Fahrzeit, Arbeitszeit

Fahrzeit als Arbeitszeit: Lohnnachzahlungen bis 400 Euro monatlich

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesgerichtshof verbietet Ablenkungsseiten nach Online-Kündigungen. Neue Urteile zu Fahrzeit, Scheinselbstständigkeit und Kündigungsnachweisen.

BGH verschärft Kündigungsregeln: Neue Urteile zu Arbeitsrecht & KI
Ein moderner Schreibtisch mit einem juristischen Vertrag, einem Füllfederhalter und einem Smartphone. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof hat Mitte Juli die Anforderungen an digitale Kündigungsprozesse deutlich verschärft. Bestätigungsseiten nach einem Kündigungsbutton dürfen nur noch gesetzlich vorgeschriebene Inhalte enthalten.

Das bedeutet: Keine Rückgewinnungsangebote, keine Optionen zum Ruhenlassen des Vertrags mehr. Solche Ablenkungen verstoßen gegen § 312k BGB, so die Karlsruher Richter (Az. I ZR 200/25).

Besonders betroffen: Mobilfunk, Streaming und Versicherungen. Unternehmen müssen ihre Online-Schnittstellen anpassen. Wer das nicht tut, riskiert nicht nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, sondern auch außerordentliche Kündigungsrechte der Kunden.

Kündigung per Post: Das neue Risiko für Arbeitgeber

Auch bei der Zustellung von Kündigungsschreiben gibt es eine wichtige Klarstellung. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Einwurf-Einschreiben nach dem alten Scan-Verfahren der Deutschen Post beweist keinen tatsächlichen Zugang (Az. 2 AZR 184/25, 07.05.2026).

Das Problem: Die Bestätigung erfolgte damals bereits vor dem Einwurf in den Briefkasten. Die Post hat das Verfahren zwar inzwischen umgestellt – die Bestätigung kommt jetzt erst nach dem Einwurf. Doch Rechtsexperten raten Arbeitgebern weiterhin zur Vorsicht.

Im Streitfall muss der Arbeitgeber den Zugang des Originals beweisen. Empfohlen wird daher die persönliche Übergabe unter Zeugen oder die Zustellung durch einen Boten.

Scheinselbstständigkeit: BSG weitet Beschäftigtenbegriff aus

Das Bundessozialgericht hat im Juli die Prüfung von Scheinselbstständigkeit verschärft. Die Richter schauen jetzt genauer auf die Eingliederung in den Betrieb, die Weisungsgebundenheit und das tatsächliche unternehmerische Risiko.

Fachanwälte für Arbeitsrecht empfehlen daher verstärkt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Die Rechtslage bleibt unsicher, das Verfahren schafft Klarheit.

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Fahrzeit als Arbeitszeit: Teure Folgen für Arbeitgeber

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2025 bekommt jetzt finanzielle Sprengkraft. Die Fahrt im Firmenfahrzeug zu wechselnden Einsatzorten gilt als Arbeitszeit.

Konkret: Bei einer täglichen Fahrzeit von 80 Minuten und dem seit Januar geltenden Mindestlohn von 13,90 Euro können monatliche Lohnnachzahlungen von bis zu 400 Euro anfallen. Parallel plant die Bundesregierung eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung.

EU-KI-Gesetz: Neue Pflichten ab August

Ab dem 2. August treten neue Transparenzregeln des EU-KI-Gesetzes in Kraft. Chatbot-Betreiber müssen ihre Systeme dann eindeutig als Maschine kennzeichnen. Deepfakes müssen markiert, KI-generierte Inhalte mit maschinenlesbaren Wasserzeichen versehen werden.

Für Bestandssysteme gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember. Die Strafen sind happig: Bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Ab Dezember drohen für bestimmte KI-Anwendungen sogar Sanktionen von bis zu 35 Millionen Euro.

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Stahl und Autos: Tausende Jobs vor dem Aus

In der Industrie zeichnen sich massive Einschnitte ab. Bei HKM in Duisburg steht ein Sozialplan für rund 1.700 Beschäftigte. Erste freiwillige Ausscheidungen sind ab Oktober möglich. Die Hochöfen sollen im Oktober 2026 und im Herbst 2029 stillgelegt werden.

Auch bei Porsche wird verhandelt. Fest steht: 1.900 Stellen fallen bis 2029 am Standort Stuttgart weg. Über einen möglichen Abbau von 5.000 bis 6.000 Stellen bis 2035 wird spekuliert, bestätigt ist das nicht. Die bestehende Beschäftigungssicherung gilt bis Mitte 2030 – über eine Verlängerung wird derzeit gesprochen.

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