EU-Verpackungsverordnung: Strikte PFAS-Grenzwerte ab August
11.06.2026 - 14:17:26 | boerse-global.de
Mehrere nationale Behörden und die EU-Kommission haben detaillierte Leitfäden veröffentlicht. Ab dem 12. August 2026 gelten die neuen Regeln – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen.
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Strenge PFAS-Grenzwerte ab August
Das österreichische Landwirtschaftsministerium (BMLUK) veröffentlichte gestern ein Merkblatt zur PPWR. Es klärt die stufenweise Anwendung bis zur nationalen Umsetzung. Besonders im Fokus: die Verzahnung mit bestehenden Regelungen wie der Verpackungsverordnung und dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Bereits Anfang Juni legte die EU-Kommission offizielle Leitlinien vor. Sie konkretisieren unter anderem die Anforderungen an die Schadstoffminimierung. Ab dem 12. August 2026 gelten strikte Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen: 25 ppb für spezifische Verbindungen, 250 ppb für die Summe aller Verbindungen und 50 ppm für den Gesamtfluorgehalt. Für Altbestände ist keine Übergangsfrist vorgesehen.
Wer ist wofür verantwortlich?
Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung sorgt für Diskussionen: die Unterscheidung zwischen Hersteller und Produzent. Der Hersteller ist für die technische Konformität und die EU-Konformitätserklärung zuständig. Der Produzent übernimmt die finanzielle Verantwortung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Branchenverbände aus Einzelhandel und Gastgewerbe fordern weitere Klarstellungen. Ihre Kritik: Unternehmen könnten bereits dann als Ersthersteller eingestuft werden, wenn ihr Logo auf einer Verpackung erscheint – selbst ohne Einfluss auf das technische Design. Das drohe massiven bürokratischen Aufwand zu verursachen.
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In Deutschland stimmte gestern der Umweltausschuss des Bundestags über das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ab. Heute befasst sich das Plenum damit. Das Gesetz soll den nationalen Rahmen an die EU-Vorgaben anpassen.
KI-Software soll Compliance erleichtern
Um die komplexen Melde- und Dokumentationspflichten zu bewältigen, entstehen neue Kooperationen. Die Unternehmen GreenDot und osapiens gaben gestern eine strategische Partnerschaft bekannt. Sie entwickeln eine KI-basierte Softwareplattform für die automatisierte Erfassung von Verpackungsdaten – etwa Materialzusammensetzung, Gewicht und Recyclingfähigkeit. Die Lösung soll eine direkte Anbindung an nationale Registrierungsstellen bieten.
Umweltverbände kritisieren mangelnde Mehrwegförderung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt scharfe Kritik an den aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Sie bemängelt eine fehlende konsequente Förderung von Mehrwegsystemen. Der Fokus auf Einweg-Recycling statt Abfallvermeidung widerspreche der gesetzlich verankerten Abfallhierarchie. Besonders das Ziel einer Mehrwegquote von 70 Prozent im Getränkebereich sei ohne zusätzliche Fördermechanismen kaum erreichbar.
Langfristige Ziele bis 2030
Die PPWR definiert weitere Meilensteine weit über August 2026 hinaus:
- E-Commerce: Ein Verbot von marketingbasiertem Leerraum sieht eine maximale Leerraumquote von 50 Prozent vor.
- Recyclingfähigkeit: Ab 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen nach harmonisierten Kriterien recyclingfähig sein.
- Wiederverwendung: Für den Getränkesektor ist ein Anteil von 10 Prozent bis 2030 vorgesehen.
- Sammelquoten: Für Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Metalldosen wird eine Quote von 90 Prozent bis 2029 angestrebt.
Spezielle Ausnahmen gibt es bereits für bestimmte Segmente. Ein delegierter Beschluss der EU-Kommission befreit Palettenwickel und -gurte von der ursprünglich geplanten vollständigen Wiederverwendungspflicht. Für Medizinprodukte-Hersteller wurden zudem spezifische Übergangsregelungen erörtert – etwa im Rahmen eines Legal Lunch des BVMed heute.
