EuGH-Urteil: Arbeitgeber müssen pflegende Eltern dauerhaft unterstützen
28.05.2026 - 12:02:43 | boerse-global.deDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem richtungsweisenden Urteil klargestellt: Arbeitgeber müssen pflegende Angehörige aktiv unterstützen – und zwar dauerhaft.
Arbeitgeber in der Pflicht
Der Fall C-38/24 (Bervidi) aus dem September 2025 sorgt für Klarheit: Das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung gilt auch für Familienangehörige, die pflegen. Juristen sprechen von assoziativer Diskriminierung. Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen feste Arbeitszeiten ermöglichen oder den Aufgabenbereich wechseln, wenn Mitarbeiter schwer behinderte Kinder betreuen.
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Vorbei sind die Zeiten kurzfristiger Notlösungen. Der EuGH entschied, dass bei dauerhaftem Pflegebedarf auch dauerhafte Anpassungen nötig sind. Nur wenn die Maßnahmen eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellen, dürfen Arbeitgeber ablehnen.
Das Urteil gilt direkt in Deutschland – auch wenn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) assoziative Diskriminierung nicht explizit erwähnt. Deutsche Gerichte müssen das AGG nun EU-konform auslegen. Wer eine Entschädigung fordert, muss diese laut Paragraf 15 Absatz 4 AGG innerhalb von zwei Monaten geltend machen.
Druck beim Vaterschaftsurlaub wächst
Doch nicht nur pflegende Eltern stehen im Fokus. Die Bundesregierung gerät beim Thema bezahlte Vaterschaftszeit zunehmend unter Druck. Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert die Verzögerung bei der Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158). Sie hätte bereits bis August 2022 in nationales Recht überführt werden müssen.
Ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom September 2025 heizt die Bdabatte an: Einem Bundesbeamten wurden zehn Tage Sonderurlaub auf Basis der EU-Richtlinie zugesprochen. Für Angestellte in der Privatwirtschaft bleibt die Rechtslage dagegen unklar. Der DFV fordert Schluss mit den Verzögerungstaktiken und ein klares Gesetz für bezahlte Vaterschaftszeit.
Neue Regeln im EU-Parlament
Auch die EU selbst passt ihre internen Regeln an. Die Mitgliedsstaaten einigten sich auf ein neues Abstimmungsverfahren: EU-Abgeordnete können ihre Stimmen während einer „Baby-Auszeit" delegieren. Schwangere MdEPs dürfen ihre Stimme ab drei Monate vor der Geburt bis sechs Monate danach übertragen. Eine ähnliche Regelung für Väter fehlt bislang. Die Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten steht noch aus.
Kommt die große Transparenz-Offensive?
Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) umsetzen. Die Folgen sind weitreichend:
- Fragen nach dem aktuellen Gehalt im Vorstellungsgespräch werden verboten
- Gehaltsspannen in Stellenanzeigen werden Pflicht
- Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern müssen ihre Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen offenlegen
Parallel dazu zeichnet sich ein neues Gesetz zur digitalen Zeiterfassung ab. Zwar sind Arbeitgeber bereits seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Das neue Gesetz soll nun die konkreten elektronischen Anforderungen festlegen.
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Kassenlage zwingt zum Handeln
Die finanzielle Situation zwingt die Politik zu unpopulären Entscheidungen. Familienministerin Karin Prien will das Elterngeld reformieren – die Sätze sind seit 2007 unverändert. Doch das Ministerium muss im Bundeshaushalt 2027 mehrere hundert Millionen Euro einsparen. Eine Option: die Kürzung der Bezugsdauer. Der Kabinetbsbeschluss zum Haushalt ist für den 7. Juli erwartet.
Noch härter trifft es kinderlose Versicherte. Gesundheitsministerin Nina Warken plant, den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung zu erhöhen. Grund ist ein milliardenschweres Defizit, das für 2027 und 2028 prognostiziert wird.
Höhere Strafen für Betriebe ohne Behindertenquote
Unternehmen, die ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen, müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Ausgleichsabgabe steigt deutlich – bei einer Null-Quote sind monatlich über 800 Euro fällig. Die erste Zahlung nach den neuen Sätzen ist bis zum 31. März 2026 für das Vorjahr fällig.
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