EU Inc.: Neue Rechtsform vereinfacht Gründung auf 48 Stunden
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 16:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission will mit einer neuen, einheitlichen Rechtsform namens „EU Inc.“ die Gründung von Unternehmen in der EU radikal vereinfachen. Das sogenannte 28. Regime soll die rechtliche Zersplitterung im Binnenmarkt beenden und innovativen Firmen den Kapitalzugang erleichtern.
Digitale Gründung in Rekordzeit
Der Vorschlag, den die Kommission Mitte März 2026 vorlegte, sieht vor: Eine EU Inc. soll innerhalb von 48 Stunden komplett digital gegründet werden können. Die Kosten? Weniger als 100 Euro. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Gründer können zudem den Gründungsstaat innerhalb der EU frei wählen.
Ein Kernstück der Reform ist ein harmonisiertes Modell für Mitarbeiterbeteiligungen (EU-ESOP). Es enthält eine Schutzklausel und vereinfacht den grenzüberschreitenden Einsatz solcher Programme. Wichtig: Während das Gesellschaftsrecht vereinheitlicht wird, bleiben nationales Arbeitsrecht und Steuerrecht der Mitgliedstaaten unangetastet.
Milliarden-Chance für die EU-Wirtschaft
Analysten rechnen mit enormen Wachstumseffekten. Schätzungen zufolge könnte die EU Inc. das Bruttoinlandsprodukt der Union innerhalb von zehn Jahren um 3,3 Prozent steigern – über 20 Jahre sogar um 4,4 Prozent.
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Doch es gibt einen Haken: Ohne eine zusätzliche Harmonisierung des Insolvenzrechts könnte der Effekt deutlich schwächer ausfallen – bei nur etwa 1,5 Prozent. Ziel der Initiative ist es auch, Europa als Technologiestandort zu stärken und mehr Wagniskapital aus den USA oder Asien anzuziehen.
Deutschland zieht beim Arbeitsrecht nach
Da die EU Inc. nationale Arbeitsrechte unberührt lässt, sind länderspezifische Reformen weiterhin entscheidend. Im Juli 2026 legte die Bundesregierung ein Paket mit dem Titel „Aufschwung und Beschäftigung“ vor.
Die Pläne im Überblick:
- Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate
- Wegfall der Schriftform im Arbeitsrecht ab 1. Januar 2027
- Lockerung des Kündigungsschutzes für Fach- und Führungskräfte mit einem Jahresgehalt über 177.450 Euro (vereinfachte Auflösung gegen Abfindung)
Diese Regeln gelten auch für EU Inc.-Unternehmen, die Personal in Deutschland beschäftigen.
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Zeitplan und politische Hürden
Die Verhandlungen laufen derzeit im Europäischen Parlament und im Rat. Die Kommission strebt eine Verabschiedung bis Ende 2026 an. Unterstützung kommt unter anderem aus den Niederlanden, wo die Regierung Mitte Juli ihre Sympathie für das 28. Regime signalisierte. Besonders die sogenannten E6-Länder – Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Polen und die Niederlande – treiben eine verstärkte Harmonisierung voran.
Kritiker warnen vor einem möglichen Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten. Zudem sieht ein aktueller Entwurf eine zweijährige Wartezeit für die Umwandlung bestehender Gesellschaften in eine EU Inc. vor – zum Schutz der Stakeholder. Parallel dazu legte die Kommission Ende Juli Berichte zur Bankenreform vor, um Barrieren im Finanzsektor abzubauen und den jährlichen Investitionsbedarf von schätzungsweise 1,2 Billionen Euro zu decken.
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