EVG, Nahverkehr

EVG-Streikdrohung im Nahverkehr endet nach Gesetzentwurf zu härteren Strafen für Angriffe auf Bahnmitarbeiter

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft verzichtet nach einer Gesetzesinitiative für härtere Strafen bei Angriffen auf Bahnbeschäftigte auf angekündigte Streiks im Nahverkehr. Auslöser der Drohung war der Tod eines Zugbegleiters nach einer Fahrkartenkontrolle.

Die EVG hat ihre Drohung zurückgezogen. (Symbolbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa
Die EVG hat ihre Drohung zurückgezogen. (Symbolbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat ihre Drohung mit Streiks im öffentlichen Nahverkehr ab Januar zurückgezogen.

Gewerkschaft reagiert auf Gesetzespläne

EVG-Chef Martin Burkert begründete den Schritt mit einem neuen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der härtere Strafen für Angriffe auf Bahnmitarbeiter vorsieht. „Ich bin froh, dass wir nicht zum Äußersten greifen und den Betrieb lahmlegen müssen“, sagte Burkert den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Härtere Strafen für Angriffe auf Bahnbeschäftigte

Nach dem Entwurf sollen Angriffe unter anderem auf Bahnbeschäftigte künftig mit mindestens sechs Monaten Haft geahndet werden, in besonders schweren Fällen mit mindestens einem Jahr. Bislang liegen die Mindeststrafen bei drei beziehungsweise sechs Monaten. Ziel ist es, Beschäftigte im Bahnbereich besser vor Gewalt zu schützen und Übergriffe klarer zu sanktionieren.

Auslöser: Tod eines Zugbegleiters

Die EVG hatte Ende August nach dem Tod eines Zugbegleiters bei einer Fahrkartenkontrolle mit Streiks im Nahverkehr gedroht, falls die Bundesregierung nicht handele. Mit Blick auf den Gesetzentwurf des Justizministeriums wertet die Gewerkschaft die Reaktion der Politik als Erfolg ihres Drucks. „Unser Druck wirkt“, sagte Burkert mit Blick auf die angekündigte Strafverschärfung.

Hintergrund der Streikdrohung

Die Entscheidung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, ihre Streikdrohung im öffentlichen Nahverkehr zurückzunehmen, steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer bundesweiten Debatte über Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrssektor. In den vergangenen Monaten war wiederholt berichtet worden, dass Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter, Lokführer und Servicekräfte im Bahnbereich verbal und körperlich angegriffen wurden. Der Tod eines Zugbegleiters nach einer Fahrkartenkontrolle hatte diese Diskussion stark verschärft und den politischen Handlungsdruck erhöht.

Gesetzesinitiative und rechtlicher Rahmen

Das Bundesjustizministerium reagiert nun mit einem Gesetzentwurf, der Angriffe auf Bahnbeschäftigte deutlich härter sanktionieren soll. Die vorgesehene Anhebung der Mindeststrafen für entsprechende Gewalttaten bedeutet, dass der Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und im Verkehrssektor strafrechtlich klarer hervorgehoben wird. Solche Spezialtatbestände oder Strafschärfungen sind in der Rechtspolitik immer wieder Thema, etwa wenn bestimmte Berufsgruppen – vergleichbar mit Polizei- oder Rettungskräften – in besonderem Maße von Gewalt betroffen sind. Für die Praxis dürfte eine höhere Strafandrohung allein allerdings nicht ausreichen; entscheidend sind auch konsequente Ermittlungen und Verfahren, damit die neuen Regeln Wirkung entfalten.

Bedeutung für Fahrgäste und Branche

Für Fahrgäste im Nahverkehr ist die Rücknahme der Streikdrohung zunächst eine Entlastung, da flächendeckende Arbeitskämpfe den Alltag massiv beeinträchtigt hätten. Gleichzeitig macht der Vorgang deutlich, dass Gewerkschaften ihren Einfluss nicht nur für tarifliche Fragen, sondern auch für Sicherheitsanliegen ihrer Mitglieder einsetzen. Für Verkehrsunternehmen und Politik bleibt die Aufgabe, neben schärferen Gesetzen auch präventive Maßnahmen wie bessere Ausrüstung des Personals, mehr Präsenz von Sicherheitskräften und Schulungen zur Deeskalation zu stärken. Langfristig geht es darum, die Arbeitsbedingungen im Nahverkehr so zu verbessern, dass Beschäftigte ihren Aufgaben ohne ständige Angst vor Übergriffen nachkommen können.

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