Ersatzbaustoffverordnung, Reform

Ersatzbaustoffverordnung: Reform spart Unternehmen 43 Millionen Euro

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 00:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Novelle der Ersatzbaustoffverordnung soll Unternehmen jährlich 43 Millionen Euro entlasten und den Einsatz von Recycling-Materialien fördern.

Bau-Bürokratieabbau: Neue Ersatzbaustoffverordnung spart Millionen
Eine Hand hält einen Spielzeugbagger über einem Haufen recycelter mineralischer Baustoffe, im Hintergrund eine Baustelle. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesumweltministerium hat am Freitag einen Referentenentwurf zur Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung vorgelegt. Ziel der Reform: Bürokratie abbauen und den Einsatz von Recycling-Materialien im Baugewerbe wirtschaftlicher machen. Schätzungen zufolge könnten Unternehmen jährlich rund 43 Millionen Euro sparen.

Weniger Bürokratie, gleiche Umweltstandards

Der Entwurf sieht umfassende Erleichterungen bei Güteüberwachung, Probenanalytik und Dokumentationspflichten vor. Fachbetriebe sollen entlastet werden, ohne die Umweltstandards beim Einsatz von Ersatzbaustoffen zu gefährden. Experten begrüßen die Reduzierung technischer Anforderungen als notwendigen Schritt.

Bisherige Regelungen galten bei Branchenvertretern als zu komplex und kostenintensiv. Mit der Novelle reagiert das Ministerium auf Forderungen nach einer praxisnahen Ausgestaltung. Die Senkung des administrativen Aufwands soll die Kreislaufwirtschaft im Bausektor effizienter machen.

Mobile Aufbereitungsanlagen: Großer Kostentreiber entschärft

Ein wesentlicher Teil der Einsparungen entfällt auf mobile Aufbereitungsanlagen. Künftig ist ein Eignungsnachweis nur noch bei der Erstinbetriebnahme, bei wesentlichen Anlagenänderungen oder beim Wechsel in eine bessere Materialklasse erforderlich. Allein diese Maßnahme entlastet die Branche um rund 33,6 Millionen Euro.

Für Abbruch- und Recyclingunternehmen ist das eine gute Nachricht. Sie können Baustoffe direkt vor Ort aufbereiten, ohne ständig neue Nachweise zu benötigen. Die Flexibilisierung senkt den logistischen Aufwand und macht Recycling-Baustoffe direkt an der Anfallstelle attraktiver.

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NRW geht voran: Pilotprojekt mit 100 Prozent Recycling-Beton

Die technologische Machbarkeit zeigt ein Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen. Mitte Juli wurde bekannt, dass die EcoBau GmbH in Epe (Kreis Steinfurt) ein Wohnhaus aus Beton errichtet, der zu 100 Prozent aus recyceltem Bauschutt besteht. Das Projekt verzichtet komplett auf Natursteinzuschläge. Die Druckfestigkeit ist mit herkömmlichem Beton vergleichbar.

Flankiert wird die Entwicklung durch gesetzliche Änderungen auf Landesebene. Der NRW-Landtag verabschiedete am 15. Juli eine Novelle der Landesbauordnung, die zum 1. September in Kraft treten soll. Sie bringt Erleichterungen für das Bauen im Bestand und reduziert technische Anforderungen. Eine neue Umbauordnung soll Umnutzungen zu Wohnzwecken und Aufstockungen vereinfachen.

Forderungen nach weitergehenden Reformen

Parallel zur Novelle werden Forderungen nach strukturellen Änderungen laut. Bundesumweltminister Carsten Schneider sprach sich für eine Grundgesetzänderung aus, um die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu verankern. Das würde die Mittelverwendung vereinfachen – benötigt aber eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

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Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Deregulierungsbemühungen grundsätzlich. Ein Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen betonte jedoch: Neben den landesrechtlichen Erleichterungen brauche es eine bundesgesetzliche Regelung zum sogenannten Gebäudetyp E. Nur so sei rechtssicheres und kostengünstiges Bauen möglich. Zudem mahnen Verbände eine kohärente Abstimmung zwischen verschiedenen ökologischen Initiativen an – etwa zur geplanten Plastiksteuer, deren Ausgestaltung im Bundeshaushalt 2027 noch offen ist.

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