Act, BetriebsrÀte

EU AI Act: BetriebsrĂ€te mĂŒssen ab August Compliance-Pflichten erfĂŒllen

23.06.2026 - 06:03:28 | boerse-global.de

VerschÀrfte KI-Regeln, Datenschutzurteile und BAG-Entscheidungen zwingen BetriebsrÀte zu umfassender Weiterbildung und rechtssicherem Handeln.

BetriebsrÀte unter Druck: Neue Pflichten durch EU AI Act und BAG-Urteile
Act - Eine Gruppe von GeschĂ€ftsleuten nimmt an einer Schulung in einem modernen BĂŒro teil, um sich ĂŒber rechtliche und technologische Änderungen zu informieren. 23.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Besonders der EU AI Act, verschÀrfte Datenschutzregeln und aktuelle BAG-Urteile verlangen von den Interessenvertretungen fundierte Fachkenntnisse.

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KI-Regulierung wird zur Pflichtaufgabe

Ab dem 2. August 2026 gelten die verschĂ€rften Compliance-Pflichten des EU AI Act fĂŒr Hochrisiko-KI-Systeme. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro. BetriebsrĂ€te mĂŒssen Risikoanalysen und Governance-Frameworks etablieren.

ZusĂ€tzlich greift das Mitbestimmungsrecht nach § 95 Abs. 2a BetrVG: Setzt der Arbeitgeber KI-gestĂŒtzte Tools etwa fĂŒr die Sozialauswahl bei betriebsbedingten KĂŒndigungen ein, mĂŒssen BetriebsrĂ€te zustimmen. Experten betonen: Die Letztentscheidung muss beim Arbeitgeber bleiben, und diskriminierungsfreie Scoring-Verfahren sind Pflicht.

Datenschutz: Ein Fall aus Hessen mahnt zur Vorsicht

Das Hessische Landesarbeitsgericht bestÀtigte am 10. MÀrz 2025 (Az. 16 TaBV 109/24) die grobe Pflichtverletzung eines Betriebsratsvorsitzenden. Er hatte Personaldaten trotz Abmahnung an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet.

Fachleute empfehlen daher: Nutzt ausschließlich die vom Arbeitgeber bereitgestellten GerĂ€te fĂŒr die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Risiken sind schlicht zu hoch.

BAG stĂ€rkt KĂŒndigungsschutz fĂŒr Eltern

Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an rechtssichere KĂŒndigungen prĂ€zisiert. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) stellten die Richter klar: Der Schutzzeitraum nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beginnt vor jedem einzelnen angekĂŒndigten Elternzeit-Abschnitt erneut – auch wenn diese gemeinsam beantragt wurden.

Bereits am 1. April 2026 (Az. 6 AZR 157/22) entschied das BAG: Eine Massenentlassungsanzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat bei der Agentur fĂŒr Arbeit eingereicht wird, macht die KĂŒndigung dauerhaft unwirksam. Eine nachtrĂ€gliche Heilung ist ausgeschlossen.

Und noch eine Klarstellung aus dem Dezember 2025: Arbeitgeber mĂŒssen bei VerdachtskĂŒndigungen auch wĂ€hrend des Urlaubs eines Arbeitnehmers eine Anhörung versuchen. Sonst drohen FristversĂ€umnisse.

Schulungsanspruch: BetriebsrÀte haben ein Recht auf Weiterbildung

§ 37 Abs. 6 BetrVG regelt den Anspruch auf Freistellung fĂŒr Schulungen. Ein Beispiel: Im September findet in Magdeburg ein Seminar zu digitalen Kompetenzen im Betrieb statt.

FĂŒr die laufende Arbeit stehen Musterformulare fĂŒr die ordnungsgemĂ€ĂŸe Mitteilung an den Arbeitgeber gemĂ€ĂŸ § 37 Abs. 2 BetrVG bereit – etwa fĂŒr regelmĂ€ĂŸige Sprechstunden.

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Spezielle Themen im Fokus

  • Schwerbehindertenvertretung: Am 31. August 2026 sind spezielle Wahlvorstandsschulungen fĂŒr die Wahl der Schwerbehindertenvertretung angekĂŒndigt.
  • Arbeitsschutz: Die Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Mai 2026 ein aktualisiertes Handbuch zur GefĂ€hrdungsbeurteilung vorgelegt. Besonders detailliert beschreibt es den Prozess bei psychischen GefĂ€hrdungen.
  • GeldwĂ€scheprĂ€vention: Institute mĂŒssen jĂ€hrliche, dokumentierte Schulungen nachweisen. Seit der Aktualisierung der BaFin-Richtlinien Anfang 2025 und dem EU-GeldwĂ€schepaket haben sich die Haftungsrisiken fĂŒr die GeschĂ€ftsleitung deutlich erhöht.

Arbeitszeiterfassung wird digital

Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums fĂŒr Arbeit und Soziales sieht die Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit vor. FĂŒr Kleinstbetriebe sind Ausnahmen geplant, fĂŒr grĂ¶ĂŸere Unternehmen gelten gestaffelte Übergangsfristen von zwei bis fĂŒnf Jahren.

Zudem soll der Ausgleichszeitraum fĂŒr die Höchstarbeitszeit von sechs auf vier Monate sinken. BetriebsrĂ€te mĂŒssen sich also zeitnah mit den technischen und organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten auseinandersetzen.

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