei einem GeldwĂ€scheverfahren wartete die Bundesanwaltschaft fĂŒnf Jahre auf die Auswertung einer Mailbox. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit fĂŒr EntsiegelungsantrĂ€ge ist seit 2020 um rund 40 Prozent gestiegen.

Verteidiger nutzen Siegelung als Verzögerungstaktik

Obwohl die Politik die Regeln 2024 verschĂ€rfte, bleibt der Erfolg mĂ€ĂŸig. GPK-Mitglied Manuela Weichelt kritisiert: Viele AnwĂ€lte verlangen die Siegelung standardmĂ€ĂŸig, um Verfahren gezielt zu verzögern.

Rund 90 Prozent der versiegelten GerĂ€te werden letztlich doch freigegeben. Das Siegelungsrecht dient hĂ€ufiger als taktisches Mittel denn zum Schutz von Geheimnissen. Die GPK prĂŒft nun gesetzliche Ausnahmen fĂŒr Terrorismus oder Bedrohungen der nationalen Sicherheit.

Deutsche GeneralstaatsanwÀlte fordern Reform des Weisungsrechts

Parallel zu den Schweizer Problemen drĂ€ngen deutsche GeneralstaatsanwĂ€lte auf strukturelle VerĂ€nderungen. Anfang der Woche beschlossen sie eine Reform des externen Weisungsrechts. Derzeit können Justizminister in laufende Ermittlungen eingreifen – das schrĂ€nkt die UnabhĂ€ngigkeit der Staatsanwaltschaften ein.

Bereits 2019 entschied der EuropĂ€ische Gerichtshof: Deutsche Staatsanwaltschaften dĂŒrfen wegen dieses Weisungsrechts keine EuropĂ€ischen Haftbefehle ausstellen. Eine Ă€hnliche Reformforderung der Justiz war 2020 gescheitert.

BGH lÀsst ANOM-Chatprotokolle als Beweismittel zu

Trotz rechtlicher HĂŒrden gibt es neue Grundsatzentscheidungen zur digitalen BeweisfĂŒhrung. Der Bundesgerichtshof entschied im Februar (Az. 2 StR 43/25): Chatprotokolle des Dienstes ANOM sind in Deutschland grundsĂ€tzlich als Beweismittel zulĂ€ssig. Das gilt auch, wenn die genaue Art der Datengewinnung durch auslĂ€ndische Behörden nicht vollstĂ€ndig nachvollziehbar ist. Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Linie bereits im September 2025.

Hessen setzt auf KI gegen Datenflut

Um Massenverfahren wie Online-Betrug effizienter zu bewĂ€ltigen, kĂŒndigte Hessens Justizminister Christian Heinz heute den verstĂ€rkten Einsatz von KĂŒnstlicher Intelligenz an. Ein entsprechendes Tool soll bis zum Ende der Legislaturperiode eingefĂŒhrt werden. Hessen hat nach eigenen Angaben mehr als 100 Millionen Euro investiert und leitet die LĂ€nderarbeitsgruppe zur digitalen Agenda im Strafprozessrecht.

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VerschÀrfung des Sexualstrafrechts geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach sich gestern fĂŒr ein Konsensprinzip im Sexualstrafrecht aus. Sexuelle Handlungen sollen nur dann straffrei bleiben, wenn eine ausdrĂŒckliche Zustimmung vorliegt. In Deutschland gilt seit 2016 der Grundsatz, dass ein erkennbares Nein ausreicht.

LandeskriminalÀmter nutzten Werbedaten ohne richterlichen Beschluss

Unter datenschutzrechtlicher Beobachtung stehen neue Ermittlungsmethoden. LandeskriminalĂ€mter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben kommerziell erworbene Standortdaten aus der Werbeindustrie genutzt. DatenschĂŒtzer warnen vor einer Umgehung rechtsstaatlicher Kontrollen – fĂŒr den Erwerb der Daten lag kein richterlicher Beschluss vor. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern hat die Nutzung dieser Datenquellen fĂŒr die Zukunft bereits ausgeschlossen.

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