EU AI Act ab August: 35 Millionen Euro Bußgeld für Creator
02.06.2026 - 01:12:18 | boerse-global.deDie Steuerfahndung verschärft die Kontrolle von Social-Media-Einnahmen – von Werbedeals bis zu kostenlosen Hotelübernachtungen.
Schwerpunkt auf Sachleistungen und digitale Einkünfte
Die aktuelle Prüfwelle der Finanzämter erfasst sowohl direkte Zahlungen als auch nicht-monetäre Vorteile. Konkret prüfen die Behörden, ob kostenlose Hotelaufenthalte oder PR-Produkte als steuerpflichtiges Einkommen zu werten sind. Auch Einnahmen aus Affiliate-Marketing und klassischen Werbeverträgen stehen im Fokus.
Rechtsexperten der Münchner Kanzlei HAIDER Rechtsanwälte bestätigen, dass die Ermittler auch in angrenzenden digitalen Bereichen aktiv sind. Bereits Ende 2025 hatten sie auf Strafverfahren gegen Krypto-Investoren wegen möglicher Steuerhinterziehung hingewiesen. Für Content Creator bleibt die Abgrenzung zwischen privaten Geschenken und steuerpflichtigen Betriebseinnahmen ein zentraler Streitpunkt mit den Finanzbehörden.
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Gerichtsurteil schafft Klarheit bei Leistungsprämien
Ein wegweisendes Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 31. März 2026 (Az. 10 K 48/25 E, G) bringt Licht ins Dunkel der Einkunftsarten. Die Richter entschieden: Leistungsprämien aus einem Ausrüstervertrag für einen Profisportler sind als „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 3 EStG zu werten – und nicht als gewerbliche Einkünfte.
Noch bedeutsamer für die Influencer-Branche: Die unentgeltliche Überlassung von Sportausrüstung gilt als Arbeitsmittel und stellt keinen steuerpflichtigen Vorteil dar. Das Urteil hob einen Gewerbesteuerbescheid auf. Für Creator, die im Rahmen von Sponsoringverträgen Ausrüstung oder Kleidung erhalten, könnte dies einen wichtigen Präzedenzfall schaffen.
TikTok Shop expandiert – neue Steuerpflichten in Sicht
Die steuerliche Landschaft für Social-Media-Creator wird sich weiter verändern. TikTok Shop baut seine europäische Präsenz aus. Nachdem die Plattform bereits in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien aktiv ist – dort haben sich über 100.000 Unternehmen angemeldet – folgen am 15. Juni 2026 die Niederlande, Belgien, Polen und Österreich.
Die Händlerregistrierung für diese neuen Märkte startete am 1. Juni 2026. Die Plattform meldet für die etablierten EU-Märkte zwischen August 2025 und Februar 2026 ein dreistelliges Wachstum des täglichen Bruttowarenwerts (GMV). Zu den großen Marken im Ökosystem zählen L'Oréal, Philips, Pepsi, NIVEA und The Body Shop. Eine neue Funktion namens „Sell Across Europe“ soll kurz nach der Expansion starten – und dürfte die kommerziellen Volumen sowie die steuerlichen Meldepflichten für Creator im Social Commerce weiter erhöhen.
Neue Regulierung: Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro drohen
Neben direkten Steuerprüfungen kommen auf Social-Media-Unternehmen weitere regulatorische Fristen zu – mit empfindlichen Strafen. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen klar sichtbaren und leicht zugänglichen Widerrufsbutton auf ihren Plattformen bereitstellen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die Deutschland Anfang Februar 2026 mit § 356a BGB umgesetzt hat. Bei Verstößen verlängert sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers auf zwölf Monate und 14 Tage.
Noch teurer wird es ab dem 2. August 2026: Dann tritt der EU AI Act in Kraft. Creator müssen KI-generierte Inhalte zwingend kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro. Die Maßnahmen kommen vor dem Hintergrund zunehmenden Regulierungsdrucks: Das Appeals Centre Europe meldete, dass innerhalb eines Jahres 24.000 Beschwerden zu Moderationsentscheidungen auf Plattformen wie Facebook und TikTok eingingen.
Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung kommen auf Creator und Unternehmen komplexe Dokumentationspflichten zu, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle neuen Anforderungen, Fristen und Risikoklassen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt
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