EU-Pestizidregeln, Glyphosat

EU-Pestizide: Staaten lehnen unbefristete Zulassung fĂŒr Glyphosat ab

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die EU-Staaten lehnen eine unbefristete Zulassung vieler Pflanzenschutzmittel ab. FĂŒr weniger riskante Wirkstoffe sollen die Fristen dennoch deutlich verlĂ€ngert und auslaufende Produkte lĂ€nger verkauft und aufgebraucht werden dĂŒrfen.

Wann muss die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geprĂŒft werden? (Symbolbild) - Bild: Peter Förster/dpa
Wann muss die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geprĂŒft werden? (Symbolbild) - Bild: Peter Förster/dpa

Die EU-Staaten lehnen PlĂ€ne der EU-Kommission fĂŒr eine unbefristete Zulassung vieler Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat ab und wollen zugleich die Genehmigungsfristen fĂŒr zahlreiche Wirkstoffe verlĂ€ngern.

Glyphosat bleibt zeitlich befristet

Nach der gemeinsamen Position der 27 Mitgliedstaaten sollen regelmĂ€ĂŸige Neuzulassungen nur fĂŒr Wirkstoffe und Mittel mit geringem Risiko entfallen. Glyphosat und vergleichbare Produkte wĂ€ren davon nicht erfasst.

Bislang werden Wirkstoffe in der EU nur fĂŒr einen begrenzten Zeitraum genehmigt. LĂ€uft die Zulassung aus, muss sie verlĂ€ngert werden; ohne erfolgreiche Erneuerung endet die Genehmigung.

Bis zu 25 Jahre möglich

Die EU-Kommission hatte im Dezember vorgeschlagen, kĂŒnftig alle Substanzen außer den gefĂ€hrlichsten grundsĂ€tzlich unbefristet zuzulassen. Erneuerungen und gezielte Neubewertungen sollten nach ihrem Modell nur noch bei wissenschaftlichen GrĂŒnden erfolgen.

Die Mitgliedstaaten gehen weniger weit. Erstzulassungen normaler Wirkstoffe sollen kĂŒnftig bis zu 15 Jahre gelten können, fĂŒnf Jahre lĂ€nger als bisher. Bei anschließenden Genehmigungen sollen Laufzeiten von bis zu 25 Jahren möglich werden.

Kontrollen und Entlastung der Behörden

Als Ausgleich soll die zustĂ€ndige Behörde regelmĂ€ĂŸig prĂŒfen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Neubewertung rechtfertigen. Die Neuregelung soll Verfahren vereinfachen, Behörden entlasten und die europĂ€ische WettbewerbsfĂ€higkeit stĂ€rken.

Irlands Landwirtschaftsminister Martin Heydon verwies auf weniger Belastungen und mehr Planungssicherheit fĂŒr Landwirte. Zugleich sollten hohe Gesundheits- und Umweltstandards gewahrt bleiben. Irland hat derzeit den rotierenden Vorsitz im Rat der EU.

Parlament muss noch zustimmen

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, mĂŒssen auch die Abgeordneten des EuropĂ€ischen Parlaments ihre Position festlegen. Anschließend wollen die Mitgliedstaaten mit dem Parlament verhandeln und noch in diesem Jahr eine vorlĂ€ufige Einigung erreichen.

LĂ€ngere Aufbrauchfrist geplant

Die Staaten unterstĂŒtzen außerdem den Vorschlag, dass Pestizidprodukte nach dem Ende ihrer Zulassung kĂŒnftig drei Jahre lang verkauft und aufgebraucht werden dĂŒrfen. Bislang betrĂ€gt diese Frist eineinhalb Jahre.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina kritisierte den Plan mit Blick auf mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken. Eine lĂ€ngere Aufbrauchfrist verlĂ€ngere vermeidbare Belastungen durch Stoffe, deren Risiken bereits als nicht akzeptabel eingestuft worden seien. Auch gegen unbefristete Wirkstoffgenehmigungen Ă€ußerten die Wissenschaftler Bedenken.

Zwischen Gesundheitsschutz und Planungssicherheit

Die geplante Neuregelung berĂŒhrt einen grundlegenden Zielkonflikt der europĂ€ischen Landwirtschaftspolitik. Pflanzenschutzmittel sollen ErtrĂ€ge sichern und den Arbeitsaufwand begrenzen; zugleich können RĂŒckstĂ€nde, Fehlanwendungen und EintrĂ€ge in Böden und GewĂ€sser Umwelt und Gesundheit belasten. Die zeitliche Befristung zwingt Hersteller und Behörden bislang dazu, Wirkstoffe regelmĂ€ĂŸig erneut zu bewerten.

Mehr Zeit bedeutet mehr Verantwortung

Die Position der Mitgliedstaaten wĂŒrde die PrĂŒfintervalle fĂŒr viele Wirkstoffe verlĂ€ngern, ohne die regelmĂ€ĂŸige Kontrolle vollstĂ€ndig abzuschaffen. FĂŒr Behörden könnte das Verfahren dadurch planbarer werden. Voraussetzung wĂ€re allerdings, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse tatsĂ€chlich zeitnah erfasst und Neubewertungen konsequent ausgelöst werden.

Folgen fĂŒr Landwirtschaft und Verbraucher

FĂŒr landwirtschaftliche Betriebe könnten lĂ€ngere ZulassungszeitrĂ€ume die Planungssicherheit erhöhen und kurzfristige Umstellungen vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie UmweltverbĂ€nde dĂŒrften besonders darauf achten, ob die verlĂ€ngerte Aufbrauchfrist fĂŒr auslaufende Produkte wirksam begrenzt wird. Die weitere Entscheidung hĂ€ngt nun vom EuropĂ€ischen Parlament und den anschließenden Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten ab.

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