EU AI Act ab August: Chatbots müssen Nutzer aufklären, Bußgelder bis 15 Mio.
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 14:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juli 2026 über die DSGVO-Relevanz privater Chat-Weitergabe verhandelt (Az. I ZR 256/25). Im Kern geht es um die Frage: Verstößt die Weitergabe von WhatsApp-Nachrichten an den Arbeitgeber gegen die Datenschutz-Grundverordnung? Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmen haben.
BGH erwägt Vorlage an den EuGH
Der Fall: Eine Privatperson hatte Chatverläufe an den Arbeitgeber einer Dritten weitergeleitet – mit Konsequenzen: Die Betroffene verlor ihren Job. Das Landgericht Frankfurt sprach ihr daraufhin 7.500 Euro Schadensersatz zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah dagegen die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO als gegeben an, die rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten von der Verordnung ausnimmt.
Nun prüft der BGH eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. Entscheidend ist die Frage, ob wirtschaftliche Interessen – etwa die Beeinflussung eines Arbeitsverhältnisses – diese Ausnahme aushebeln können. Parallel dazu senkte der BGH in einem weiteren Urteil (VI ZR 97/22) die Hürden für Schadensersatz bei Datenlecks: Schon die bloße Sorge vor Datenmissbrauch genügt demnach für Ansprüche.
NIS2, DORA und Co.: Regulatorischer Druck wächst
Für Unternehmen aus kritischer Infrastruktur und Finanzsektor steigen die Anforderungen an Personalsicherheit massiv. Die NIS2-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz verlangen systematische Background Checks für interne und externe Mitarbeitende – besonders für Remote-Administratoren und Entwickler. Branchenanalysten rechnen damit, dass die Zahl der regulierten Einrichtungen in Deutschland von rund 4.500 auf etwa 30.000 ansteigt. Betroffen sind 18 Sektoren ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
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Seit dem 17. Januar 2025 gilt zudem die DORA-Verordnung mit spezifischen Sicherheitsüberprüfungen für Finanzinstitute und deren IKT-Dienstleister. Unternehmen setzen dabei vermehrt auf technische Lösungen wie Microsoft Purview, das seit Mai 2026 Funktionen für Data Security Posture Management bietet. Die zentrale Herausforderung: Die Vorgaben müssen rechtskonform umgesetzt werden – ohne die Mitarbeiterrechte zu verletzen.
Background Checks: Die Besonderheiten in der DACH-Region
Bei Hintergrundprüfungen gilt es, nationale Eigenheiten zu beachten. In der Schweiz regeln das Obligationenrecht und das revidierte Datenschutzgesetz den Rahmen. Zulässig sind Prüfungen von Identität, Qualifikationen und Beschäftigungsverläufen – sofern sie verhältnismäßig und zweckgebunden sind. Strafregisterauszüge dürfen nur in regulierten Sektoren oder bei besonderer Stellenrelevanz angefordert werden, und zwar mit Einwilligung der Betroffenen.
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EU AI Act: Neue Transparenzpflichten ab August
Ab dem 2. August 2026 greifen spezifische Transparenzregeln für Chatbots und synthetische Inhalte. Anbieter müssen Nutzer künftig klar darüber aufklären, dass sie mit einer KI interagieren. Deutschland hat dafür am 29. Juli 2026 das KI-Aufsichtsgesetz verabschiedet – die Bundesnetzagentur übernimmt die Aufsicht.
Die Sanktionen haben es in sich: Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen bei Verstößen. Bestandssysteme müssen bis zum 2. Dezember 2026 nachgerüstet werden. Für HR-Abteilungen wird das relevant, sobald KI-gestützte Systeme im Recruiting oder bei der Mitarbeiterüberwachung zum Einsatz kommen.
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