EU-Verpackungsverordnung: Neue Pflichten für Unternehmen ab 12. August
Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 09:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission konkretisiert die Umsetzung der neuen europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Mit der Verordnung (EU) 2025/40 kommen ab dem 12.08.2026 verbindliche Anforderungen auf Unternehmen zu, die weitreichende Auswirkungen auf die Produktion, Dokumentation und den Vertrieb von Verpackungen haben. Während die Verordnung formal bereits seit dem 11.02.2025 in Kraft gesetzt ist, markiert das Datum in der kommenden Woche den Beginn der praktischen Verbindlichkeit zahlreicher Bestimmungen.
Verschärfte Grenzwerte und Dokumentationspflichten
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelungen ist die Einführung strikter Stoffbeschränkungen. Ab dem 12.08.2026 gelten neue Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Verpackungen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Flankiert wird dies durch eine allgemeine Minimierungspflicht für Verpackungen, um das Abfallaufkommen sowie den Materialeinsatz zu reduzieren.
Für Unternehmen bedeutet dies zudem einen erhöhten bürokratischen Aufwand. Künftig sind eine umfassende Konformitätsbewertung sowie eine detaillierte technische Dokumentation für jede Verpackungseinheit erforderlich. Diese Unterlagen müssen bei Einwegverpackungen über einen Zeitraum von 5 Jahren und bei Mehrwegverpackungen über 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Pflichten liegt häufig bei den Markeninhabern, wobei Zulieferer verpflichtet sind, die notwendigen Daten bereitzustellen.
Langfristige Ziele und Quoten bis 2040
Die nun in Kraft tretenden Regeln sind Teil eines mehrstufigen Plans, der bis in das Jahr 2040 reicht. Ab dem Jahr 2030 wird eine Obergrenze von 50 Prozent für den zulässigen Leerraum in Verpackungen eingeführt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit: Bis 2030 müssen 40 Prozent der Transportverpackungen mehrwegfähig sein, bis 2040 soll dieser Anteil auf 70 Prozent steigen. Für Transporte innerhalb eines Betriebsgeländes ist ab 2030 eine vollständige Wiederverwendbarkeit vorgesehen.
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Auch im Bereich des Recyclings setzt die EU ehrgeizige Ziele. Für das Jahr 2028 sind Recyclingquoten von 75 Prozent für Kunststoffe sowie 95 Prozent für Aluminium und Eisen festgeschrieben. Ab 2030 greifen zudem spezifische Rezyklat-Einsatzquoten. So müssen Verpackungen aus Nicht-PET-Materialien einen Anteil von 35 Prozent Recyclingmaterial enthalten, bei kontaktsensitiven Verpackungen außerhalb des PET-Bereichs liegt die Quote zunächst bei 10 Prozent. Neue EU-weit einheitliche Piktogramme zur Kennzeichnung werden nach aktuellem Stand frühestens ab August 2028 eingeführt.
Kritik aus dem Handel und branchenspezifische Auswirkungen
Trotz der feststehenden Fristen regt sich Widerstand in der Wirtschaft. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) forderte jüngst ein Moratorium sowie einen Aufschub der Regelungen. Der Verband begründet dies mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit, die durch eine kurzfristige Änderung in der Auslegung des Begriffs „Erzeuger“ durch die EU-Kommission entstanden sei. Insbesondere der Onlinehandel sehe sich dadurch vor ungelöste organisatorische Herausforderungen gestellt.
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In der Textil- und Bekleidungsindustrie stellt sich die Lage differenzierter dar. Laut Branchenberichten gibt es für diesen Sektor zunächst keine sofortigen Verbote der aktuell gebräuchlichen Verpackungen. Spezifische Einschränkungen für bestimmte Einweg-Kunststoff- und Sammelverpackungen greifen hier erst ab dem 01.01.2030. Dennoch ist der Informationsbedarf hoch: Elmar Sulk vom Gesamtverband Textil+Mode erläuterte in einem Fachinterview die weitreichenden Konsequenzen für die Branche. Auch Einzelhändler wie das Modehaus Ramelow verweisen auf bestehende Grauzonen bei der Rollenverteilung und den Kontrollpflichten innerhalb der Lieferkette.
Vorbereitungen und Hilfestellungen
Branchenexperten weisen darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt viele Unternehmen noch nicht vollständig konform mit den neuen Regeln agieren. Zur Unterstützung der Betriebe bietet das Portal PPWR-Leitfaden.de einen umfangreichen PDF-Leitfaden an, der Checklisten und Notfallpläne für die Umstellung enthält.
Gleichzeitig starten erste praktische Initiativen: In Österreich initiieren ARA und Müller im August 2026 die Kampagne „Kreislauf-Helden“. In über 100 Filialen soll dabei für mehr als 30 Produkte die praktische Umsetzung von Recycling- und Verminderungsstrategien demonstriert werden. Demgegenüber steht wissenschaftliche Kritik: Eine Studie von ProPakMa bemängelt die sogenannte 95/5-Regel und warnt vor Praxisproblemen bei der Verwendung von Wachsbeschichtungen, die für die Einhaltung der neuen Standards problematisch sein könnten.
