EuGH-Urteil: Vorsteuerabzug um einen Monat vorgezogen
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 04:00 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) hat den Vorsteuerabzug um bis zu einen Monat vorgezogen. Das Urteil vom 16. Juli 2026 bringt vor allem kleinen und mittelstÀndischen Unternehmen LiquiditÀtsvorteile.
Die Richter vereinfachten zudem die Dokumentationspflichten. Betriebe mĂŒssen weniger BĂŒrokratie fĂŒr VorsteuerrĂŒckzahlungen stemmen. Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom selben Tag betrifft Vermieter: Vorsteuer- und Werbungskostenabzug vor Vermietungsbeginn ist nur bei nachweislicher Vermietungsabsicht erlaubt.
Reformpaket 2026: Was sich Àndert
Der Koalitionsausschuss einigte sich am 2. Juli 2026 auf 34 MaĂnahmen. Die steuerlichen Entlastungen greifen ab 2027. Der Grundfreibetrag steigt auf rund 12.900 Euro, das Kindergeld auf circa 272 Euro. Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich auf 1.430 Euro.
Der Spitzensteuersatz greift kĂŒnftig ab 70.600 Euro Jahreseinkommen. FĂŒr sehr hohe Einkommen kommt die Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Arbeitgeber mĂŒssen mit einer höheren Minijob-Pauschalsteuer rechnen â von 2 auf 5 Prozent.
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Das Berichtsentlastungsgesetz bringt im Gegenzug Erleichterungen bei Dokumentationspflichten. Fehlt eine gesonderte BegrĂŒndung fĂŒr die Berichtspflicht, entfĂ€llt sie. Eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten soll bĂŒrokratische Prozesse beschleunigen.
Klarheit bei Gewerbesteuer und Betriebsausgaben
Der Bundesfinanzhof (BFH) verlangt seit Januar 2026 eine genaue PrĂŒfung fĂŒr einheitliche Gewerbebetriebe. Konkrete wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Verbindungen mĂŒssen vorliegen â bloĂe Vermutungen der Finanzbehörden reichen nicht aus.
Das Finanzgericht MĂŒnster entschied am 23. Juni 2026 zu grenzĂŒberschreitenden Sachverhalten: Die Regelung, dass 5 Prozent der Dividenden als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten, gilt auch bei BetriebsstĂ€tten im Ausland mit Doppelbesteuerungsabkommen. FĂŒr den Inlandsbezug reicht die unbeschrĂ€nkte Steuerpflicht des Unternehmens.
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Werbungskosten: Was sich lohnt
Die durchschnittliche Steuererstattung lag 2021 bei 1.172 Euro. Die Werbungskostenpauschale betrÀgt aktuell 1.230 Euro. Zu den abzugsfÀhigen Posten zÀhlen:
- Pendlerpauschale: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro
- Weiterbildungen und hÀusliches Arbeitszimmer
- Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jÀhrlich
- Verpflegungsmehraufwand: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei 24 Stunden
- Arbeitsmittel-Pauschale: 110 Euro
Juristen weisen darauf hin: Die Ăbermittlung von Mandantendaten durch Steuerberater ans Finanzamt ist DSGVO-konform und zulĂ€ssig.
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