EU-Klimaschutz, Methanemissionen

EU-Kommission verschiebt Methanregeln für Importe auf 2028

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:47 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die EU-Kommission begründet den Aufschub mit der angespannten Energieversorgung und zusätzlichen Kosten. In Berlin stoßen die Pläne auf unterschiedliche Reaktionen: Umweltminister Carsten Schneider pocht auf Emissionsminderungen, Energieministerin Katherina Reiche zeigt sich offener für Flexibilität.

EU-Vorschlag betrifft Importnachweise

  • Die EU-Kommission schlägt einen späteren Start der Methanvorgaben für importiertes Öl, Gas und Kohle vor.
  • Die Nachweispflicht soll Anfang 2028 statt am 1. Januar 2027 greifen.
  • EU-Staaten und Europaparlament beraten nun über den Änderungsvorschlag.
  • Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. (Archivfoto) - Bild: David Goldman/AP/dpa
    Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. (Archivfoto) - Bild: David Goldman/AP/dpa
  • Bundesumweltminister Carsten Schneider bekräftigte jüngst, an der Reduzierung der Methanemissionen festhalten zu wollen. (Archivbild) - Bild: Ansgar Haase/dpa
    Bundesumweltminister Carsten Schneider bekräftigte jüngst, an der Reduzierung der Methanemissionen festhalten zu wollen. (Archivbild) - Bild: Ansgar Haase/dpa
Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. (Archivfoto) - Bild: David Goldman/AP/dpa Bundesumweltminister Carsten Schneider bekräftigte jüngst, an der Reduzierung der Methanemissionen festhalten zu wollen. (Archivbild) - Bild: Ansgar Haase/dpa

EU-Kommission verschiebt Methanvorgaben für Importe

Die Europäische Kommission will Klimaschutzregeln für importiertes Öl, Gas und Kohle wegen der Energiepreiskrise erst Anfang 2028 anwenden. Der Vorschlag verschiebt die für bestimmte Lieferverträge vorgesehene Nachweispflicht um ein Jahr und soll nach Angaben der Kommission zusätzlichen Druck auf die Versorgungssicherheit vermeiden.

Nachweis für Lieferketten kommt später

Unternehmen sollen künftig belegen, dass Produzenten im Herkunftsland Methanemissionen mindestens so sorgfältig überwachen und dokumentieren wie EU-Unternehmen. Ursprünglich sollte diese Regel ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Die Kommission betont, der Aufschub verändere weder den Ambitionsgrad noch die Integrität oder den Geltungsbereich der bestehenden Klimaschutzregeln. Seit 2024 müssen Betreiber von Öl- und Gasanlagen unter anderem regelmäßig nach größeren Methanlecks suchen und diese reparieren.

Methanregeln bleiben politisch umstritten

Bundesumweltminister Carsten Schneider bekräftigte, an der Reduzierung der Methanemissionen festhalten zu wollen. „Ansonsten können wir die Klimaziele auch gar nicht erreichen“, sagte der SPD-Politiker; Methanemissionen seien wesentliche Treiber des Klimawandels.

Energieministerin Katherina Reiche zeigte sich zuletzt offen für mehr Flexibilität. Über den offiziellen Vorschlag müssen nun die EU-Länder und das Europaparlament beraten.

Kommission hatte bereits Sanktionen ausgesetzt

Bereits im Juli hatte die Kommission den Mitgliedstaaten empfohlen, in den folgenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen wegen bestimmter Verstöße gegen Methanvorschriften zu verhängen. Hintergrund war auch Druck der US-Gaslobby.

Methan entsteht unter anderem in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien sowie in der Öl- und Gasindustrie. Nach Kohlendioxid gilt es als das Treibhausgas mit der zweitgrößten Bedeutung für die Klimaerwärmung und Luftverschmutzung.

Der Vorschlag der EU-Kommission fällt in eine Phase, in der Versorgungssicherheit und Klimaschutz politisch eng miteinander verknüpft sind. Die Verschiebung betrifft nicht die bereits geltenden Vorgaben für Lecksuche, Reparaturen sowie Einschränkungen beim Ablassen und Abfackeln von Methan, sondern den Nachweis gleichwertiger Überwachung bei bestimmten Importen.

Für europäische Importeure kann der spätere Start zunächst administrativen und finanziellen Druck verringern. Gleichzeitig verlängert sich die Übergangszeit, in der die EU bei importierten fossilen Brennstoffen auf Angaben und Kontrollen in den Herkunftsländern angewiesen ist. Das ist relevant, weil Methan kurzfristig deutlich stärker zur Erwärmung beiträgt als Kohlendioxid, auch wenn es kürzer in der Atmosphäre bleibt.

Versorgungssicherheit gegen Klimaschutz

Der politische Konflikt liegt damit weniger in der Zielsetzung als im Zeitpunkt und in der Umsetzung. Die Kommission begründet den Aufschub mit den Energiepreisen und möglichen Belastungen für die Versorgung; Umweltpolitiker wie Carsten Schneider verweisen dagegen auf die Bedeutung schneller Emissionsminderungen. Für Unternehmen und Verbraucher bleibt entscheidend, ob die Verschiebung tatsächlich Kosten und Versorgungsrisiken senkt oder lediglich Klimaschutzauflagen später wirksam werden lässt.

Der Vorschlag ist noch nicht endgültig beschlossen. EU-Staaten und Europaparlament müssen darüber beraten. Bis dahin bleibt offen, welche Änderungen sie verlangen und ob der vorgesehene Beginn Anfang 2028 unverändert bestehen bleibt.

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