Fahrzeugsicherheit, Assistenzsysteme

Fahrzeugsicherheit: Vier neue Assistenzsysteme ab 7. Juli Pflicht

07.07.2026 - 00:18:11 | boerse-global.de

Ab dem 7. Juli 2026 müssen Neufahrzeuge in der EU vier zusätzliche Assistenzsysteme enthalten. Wohnmobile sind besonders betroffen.

EU-Pflicht: Neue Assistenzsysteme für Fahrzeuge ab Juli 2026
Fahrzeugsicherheit - Nahaufnahme eines Ladungssicherungsgurtes auf einer Ladefläche, mit digitalen Daten und Checkliste überlagert, in einem Logistikzentrum. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU vier zusätzliche Assistenzsysteme an Bord haben. Die Verordnung 2019/2144 schreibt Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner und intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA) vor. Damit erweitert die EU die bereits seit 2024 geltenden Standards wie Rückfahrkameras.

Wohnmobile besonders betroffen

Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind nun insgesamt acht Systeme Pflicht. Dazu gehören eine Schnittstelle für alkoholbasierte Wegfahrsperren und ein Reifendruckkontrollsystem. Bei schwereren Wohnmobilen über 3,5 Tonnen kommen Totwinkel- und Anfahrbereichsinformationen hinzu – zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern.

Die neue Technik verteuert die Fahrzeuge. Branchenexperten rechnen mit Mehrkosten zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Fahrzeug. Einige Hersteller haben einen Teil dieser Kosten bereits intern aufgefangen.

Neue Regeln für die Ladungssicherung

Bereits im Januar 2026 trat die novellierte Richtlinienreihe VDI 2700 in Kraft. Blatt 3.2 führt neue Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungssysteme ein. Hersteller müssen Angaben zu Chargennummern und Belastungsgrenzen direkt am System hinterlegen. Blatt 16 konkretisiert die Anforderungen für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen.

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Dass die Regeln nötig sind, zeigt ein Vorfall Ende März 2026. Auf der B275 bei Ober-Mörlen stoppte die Polizei einen Lkw, der tonnenschwere Betonteile ohne ausreichende Sicherung transportierte. Neben verschlissenen Zurrgurten stellten die Beamten eine Geschwindigkeitsüberschreitung fest. Das Fahrzeug wurde stillgelegt, gegen Fahrer und Halter laufen Bußgeldverfahren.

Spezialfall Solarmodul-Logistik

Ein wachsender Bereich ist der Transport von Photovoltaik-Komponenten. Experten raten zu formschlüssiger Sicherung nach VDI 2700. Solarmodule aus Glas sollten stehend transportiert werden, um Mikrorisse zu vermeiden.

Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480/3481) unterliegen als Gefahrgut den strikten ADR-Vorgaben. Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation müssen exakt nach Herstellervorgaben erfolgen. Für Privatleute gilt: Schwere Gegenstände gehören nach unten, die Gewichtsverteilung sollte gleichmäßig sein.

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Strengere Regeln für die Schweiz

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Bedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Schweiz. Lieferwagen ab 2,5 Tonnen müssen für internationale Transporte einen intelligenten Fahrtschreiber der zweiten Generation haben. Unfallexperten erhoffen sich weniger Unfälle durch Übermüdung. Wirtschaftsverbände kritisieren den organisatorischen Mehraufwand für kleine und mittlere Unternehmen.

Protest gegen Berechnungstool

Am 6. Juli 2026 reichten 30 europäische Anhänger- und Aufliegerhersteller eine Petition ein. Sie fordern Änderungen an der Verordnung 2024/1610. Kritikpunkt ist das Berechnungstool VECTO, das die tatsächlichen Einsatzbedingungen nicht ausreichend berücksichtige. Die Hersteller warnen: Die aktuellen Vorgaben könnten zu Konstruktionen führen, die die Nutzlast einschränken und die Anzahl notwendiger Leerfahrten erhöhen. Das würde die angestrebten Emissionsreduzierungen gefährden.

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