EU-Zwangsarbeitsverordnung, Due-Diligence-Pflicht

EU-Zwangsarbeitsverordnung ab Dezember 2027: Neue Due-Diligence-Pflicht

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 02:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU bleibt Südafrikas wichtigster Handelspartner, doch CBAM und neue Lieferkettenregeln fordern Exporteure zunehmend heraus.

EU-Handelsbeziehungen mit Südafrika: Neue Regeln und Herausforderungen 2026
Logistikmanager bei der Überprüfung von Frachtcontainern in einem südafrikanischen Hafen vor einem großen Frachtschiff. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Union (EU) festigt ihre Position als bedeutendster Handelspartner Südafrikas. Mit einem jährlichen Importvolumen von R430 Milliarden (23 Milliarden Euro) entfallen derzeit mehr als 20 Prozent des südafrikanischen Gesamthandels auf den europäischen Binnenmarkt.

Während das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der SADC und der EU (EPA) gegenwärtig für 98 Prozent der Exporte Zollfreiheit gewährt, rücken neue regulatorische Anforderungen wie die Lieferkettentransparenz und der CO2-Grenzausgleich zunehmend in den Fokus der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.

Regulatorische Hürden durch CO2-Bepreisung

Seit dem laufenden Jahr 2026 findet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU Anwendung. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Einführung eines CO2-Preises auf Importe das Potenzial habe, die bestehenden Zollvorteile aus dem SADC-EU-Abkommen faktisch aufzuheben. Dies erhöht den Druck auf südafrikanische Exporteure, ihre Produktionsprozesse an die europäischen Klimastandards anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

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Laut dem aktuellen C-Suite Barometer des Jahres 2026 identifizieren 27 Prozent der Führungskräfte die zunehmende Regulierung als den Faktor mit den größten Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit.

Dennoch zeigt sich ein hohes Maß an Zuversicht in den Chefetagen: 92 Prozent der befragten Manager gaben an, sich auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu fühlen. In diesem Zusammenhang wird die Transparenz innerhalb der Lieferketten als entscheidende Voraussetzung für den fortgesetzten Handel mit der EU identifiziert.

Eastern Cape Export Symposium im Fokus

Parallel zu den strukturellen Veränderungen im Welthandel findet gegenwärtig das Eastern Cape Export Symposium statt. Die Veranstaltung, die vom 19. bis zum 21. August 2026 unter Beteiligung von Minister Parks Tau durchgeführt wird, legt den Schwerpunkt auf die Exportwettbewerbsfähigkeit, den Marktzugang und neue Investitionsmöglichkeiten.

Das Symposium blickt auf eine erfolgreiche Entwicklung zurück. Seit seinem Start im Jahr 2019 konnte die Plattform über 4000 Delegierte erreichen und rund 1200 Unternehmen unterstützen. Mit insgesamt 300 Ausstellern wurden in diesem Zeitraum Exportmöglichkeiten im Wert von R200 Millionen geschaffen.

Verschärfte Regeln gegen Zwangsarbeit ab 2027

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Ein weiterer regulatorischer Meilenstein zeichnet sich mit der EU-Verordnung über Zwangsarbeit (EUFLR) ab, deren Durchsetzung für den 14. Dezember 2027 terminiert ist. Die EU hat hierfür bereits erste Leitlinien veröffentlicht und ein zentrales Informationsportal gestartet. Unternehmen müssen künftig ihre Lieferketten vollständig kartieren, umfassende Due-Diligence-Verfahren implementieren und entsprechende Dokumentationen bereithalten.

Für die Beantwortung behördlicher Anfragen wird eine Reaktionszeit von 30 bis 60 Arbeitstagen eingeräumt. Eine mangelnde Kooperation seitens der Unternehmen kann dabei von den Aufsichtsbehörden als Beweis für einen Verstoß gewertet werden.

Prüfung von Anti-Dumping-Zöllen im Geflügelsektor

Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen beschäftigen spezifische Handelskonflikte die südafrikanischen Behörden. Die Kommission für internationale Handelsverwaltung (ITAC) hat eine Auslaufüberprüfung (Sunset-Review) der Anti-Dumping-Zölle auf gefrorene Hähnchenteile aus Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich eingeleitet. Die Frist für Stellungnahmen endet am 22. August 2026.

Für den Untersuchungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 wurden erhebliche Dumpingmargen festgestellt. Diese belaufen sich für Deutschland auf 425,64 Prozent, für das Vereinigte Königreich auf 61,84 Prozent und für die Niederlande auf 32,48 Prozent. Der Branchenverband SAPA warnt in diesem Zusammenhang vor ernsthaften Schäden für die lokale Geflügelindustrie durch unfaire Importpraktiken.

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