EU-Verpackungsverordnung, PFAS-Verbot

EU-Verpackungsverordnung: PFAS-Verbot und 26 Bevollmächtigte ab sofort

Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 00:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die PPWR gilt seit August 2026 und verlangt neue Nachweise, Bevollmächtigte sowie Anpassungen bei Materialien, Kennzeichnung und Recycling.

Neue EU-Verpackungsverordnung verschärft Pflichten für Unternehmen
Gestapelte umweltfreundliche Kartonverpackungen in einem modernen Logistiklager. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 12. August 2026 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung 2025/40) in Kraft. Das Regelwerk ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und verschärft die Anforderungen an Unternehmen, die Verpackungen in den europäischen Markt bringen, erheblich. Betroffene Betriebe müssen künftig detaillierte Nachweise über verwendete Materialien, Recyclinganteile und die allgemeine Compliance erbringen.

Sofortige Verbote und organisatorische Pflichten

Mit dem Inkrafttreten am 12. August 2026 gilt unmittelbar ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen. Neben stofflichen Verboten bringt die Verordnung umfangreiche organisatorische Änderungen mit sich.

Unternehmen sind nun verpflichtet, für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem sie tätig sind, einen Bevollmächtigten zu benennen. Da die Verordnung für jeden Zielstaat gesonderte Verantwortliche fordert, kann dies zur Ernennung von bis zu 26 Bevollmächtigten pro Unternehmen führen.

Ein Vorstoß der EU-Kommission, die Anwendung der Regeln bis zum Jahr 2035 auszusetzen, fand im Rat keine Mehrheit. Insbesondere Deutschland stimmte gegen eine solche Verschiebung. Die wirtschaftlichen Folgen der Neuregelung werden auf jährliche Kosten zwischen 1 Milliarde Euro und 2 Milliarden Euro geschätzt. Demgegenüber steht laut Prognosen eine mögliche Nettoentlastung von rund 300 Millionen Euro durch effizientere Kreislaufsysteme.

Auswirkungen auf Rohstoffe und Produktion

Die PPWR forciert den Übergang zu Papierverpackungen, was den europaweiten Bedarf an Holz erhöht. Branchenbeobachter verweisen hierbei auf bestehende Kapazitäten und neue Investitionen: So verarbeitet eine Papierfabrik in Ružomberok bereits jährlich 2,5 Millionen Bäume, wobei 90 Prozent der Produktion in den Export gehen.

Gleichzeitig sind lediglich 3 Prozent der europäischen Wälder als Urwälder eingestuft. In Leuna entsteht derzeit eine Bioraffinerie des Unternehmens UPM mit einem Investitionsvolumen von 1,3 Milliarden Euro, die ab 2027 jährlich 500.000 Kubikmeter Buchenholz verarbeiten soll.

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Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) kritisierte unterdessen die hohe bürokratische Last und die Kosten, die insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zukommen. Da rund 30 weitere EU-Regelungen im Kontext der Nachhaltigkeit folgen sollen, forderte die WKÖ die EU-Kommission auf, die Verordnung praxisgerechter zu überarbeiten.

Fristen für Kennzeichnung und Leerräume

Die Verordnung sieht für die kommenden Jahre weitere Meilensteine vor. Bis zum 12. Februar 2028 müssen Unternehmen bei Verkaufsverpackungen den Leerraum auf ein Mindestmaß begrenzen. Zeitgleich treten neue Kennzeichnungspflichten in Kraft. Ein einheitliches Kennzeichnungssystem für alle Verpackungsarten soll ab dem 1. Januar 2028 innerhalb der EU gelten.

Für den 1. Januar 2030 sind noch strengere Vorgaben geplant. Ab diesem Zeitpunkt gilt für Versandverpackungen eine maximale Leerraumgrenze von 50 Prozent, wobei Füllmaterialien explizit als Leerraum gewertet werden. Ausnahmen sind lediglich für besonders empfindliche Waren vorgesehen.

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Zudem greifen ab 2030 verschärfte Quoten für den Recyclinganteil sowie strengere Regeln zur Wiederverwendbarkeit. Ohne diese Maßnahmen wird bis 2030 ein Anstieg des Verpackungsmülls um 19 Prozent und des Plastikmülls um 46 Prozent prognostiziert.

Digitale Lösungen für das Datenmanagement

Experten des Unternehmens Weavabel betonten, dass ein präzises Datenmanagement entscheidend sei, um die neuen Anforderungen zu bewältigen. Unternehmen müssten ihre Verpackungsströme kartieren, Rollen klar identifizieren und Lieferantendaten systematisch prüfen.

Softwareanbieter haben bereits auf die PPWR reagiert. SAP-basierte Ansätze zielen darauf ab, Produkt-, Verpackungs- und Artwork-Daten miteinander zu verknüpfen. Das Unternehmen Centric Software hat seine PLM-Lösungen erweitert, um Anforderungen der PPWR sowie des digitalen Produktpasses abzubilden.

Laut Herstellerangaben lassen sich dadurch Produktivitätssteigerungen von bis zu 50 Prozent erzielen, während die Zeit bis zur Markteinführung um bis zu 60 Prozent verkürzt werden könne.

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