EuGH-Urteil: Sammelfahrten zÀhlen vollstÀndig zur Arbeitszeit
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Strengere Kontrollen, neue Urteile und sinkende Mindestlöhne: Das Thema Arbeitszeit bleibt ein Dauerbrenner. Besonders brisant: Viele BeschĂ€ftigte halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben â oft ohne es zu wissen.
VerstöĂe gegen Pausen- und Ruhezeiten nehmen zu
Rund 16 Prozent der BeschĂ€ftigten erleben mindestens einmal im Monat eine verkĂŒrzte Ruhezeit von weniger als elf Stunden. Das zeigt eine Analyse der Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Basis von Daten aus dem Jahr 2022. Noch gravierender: Laut Erhebungen von 2018 lassen etwa 36 Prozent der Arbeitnehmer hĂ€ufig Pausen ausfallen.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) aus dem Jahr 1994 setzt klare Grenzen. Zwischen zwei Arbeitsschichten mĂŒssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab neun Stunden sogar 45 Minuten. Die tĂ€gliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf zehn Stunden verlĂ€ngert werden. Nur in tariflichen AusnahmefĂ€llen sind zwölf Stunden möglich â dann muss der Freizeitausgleich innerhalb von 24 Wochen erfolgen.
Neue Rechtsprechung: Sammelfahrten zÀhlen als Arbeitszeit
Ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2025 sorgt fĂŒr Klarheit bei der Frage, was als Arbeitszeit gilt. Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort sind demnach vollstĂ€ndig als Arbeitszeit zu werten. Das hat direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung â besonders im Niedriglohnsektor.
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Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Rechnet man lange Fahrzeiten mit ein, kann der effektive Stundenlohn schnell unter diese Grenze rutschen. Betroffene können Nachzahlungen verlangen â allerdings gelten VerjĂ€hrungsfristen von drei Jahren und mögliche Ausschlussfristen in ArbeitsvertrĂ€gen.
Lockerungen im Logistiksektor wegen Niedrigwasser
Die anhaltende Trockenheit macht auch vor Arbeitszeitregeln nicht halt. Wegen des Niedrigwassers im Rhein haben mehrere BundeslĂ€nder das Lkw-Sonntagsfahrverbot gelockert. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Niedersachsen erlauben vorĂŒbergehend Ausnahmen. In NRW und Niedersachsen gilt die Regelung bis Ende August 2026, im Saarland und in Rheinland-Pfalz bis zum 30. September.
Der zustĂ€ndige Verkehrsminister verteidigt die MaĂnahmen als notwendige Soforthilfe, um die Versorgung trotz eingeschrĂ€nkter Binnenschifffahrt zu sichern. Kritik kommt von der Gewerkschaft Ver.di, die eine zusĂ€tzliche Belastung der Fahrer befĂŒrchtet. Branchenvertreter warnen zudem: Die Lockerungen können den akuten Mangel von geschĂ€tzt 100.000 Lkw-Fahrern nicht kompensieren.
Homeoffice: Zeiterfassung bleibt ein Problem
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Auch bei der mobilen Arbeit hapert es mit der korrekten Zeiterfassung. Eine umfrage unter 1.000 BeschĂ€ftigten zeigt: 13 Prozent erfassen ihre Arbeitszeit regelmĂ€Ăig nicht korrekt, drei Viertel haben schon private TĂ€tigkeiten wĂ€hrend der Arbeitszeit erledigt. Der Leiter des Instituts fĂŒr angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) verweist auf hohe Kosten durch Fehlzeiten und ungenaue Erfassung. Im Extremfall droht die fristlose KĂŒndigung â das bestĂ€tigte das Landesarbeitsgericht Köln 2025.
Chronobiologische Erkenntnisse rĂŒcken zudem die Frage nach dem idealen Arbeitsbeginn in den Fokus. Nur etwa 20 Prozent der Menschen sind FrĂŒhaufsteher â die sogenannten âLerchenâ. Viele andere leiden unter einem âSocial Jetlagâ, der Ăbergewicht, Diabetes und mentale Belastungen fördern kann. Experten empfehlen daher eine Kernarbeitszeit zwischen 10 und 15 Uhr, um individuelle Chronotypen besser zu berĂŒcksichtigen.
