EU-Vergabereform, AuftrÀgen

EU-Vergabereform: Bei arbeitsintensiven AuftrÀgen sind 50 Prozent QualitÀt geplant

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Reformvorschlag sieht vereinfachte Verfahren, bessere Zugangschancen fĂŒr den Mittelstand und verbindliche QualitĂ€tsanteile bei Ausschreibungen vor.
Moderne, minimalistische Architektur mit Glas- und Stahlfassaden im BrĂŒsseler Europaviertel bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

FĂŒr die geplante Neuordnung des europĂ€ischen Beschaffungswesens liegen die Dokumente des am 9. September 2026 von der EU-Kommission vorgelegten Reformvorschlags nun auch in deutscher Sprache inklusive AnhĂ€nge zur weiteren PrĂŒfung vor.

Die BrĂŒsseler Behörde zielt mit dem Vorstoß darauf ab, das bisherige Regelwerk grundlegend zu modernisieren und die drei bislang nebeneinander bestehenden EU-Vergaberichtlinien durch eine unmittelbar geltende, einheitliche Verordnung abzulösen.

Einheitliches Regelwerk und Erleichterungen fĂŒr den Mittelstand

Die ZusammenfĂŒhrung der Vergaberichtlinien in einer gemeinsamen Verordnung soll das Vergaberecht vereinheitlichen und straffen. Nach Angaben der EU-Kommission bezweckt die eingeleitete ÜberprĂŒfung der Vorschriften unter anderem den Abbau administrativer HĂŒrden, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen AuftrĂ€gen zu erleichtern.

Der Entwurf sieht hierfĂŒr flexiblere Verfahren und schlankere Eignungsanforderungen vor. Zugleich sollen digitale Prozesse vereinfacht und ausgebaut werden. Neben einer stĂ€rkeren BerĂŒcksichtigung europĂ€ischer Interessen sieht das Regelwerk verbindlichere AnsĂ€tze fĂŒr Nachhaltigkeit sowie fĂŒr die Absicherung von Liefer- und Versorgungsketten vor.

Neuer Fokus auf QualitÀt statt reinem Preiswettbewerb

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Im Mittelpunkt der materiellen Neuerungen steht eine Neuausrichtung der Zuschlagskriterien. Als kĂŒnftige Hauptregel plant die EU-Kommission den Grundsatz der besten QualitĂ€t fĂŒr das eingesetzte Geld, womit das bisherige Prinzip des besten Preis-Leistungs-VerhĂ€ltnisses weiterentwickelt wird.

Um dem QualitÀtsaspekt bei Ausschreibungen mehr Gewicht zu verleihen, sieht der Entwurf verbindliche Mindeststandards vor:

  • QualitĂ€tskriterien mĂŒssen regulĂ€r mindestens 30 % der erreichbaren Gesamtpunkte ausmachen.
  • Bei arbeitsintensiven AuftrĂ€gen, bei denen die Arbeitskosten mindestens 50 % des gesamten Auftragswerts betragen, steigt dieser Mindestanteil auf mindestens 50 %.
  • Lebenszykluskosten sowie EU-spezifische Umweltkriterien werden nach dem Vorschlag explizit als QualitĂ€tskriterien eingestuft.

Ausnahmen von diesen Vorgaben, wie die Wahl des reinen Niedrigstpreises oder eine geringere Gewichtung von QualitĂ€tskriterien, sollen kĂŒnftig restriktiv gehandhabt werden.

ZulĂ€ssig wĂ€ren sie nur dann, wenn das angestrebte QualitĂ€tsniveau bereits vollstĂ€ndig ĂŒber die technischen Spezifikationen oder ĂŒber vertragliche Bedingungen garantiert wird. Diesen Schritt mĂŒssten öffentliche Auftraggeber zudem bereits bei der Ausschreibung gesondert begrĂŒnden.

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Beratungen der Mitgliedstaaten und weiterer Fahrplan

WĂ€hrend die Texte in den Mitgliedstaaten analysiert werden, laufen die politischen Konsultationen an. So ĂŒbermittelte das dĂ€nische Wirtschaftsministerium (Erhvervsministeriet) den Entwurf der Vergabeverordnung an die Mitglieder des zustĂ€ndigen EU-Sonderausschusses fĂŒr WettbewerbsfĂ€higkeit, Wachstum und Verbraucherfragen zur Stellungnahme.

Der weitere Zeitplan richtet sich nach dem europÀischen Gesetzgebungsverfahren: Im Rahmen des Fahrplans mit dem Titel eines gemeinsamen europÀischen Marktes strebt die EU-Kommission eine förmliche Verabschiedung durch das EuropÀische Parlament und den Rat bis Ende 2027 an. Sollte dieser Zeitrahmen eingehalten werden, wird mit einem Inkrafttreten und einer Wirksamkeit der Verordnung ab Anfang 2030 gerechnet.

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