EU-Batterieverordnung, Handelsverbände

EU-Batterieverordnung: Handelsverbände fordern Aufschub um mindestens zwölf Monate

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 20:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
HDE, BVT und BHB verlangen praktikablere Regeln, abgestimmte Pflichten und mehr Vorbereitungszeit für betroffene Händler.
Weitläufiges, modernes Industrielager mit Betonboden und Stahlregalen in natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Mehrere führende deutsche Handelsverbände dringen auf grundlegende Korrekturen an den Vorgaben der EU-Batterieverordnung. Der Handelsverband Deutschland (HDE), der Handelsverband Technik (BVT) sowie der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB) forderten am 27. Oktober 2026 eine Anpassung der bestehenden Pflichten und Fristen. Die ab August 2027 greifenden Sorgfaltspflichten seien für zahlreiche Unternehmen des Handels in der Praxis nicht rechtssicher umsetzbar.

Mangelnde Umsetzbarkeit und fehlende Prüfstrukturen

Die Branchenorganisationen begründen ihren Vorstoß damit, dass Händler in der Regel keinen Einfluss auf den Rohstoffabbau sowie die eigentliche Batterieherstellung nehmen können. Zudem fehle Handelsbetrieben häufig die Möglichkeit, die regulatorisch geforderten Angaben der Zulieferer eigenständig zu überprüfen.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass ein Händler beim Verkauf von Batterien unmöglich die Lieferkette bis zur Rohstoffmine kontrollieren könne.

Erschwert wird die Vorbereitung der betroffenen Betriebe laut den Verbänden durch das Fehlen grundlegender behördlicher Voraussetzungen. Demnach mangele es weiterhin an verbindlichen Leitlinien der Europäischen Kommission, an offiziell benannten Prüfstellen sowie an klaren Vorgaben für die geforderten Auditverfahren.

Überschneidungen mit der EU-Lieferkettenrichtlinie

Ein zentraler Kritikpunkt von HDE, BVT und BHB betrifft das Verhältnis zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Die Batterieverordnung enthalte teils strengere und weitergehende Sorgfaltspflichten als die CSDDD. Diese parallelen Regelungen führten zu doppelten Prüfverfahren, zusätzlichem Dokumentationsaufwand und dem Risiko widersprüchlicher behördlicher Vorgaben.

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Die Verbände warnen vor einer unverhältnismäßigen Verlagerung von Kontrollpflichten auf nachgelagerte Handelsstufen. Sie fordern daher, die Pflichten auf die eigentlichen Hersteller und Akteure der Lieferkette zu fokussieren und die Batterieverordnung mit der CSDDD zu harmonisieren.

Die Verpflichtungen nach Kapitel VII und Anhang X der Verordnung richten sich an alle Unternehmen, die Batterien erstmals im Unionsmarkt in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen – was auch Batterien umfasst, die fest in Geräten verbaut sind.

Artikel 47 der Verordnung formuliert zwar eine Ausnahme für Wirtschaftsakteure mit weniger als 40 Millionen Euro Nettoumsatz im vorletzten Geschäftsjahr, sofern keine übergeordneten Konzernschwellen überschritten werden. Für Unternehmen jenseits dieser Grenze besteht der Handlungsdruck jedoch uneingeschränkt fort.

Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen und Ruf nach Aufschub

Besonders stark von den Regelungen betroffen sind der Elektronikhandel mit Sortimenten wie Smartphones, Notebooks und Haushaltsgeräten sowie Bau- und Gartenmärkte, die elektrisch betriebene Werkzeuge und Gartengeräte vertreiben. BVT-Geschäftsführer Steffen Kahnt wies auf drohende Wettbewerbsnachteile gegenüber internationalen Online-Plattformen hin, sollten europäische Händler übermäßig belastet werden.

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Der reguläre Beginn der Sorgfaltspflichten ist für den 18. August 2027 angesetzt, nachdem die Europäische Union den ursprünglichen Termin bereits um zwei Jahre nach hinten verlegt hatte.

BHB-Hauptgeschäftsführer Peter Wüst verlangte angesichts der offenen Fragen eine Überarbeitung der Bestimmungen oder eine erneute Verschiebung des Anwendungsbeginns um mindestens zwölf Monate. Die beteiligten Verbände appellierten gemeinsam an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für praxisnahe Vereinfachungen einzusetzen.

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