ESRS-Reform, Berichtslast

ESRS-Reform: Berichtslast für Unternehmen um 60% gesenkt

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 16:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission reduziert die Pflichtangaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung um über 60 Prozent. Die neuen Regeln gelten ab 2027.

EU beschließt ESRS-Reform: Deutlich weniger Pflichtangaben für Unternehmen
Ein modernes Büro mit einem Tablet, das Datenvisualisierungen für Nachhaltigkeitsberichte anzeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt. Die Neufassung, die am 31. Juli 2026 veröffentlicht wurde, senkt die Zahl der verpflichtend zu meldenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der administrativen Lasten für berichtspflichtige Unternehmen.

Fokus auf Wesentliches statt Datenfriedhof

Die neuen Vorgaben verschieben den Schwerpunkt hin zu den für das jeweilige Unternehmen tatsächlich wesentlichen Aspekten. Künftig sollen Firmen vor allem quantitative Informationen offenlegen. Die Regelungen gelten für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen. Branchenexperten hatten zuvor eine stärkere Ausrichtung an finanzieller Materialität und Entscheidungsnützlichkeit gefordert – dem ist die Kommission nun gefolgt.

Bereits im Juli veröffentlichte die EU zudem interaktive Dokumente und einen freiwilligen Standard für kleinere Unternehmen (VSME). Der gewinnt an Bedeutung, weil Finanzinstitute und Großkunden vermehrt ESG-Daten von ihren Lieferkettenpartnern einfordern. Spezialisierte Softwarelösungen können den Verwaltungsaufwand für diese Berichte laut Marktbeobachtern um bis zu 75 Prozent senken. Erste Firmen haben bereits Berichte nach dem VSME-Standard für das Geschäftsjahr 2025 erstellt.

Ausweitung auf Nicht-EU-Konzerne

Parallel zur Entlastung bestehender Berichtspflichtiger treibt die europäische Beratergruppe EFRAG die Umsetzung des Standards ESRS-40a voran. Ein Entwurf dazu liegt seit dem 23. Juli 2026 vor. Die Regelung betrifft Nicht-EU-Konzerne, die in der EU einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erzielen und deren lokale Tochtergesellschaften über 200 Millionen Euro Umsatz ausweisen.

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Bis zu 800 Unternehmen könnten unter diese neue Kategorie fallen – rund 450 davon mit Sitz in den USA und etwa 200 im Vereinigten Königreich. Die Konsultationsphase läuft bis zum 31. Oktober 2026. Ein delegierter Rechtsakt wird für Mitte 2027 erwartet, die ersten Berichte sollen 2029 für das vorangegangene Geschäftsjahr erscheinen.

KI und digitale Produktpässe als Helfer

Angesichts der komplexen Anforderungen setzen Unternehmen verstärkt auf Technologie. Ende Juli stellten Anbieter von Finanz- und ESG-Software neue KI-gestützte Werkzeuge vor, die den Peer-Vergleich oder die Erstellung von Berichtsentwürfen automatisieren.

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Auch in der Industrie schreitet die Digitalisierung voran: Erste Zertifizierungen für digitale Produktpässe wurden bereits vergeben. Handelsunternehmen haben zudem begonnen, detaillierte CO2-Fußabdruck-Daten nach internationalen Standards wie dem GHG-Protokoll für weite Teile ihres Sortiments zu integrieren – ein Zugeständnis an die Anforderungen großer Abnehmer.

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