EU-Richtlinie, Deutschland

EU-Richtlinie: Deutschland verfehlt 7. Juni-Frist für Lohntransparenz

Veröffentlicht: 30.05.2026 um 01:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung verfehlt die EU-Frist zur Entgelttransparenz. Wesentliche Pflichten für Unternehmen treten nun erst Mitte 2028 in Kraft.

EU-Richtlinie: Deutschland verfehlt 7. Juni-Frist für Lohntransparenz Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
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Die Bundesregierung wird die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz nicht fristgerecht umsetzen. Das bestätigte das Familienministerium am Donnerstag. Unternehmen müssen sich auf deutlich spätere Pflichten einstellen.

Das Bundesfamilienministerium teilte am 29. Mai mit, dass Deutschland die Vorgabe der Europäischen Union bis zum Stichtag 7. Juni 2026 nicht in nationales Recht überführen wird. Zwar hatte das Kabinett am 27. Mai erstmals einen Gesetzesentwurf beraten – doch die zentralen Regelungen liegen nun weit hinter dem Zeitplan.

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Verzögerung bis 2028

Nach dem neuen Fahrplan von Familienministerin Karin Prien soll das nationale Gesetz zwar Anfang 2027 in Kraft treten. Die wesentlichen Pflichten für Unternehmen – umfassende Berichtspflichten und ein individuelles Auskunftsrecht zu Gehaltsstrukturen – werden jedoch auf Juni 2028 verschoben.

Das Ministerium begründet den Aufschub mit nötiger interner Abstimmung und dem Ziel, die Vorgaben bürokratiearm umzusetzen. Man wolle Unternehmen Planungssicherheit geben und übermäßige Verwaltungskosten vermeiden.

Was die EU-Richtlinie vorsieht

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) gilt seit Juni 2023 und soll das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen schließen. Deutschland muss unter anderem folgende Regeln übernehmen:

  • Stellenanzeigen: Arbeitgeber müssen künftig Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen nennen – entweder in der Anzeige oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch.
  • Frageverbot: Bewerber dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt gefragt werden.
  • Berichtspflicht: Firmen mit über 100 Beschäftigten müssen geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede offenlegen.
  • Auskunftsrecht: Mitarbeiter können Daten zu Durchschnittsverdiensten nach Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit verlangen.

Aktuell beträgt der Gender-Pay-Gap in Deutschland 16 Prozent. Frauen verdienen im Schnitt 4,24 Euro weniger pro Stunde als Männer. Ex-Familienministerin Lisa Paus kritisierte die Verzögerung scharf: Das Gesetz sei überfällig und notwendig, um strukturelle Ungleichheiten zu beseitigen.

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Rechtliche Risiken und Reaktionen

Die EU-Kommission stellte am 22. Mai klar: Sie werde die Richtlinie weder verschieben noch abschwächen. Die Regeln seien essenziell für das Recht auf gleichen Lohn.

Juristen warnen vor unmittelbaren Konsequenzen nach dem 7. Juni. Zwar entfaltet die Richtlinie zwischen Privatpersonen keine direkte Wirkung – wohl aber im öffentlichen Dienst. Ab dem Stichtag könnten Beschäftigte des öffentlichen Sektors sich direkt auf die EU-Vorgaben berufen. Zudem droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren.

Gewerkschaften wie der DGB zeigen sich verärgert. Das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 sei weitgehend wirkungslos geblieben. Kritiker befürchten, dass Beschäftigte noch Jahre auf durchsetzbare Rechte warten müssen. Bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Gesetzes, voraussichtlich Anfang 2027, gilt weiterhin das alte Recht von 2017.

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