ESRS-40a, Nachhaltigkeitspflichten

ESRS-40a: Neue Nachhaltigkeitspflichten für 800 Konzerne ab 2029

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 17:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EFRAG legt Entwurf für Nachhaltigkeitsstandard ESRS-40a vor. Bis zu 800 Nicht-EU-Konzerne müssen ab 2029 über Nachhaltigkeit berichten.

ESRS-40a-Entwurf: EU-Nachhaltigkeitsstandard für Nicht-EU-Konzerne vorgestellt
Moderne Bürogebäude in einem Geschäftsviertel als Symbol für internationale regulatorische Anforderungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat Ende Juli 2026 den Entwurf für den neuen Nachhaltigkeitsstandard ESRS-40a vorgelegt. Damit konkretisieren sich die regulatorischen Anforderungen für globale Unternehmen von außerhalb der Europäischen Union, die in erheblichem Umfang auf dem europäischen Binnenmarkt agieren. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs, die bereits am 23. Juli 2026 erfolgte, beginnt nun die Phase der fachlichen Abstimmung und öffentlichen Kommentierung.

Umfangreiche Berichtspflichten für internationale Großkonzerne

Der neue Standard ESRS-40a zielt spezifisch auf Nicht-EU-Konzerne ab, die eine signifikante wirtschaftliche Präsenz in Europa aufweisen. Davon betroffen sind Unternehmen, die einen EU-weiten Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erzielen. Eine weitere Bedingung für die Berichtspflicht ist das Vorhandensein lokaler Tochtergesellschaften, die ihrerseits einen Umsatz von über 200 Millionen Euro generieren.

Nach aktuellen Schätzungen der EFRAG werden bis zu 800 Konzerne unter die neuen Regelungen fallen. Die geografische Verteilung zeigt dabei einen deutlichen Schwerpunkt: Etwa 450 der betroffenen Unternehmen haben ihren Hauptsitz in den USA, während rund 200 Konzerne aus Großbritannien stammen. Für diese Akteure ist im Rahmen des ESRS-40a eine reduzierte Berichtspflicht vorgesehen, um den administrativen Aufwand in einem verhältnismäßigen Rahmen zu halten.

Zeitplan und Konsultationsphase

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Die Veröffentlichung des Entwurfs markiert den Beginn einer Konsultationsfrist, die bis zum 31. Oktober 2026 läuft. In diesem Zeitraum können Marktteilnehmer und Verbände Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Regelungen abgeben. Der weitere Fahrplan der europäischen Behörden sieht vor, dass Mitte 2027 ein delegierter Rechtsakt zu ESRS-40a verabschiedet wird.

Unternehmen haben nach der finalen Verabschiedung eine mehrjährige Übergangsfrist zur Implementierung der Prozesse. Die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach dem neuen Standard ESRS-40a müssen nach aktuellem Stand ab dem Jahr 2029 vorgelegt werden. Flankiert wird die Einführung durch das sogenannte EU-Omnibus-Paket, welches darauf abzielt, heimische Unternehmen im Zuge der neuen Anforderungen zu entlasten.

Experten fordern methodische Nachbesserungen

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In der Fachwelt wird die Ausgestaltung des Standards intensiv diskutiert. Rechnungslegungsexperten betonten die Notwendigkeit, den Fokus der Berichterstattung primär auf die Entscheidungsnützlichkeit der Daten zu legen. Dabei wurde vorgeschlagen, die Berichterstattung über finanzielle Effekte der Nachhaltigkeitsaspekte zeitlich verzögert zu gestalten, um die Qualität der Angaben sicherzustellen.

Bereits Anfang Juni 2026 hatte das OIC in einem Kommentar zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstandards eine ähnliche Position bezogen. Die Organisation empfahl, die Berichterstattung über erwartete finanzielle Auswirkungen so lange zu verschieben, bis belastbare Methoden für deren Ermittlung entwickelt worden sind. Diese methodische Herausforderung bleibt einer der zentralen Punkte in der laufenden Debatte um die finale Fassung des ESRS-40a.

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