Fahrtkosten: BFH kippt Privatwagen-Abzug bei verfügbarem Dienstwagen
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 00:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Grenzen klarer gezogen.
In seinem Urteil vom 21. Januar 2026 (Az. VI R 30/24) entschied das Gericht: Wer einen hochpreisigen Sportwagen privat nutzt, obwohl der Firmenwagen bereitsteht, darf die Kosten nicht absetzen. Konkret ging es um eine Strecke von über 1.600 Kilometern. Die Kosten von 2,28 Euro pro Kilometer wurden komplett gestrichen.
Die Botschaft ist klar: Die Wahl des Verkehrsmittels muss sachlich begründet sein. Reine Privatmotive reichen nicht.
KI optimiert das Spesenmanagement
Viele Unternehmen setzen auf Automatisierung. Moderne Systeme nutzen künstliche Intelligenz und optische Zeichenerkennung (OCR). Bis zu 90 Prozent der Prozesse laufen automatisch. Das spart Zeit – mehr als 40 Prozent sind drin.
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Doch die Technik muss auch die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Besonders knifflig: die korrekte Erfassung von Pausenzeiten. Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022) sind Arbeitgeber zur vollständigen Dokumentation verpflichtet. Ein pauschaler Abzug von Pausen ohne tatsächliche Erfassung? Rechtlich problematisch.
Fristen und neue Regeln für 2026
Für das Steuerjahr 2026 gelten feste Termine: Selbstveranlager müssen bis zum 31. Juli 2027 abgeben. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat Zeit bis zum 28. Februar 2028.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es ebenfalls Neuerungen. 20 Prozent der Arbeitskosten sind absetzbar – aber mit Höchstgrenzen: 4.000 Euro für allgemeine Dienste, 1.200 Euro für Handwerker. Wichtig: Seit 2025 ist Barzahlung als Nachweis ausgeschlossen.
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Flugpreise ziehen kräftig an
Die erste Jahreshälfte 2026 zeigt einen deutlichen Trend: Internationale Flugtickets kosten durchschnittlich 8,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders stark stiegen die Preise für Mittelamerika (plus 12,5 Prozent) und innereuropäische Flüge (plus 11,5 Prozent).
Grund sind unter anderem geopolitische Spannungen im Nahen Osten, die die Kerosinpreise nach oben treiben. Für Unternehmen bedeutet das: höherer Prüfaufwand bei der Angemessenheit von Reisekosten.
Gleichzeitig führen Airlines neue Tarife ein. Auf Kurz- und Mittelstrecken gibt es Basistarife, die nur einen kleinen persönlichen Gegenstand enthalten. Kabinentrolleys müssen separat gebucht werden. Wer das versäumt, zahlt am Flugsteig kräftig drauf. Die präzise Vorab-Planung wird damit zum entscheidenden Faktor in der Reisekostenabrechnung.
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